News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 352 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Gebühren für Zahlungsmittel - Was man darf und was nicht!

Geschrieben am Dienstag, dem 11. Juli 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Auch nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist es möglich, Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten zu verlangen. Die Zulässigkeit solcher Zuschläge ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Worauf kommt es dabei an? Wie hoch dürfen die Gebühren sein? Diese und andere Fragen werden von Rechtsexpertin Tanya Stariradeff beantwortet.

Voraussetzungen für Zahlartgebühren

Ein Shopbetreiber kann gem. § 312a Abs. 4 BGB unter zwei Voraussetzungen Zuschläge für die Verwendung bestimmter Zahlungsarten verlangen:

1. Es muss eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart angeboten werden.

2. Der vereinbarte Zuschlag für die Zahlungsart darf nicht über diejenigen Kosten hinausgehen, die durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehen.

Die Frage, welche Zahlungsmittel diese Bedingungen erfüllen, ist jedoch nicht einfach zu beantworten. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben sich inzwischen mit diesem Thema beschäftigt.

Welche Zahlungsmittel sind gängig?

Ein Zahlungsmittel ist gängig, wenn es unter den Verbrauchern weit verbreitet ist. Diese Voraussetzung erfüllen jedenfalls die Barzahlung, die Überweisung, der Kauf auf Rechnung, die Lastschrift oder verbreitete Kreditkarten.

Mehrere Urteile betreffen die Frage, ob bestimmte Arten von Kreditkarten gängig sind. Für folgende Kreditkarten wurde entschieden, dass sie diesen Anforderungen nicht genügen:

Visa Entropay (LG Berlin, Urt. .v. 12.1.2016 - 15 O 557/14 und LG Hamburg, Urt. v. 1.10.2015 - 327 O 166/15)

Visa Electron und MasterCard Gold (LG Leipzig, Urt. v. 14.7.2015 - 05 O 3326/14)

Viabuy Prepaid MasterCard (LG Hamburg, Urt. v. 18.11.2016 - 315 O 28/16).

Welche Zahlungsmittel sind zumutbar?

Ob ein Zahlungsmittel zumutbar ist, hängt vor allem von der Frage ab, ob seine Verwendung für den Verbraucher Mehraufwand bedeutet oder ob z.B. Sicherheitsaspekte dagegen sprechen. Nicht zumutbar sind die Kreditkartensysteme Visa Electron und "fluege.de MasterCard Gold" (LG Dresden, Urt. v. 3.2.2015 - 14 U 1489/14). Hier kann nicht von einem zumutbaren Aufwand für den Verbraucher ausgegangen werden, da entweder zuvor eine Prapaid-Karte aufgeladen werden muss oder überhaupt erst der Abschluss eines gesonderten Kreditkartenvertrags notwendig ist.

Nicht abschließend geklärt ist jedoch, ob die Sofortüberweisung diese Voraussetzung erfüllt. Die erste Instanz (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.6.2015 - 2-06 O 458/14) stufte die Sofortüberweisung ausdrücklich als gängige, aber nicht zumutbare Zahlungsart ein. Der Grund hierfür war, dass der Verbraucher einem Dritten seine Kontozugangsdaten zur Verfügung stellen muss. Der Kunde könne nicht gezwungen werden, seine Finanzdaten einem Sicherheits- oder Missbrauchsrisiko auszusetzen. Dieser Einschätzung widersprach jedoch das OLG Frankfurt (Urt. v. 24.8.2016 - 11 U 123/15). Das Gericht hat festgestellt, dass keine konkreten Missbrauchsrisiken bestünden. Allgemeine Missbrauchsrisiken reichen nach Auffassung des Gerichts jedenfalls nicht, denn diesen seien Verbraucher im Internet generell ausgesetzt. Allerdings ist das letzte Wort in dieser Frage noch nicht gesprochen, denn die Revision wurde zugelassen und damit ist zu erwarten, dass sich der BGH mit dieser Frage beschäftigen wird.

Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren, die für die Nutzung des Zahlungsmittels erhoben werden dürfen, darf nicht höher sein als die Kosten, die dadurch auch tatsächlich entstehen. Auch zu dieser Frage sind bereits mehrere Urteile ergangen. So wurde bereits entschieden, dass Kreditkartengebühren i. H. v. 5 % nicht den Kosten des Zahlungsdienstleisters entsprächen (LG Berlin, Urt. v. 12.1.2016 - 15 O 557/14). Der Kläger hatte hier vorgetragen, dass bei Zahlungen per Kreditkarte maximal 0,8 % bis 2,5 % als Gebühr anfielen. Auch eine Kreditkartengebühr i. H. v. 9,90 EUR wurde als unzulässig erachtet (LG Leipzig, Urt. v. 14.7.2015 - 05 O 3326/14). In einem anderen Fall wurde eine "Zahlungspauschale" i. H. v. 7 EUR erhoben, die konkret 15 % des Gesamtpreises ausmachten (LG Aschaffenburg, Urt. v. 13.7.2016 - 1 HK O 66/15). In allen Fällen konnten die Beklagten nicht beweisen, dass die von ihnen geforderten Kosten tatsächlich entstanden sind.

Verbot von Zahlartgebühren ab Januar 2018

Allerdings wird sich das Thema ab Januar 2018 für bestimmte Zahlungen erledigen, denn der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen. Danach dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen oder Lastschriften verlangen. Das Gesetz tritt allerdings erst zum 13. Januar 2018 in Kraft.

Tipp

Wenn Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangt werden, muss mindestens eine kostenlose und zumutbare Zahlungsart angeboten werden. Im Zweifel muss der Shopbetreiber beweisen, dass die Höhe der Gebühren den tatsächlich entstandenen Kosten entspricht. Hier ergibt es Sinn, bestimmte Zahlungspauschalen nicht als Zahlartgebühren zu erheben, sondern zuvor in den Kaufpreis einzupreisen - dann ist man auch über den 18. Januar 2018 hinaus auf der sicheren Seite.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(Weitere interessante Gold News & Gold Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Auch nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist es möglich, Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten zu verlangen. Die Zulässigkeit solcher Zuschläge ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden. Worauf kommt es dabei an? Wie hoch dürfen die Gebühren sein? Diese und andere Fragen werden von Rechtsexpertin Tanya Stariradeff beantwortet.

Voraussetzungen für Zahlartgebühren

Ein Shopbetreiber kann gem. § 312a Abs. 4 BGB unter zwei Voraussetzungen Zuschläge für die Verwendung bestimmter Zahlungsarten verlangen:

1. Es muss eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart angeboten werden.

2. Der vereinbarte Zuschlag für die Zahlungsart darf nicht über diejenigen Kosten hinausgehen, die durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehen.

Die Frage, welche Zahlungsmittel diese Bedingungen erfüllen, ist jedoch nicht einfach zu beantworten. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben sich inzwischen mit diesem Thema beschäftigt.

Welche Zahlungsmittel sind gängig?

Ein Zahlungsmittel ist gängig, wenn es unter den Verbrauchern weit verbreitet ist. Diese Voraussetzung erfüllen jedenfalls die Barzahlung, die Überweisung, der Kauf auf Rechnung, die Lastschrift oder verbreitete Kreditkarten.

Mehrere Urteile betreffen die Frage, ob bestimmte Arten von Kreditkarten gängig sind. Für folgende Kreditkarten wurde entschieden, dass sie diesen Anforderungen nicht genügen:

Visa Entropay (LG Berlin, Urt. .v. 12.1.2016 - 15 O 557/14 und LG Hamburg, Urt. v. 1.10.2015 - 327 O 166/15)

Visa Electron und MasterCard Gold (LG Leipzig, Urt. v. 14.7.2015 - 05 O 3326/14)

Viabuy Prepaid MasterCard (LG Hamburg, Urt. v. 18.11.2016 - 315 O 28/16).

Welche Zahlungsmittel sind zumutbar?

Ob ein Zahlungsmittel zumutbar ist, hängt vor allem von der Frage ab, ob seine Verwendung für den Verbraucher Mehraufwand bedeutet oder ob z.B. Sicherheitsaspekte dagegen sprechen. Nicht zumutbar sind die Kreditkartensysteme Visa Electron und "fluege.de MasterCard Gold" (LG Dresden, Urt. v. 3.2.2015 - 14 U 1489/14). Hier kann nicht von einem zumutbaren Aufwand für den Verbraucher ausgegangen werden, da entweder zuvor eine Prapaid-Karte aufgeladen werden muss oder überhaupt erst der Abschluss eines gesonderten Kreditkartenvertrags notwendig ist.

Nicht abschließend geklärt ist jedoch, ob die Sofortüberweisung diese Voraussetzung erfüllt. Die erste Instanz (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.6.2015 - 2-06 O 458/14) stufte die Sofortüberweisung ausdrücklich als gängige, aber nicht zumutbare Zahlungsart ein. Der Grund hierfür war, dass der Verbraucher einem Dritten seine Kontozugangsdaten zur Verfügung stellen muss. Der Kunde könne nicht gezwungen werden, seine Finanzdaten einem Sicherheits- oder Missbrauchsrisiko auszusetzen. Dieser Einschätzung widersprach jedoch das OLG Frankfurt (Urt. v. 24.8.2016 - 11 U 123/15). Das Gericht hat festgestellt, dass keine konkreten Missbrauchsrisiken bestünden. Allgemeine Missbrauchsrisiken reichen nach Auffassung des Gerichts jedenfalls nicht, denn diesen seien Verbraucher im Internet generell ausgesetzt. Allerdings ist das letzte Wort in dieser Frage noch nicht gesprochen, denn die Revision wurde zugelassen und damit ist zu erwarten, dass sich der BGH mit dieser Frage beschäftigen wird.

Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren, die für die Nutzung des Zahlungsmittels erhoben werden dürfen, darf nicht höher sein als die Kosten, die dadurch auch tatsächlich entstehen. Auch zu dieser Frage sind bereits mehrere Urteile ergangen. So wurde bereits entschieden, dass Kreditkartengebühren i. H. v. 5 % nicht den Kosten des Zahlungsdienstleisters entsprächen (LG Berlin, Urt. v. 12.1.2016 - 15 O 557/14). Der Kläger hatte hier vorgetragen, dass bei Zahlungen per Kreditkarte maximal 0,8 % bis 2,5 % als Gebühr anfielen. Auch eine Kreditkartengebühr i. H. v. 9,90 EUR wurde als unzulässig erachtet (LG Leipzig, Urt. v. 14.7.2015 - 05 O 3326/14). In einem anderen Fall wurde eine "Zahlungspauschale" i. H. v. 7 EUR erhoben, die konkret 15 % des Gesamtpreises ausmachten (LG Aschaffenburg, Urt. v. 13.7.2016 - 1 HK O 66/15). In allen Fällen konnten die Beklagten nicht beweisen, dass die von ihnen geforderten Kosten tatsächlich entstanden sind.

Verbot von Zahlartgebühren ab Januar 2018

Allerdings wird sich das Thema ab Januar 2018 für bestimmte Zahlungen erledigen, denn der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 das "Gesetz zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie" beschlossen. Danach dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen oder Lastschriften verlangen. Das Gesetz tritt allerdings erst zum 13. Januar 2018 in Kraft.

Tipp

Wenn Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verlangt werden, muss mindestens eine kostenlose und zumutbare Zahlungsart angeboten werden. Im Zweifel muss der Shopbetreiber beweisen, dass die Höhe der Gebühren den tatsächlich entstandenen Kosten entspricht. Hier ergibt es Sinn, bestimmte Zahlungspauschalen nicht als Zahlartgebühren zu erheben, sondern zuvor in den Kaufpreis einzupreisen - dann ist man auch über den 18. Januar 2018 hinaus auf der sicheren Seite.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(Weitere interessante Gold News & Gold Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Gebühren für Zahlungsmittel - Was man darf und was nicht!" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Venezuela: Hunderttausende fordern den Machtwechsel

Venezuela: Hunderttausende fordern den Machtwechsel
Ein Segen für den besten Freund des Menschen

Ein Segen für den besten Freund des Menschen
FDP fordert Jagd ohne Schonzeit für Waschbären & Co ...

FDP fordert Jagd ohne Schonzeit für Waschbären & Co ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Die Credivisor GmbH zum Thema Gebühren (peter_groll, Mittwoch, 15. Dezember 2021)
Die Credivisor GmbH zum Thema Gebühren/


Finanzsanierung und ihre Vermittlung sind keine Non-Profit-Services/

Während Banken Kredite anbieten und so Schuldenprobleme nur verschieben, bieten Finanzsanierer klare Lösungen zur Regulierung von Schulden an. Beide Dienstleitungen funktionieren nur mit Fachpersonal und digitalen Angeboten. Und für beide fallen Gebühren an. Ob der Kunde kostenpflichtigen Leistungen akzeptiert hängt vom Mehrwert und den Vorteilen ...

 
KEINE Gebühren und KEINEN Versand (Kummer, Samstag, 07. August 2021)
Ab sofort können Sie Bücher aus dem Online-Shop des Karina-Verlages auch mit Kreditkarte und PayPal bezahlen. Der Verlag verrechnet im Moment KEINE Gebühren und KEINEN Versand.
https://www.karinaverlag.at/

Buchtipps aus dem Verlag:
Das Marmeladenbüchlein
Dieses kleine Büchlein bietet leckere Marmelade, die jeder ohne Probleme nachkochen kann. Selbstgemacht schmeckt es doch immer am besten und zaubert jedem ein Lächeln ins Gesicht. Abgerundet werden diese Reze ...

 
Es gibt verschiedene Online-Shops, die Bücher gebührenfrei versenden (Kummer, Samstag, 20. Februar 2021)
Wussten Sie schon, dass es im Internet verschiedene Online-Shops gibt, die Bücher anbieten und diese auch gebührenfrei versenden?

Der bekannteste Anbieter ist sicherlich Amazon, doch ärgerlicherweise sind dort nicht immer alle Bücher verfügbar. Was also tun, wenn das gewünschte Buch dort nicht lieferbar oder gar nicht mehr gelistet ist?

Versuchen Sie es doch einfach bei einem anderen Online-Anbieter wie Thalia, buch24.de, Weltbild, Hugendubel, bücher.de oder BoD.

 
Birgit Bessin kritisiert zwangsgebührenfinanzierte Sprachverhunzung (PR-Gateway, Donnerstag, 20. August 2020)
Das Jugendprogramm "Fritz" des Rundfunks Berlin Brandenburg (rbb) hat angekündigt, das imaginäre "Gendersternchen" ab sofort in allen Nachrichten mitzusprechen - als kurze Pause. Aus - wie es korrekt hieße - "Zuhörern" würden dann bei der GEZ-zwangsfinanzierten ARD-Welle "Zuhörer - Pause - innen". Doch: Das "Gendersternchen" ist eine Erfindung linksgrüner Sprachfälscher. Es existiert ganz sachlich gesagt und festgestellt nicht in der deutschen Sprache.

Dazu erklärt die stellvertretende ...

 Gebündelte Kompetenz: TMS startet grenzübergreifende Kooperation mit den größten POS-Agenturen aus Österreich und der Schweiz (PR-Gateway, Dienstag, 28. Juli 2020)
TMS Gruppe gründet innerhalb des Agenturnetzwerks SSI eine neue DACH-Unit für den deutschsprachigen Raum

Frankfurt am Main. Als Gründungsmitglied des internationalen Netzwerks Sales Service International (SSI) ist die TMS Gruppe seit Jahren international vernetzt und grenzübergreifend aktiv. in der DACH-Region soll die Zusammenarbeit jetzt weiter intensiviert werden. Deshalb hat sich die TMS Gruppe mit der österreichischen AFT Plus Promotion Sales GmbH und der schweizerischen Promotion To ...

 Hilfe in der Krise: crossinx erlässt Neukunden die Grundgebühr (PR-Gateway, Dienstag, 14. April 2020)
Jetzt erst recht: Mit E-Invoicing die Rechnungsprozesse stabil halten!

Frankfurt a.M. / 14. April 2020 - Die meisten Businessprozesse haben sich aufgrund der aktuellen Situation innerhalb kürzester Zeit drastisch verändert oder sind sogar vollständig zum Erliegen gekommen. Das stellt viele Unternehmer vor teilweise existenzielle Herausforderungen. crossinx unterstützt Firmen dabei, selbst in schwierigen Situationen unternehmenskritische Abläufe zu sichern und handlungsfähig zu bleiben. Da ...

 nextmarkets startet mit neuer Version und ermöglicht das gebührenfreie Investieren in Aktien (PR-Gateway, Donnerstag, 07. November 2019)
Das Kölner FinTech veröffentlicht die nächste Generation ihrer Trading und Investment App und ermöglicht nun auch den ungehebelten Handel von Aktien-CFDs auf börsenüblichen Spreads. Dadurch entstehen keine Finanzierungskosten und somit keine Gebühren für den Kunden. Außerdem können von nun an Bruchteile von Aktien gehandelt werden.

- Was aktuell bereits auf CFD-Basis angeboten wird, ermöglicht nextmarkets in wenigen Wochen auch in Form von physischem Handel mit Aktien, ETFs und strukturie ...

 Gebühren sparen mit Deutschland-Kreditkarte Classic (PR-Gateway, Dienstag, 17. September 2019)
Keine Fremdwährungsgebühren und 3 Monate zinsfreie Ratenzahlung

Dresden, 17. September 2019 - Die Deutschland-Kreditkarte Classic hat neue Konditionen, die sich sehen lassen können. Seit Anfang September verzichtet die Bank bei Neuverträgen auf Gebühren beim Bezahlen in fremder Währung sowie beim Geldabheben* - weltweit. Damit wird diese Visa Card zur perfekten Wahl - egal, wo sie eingesetzt wird.

Weltweit kostenlos bezahlen

Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic können N ...

 Borgo Egnazia Halb-Triathlon: Teilnahmegebühr bleibt bei 190 Euro (PR-Gateway, Freitag, 30. August 2019)
Gute Neuigkeiten vom " Borgo Egnazia Half Tri": Bis zum Ende der Anmeldefrist bleiben die Kosten für die Startnummer unverändert bei 190 Euro!

Die erste Auflage des Sportereignisses findet am 19. Oktober im schönen Apulien statt, das für seine antiken Traditionen und seine unberührten Landschaften bekannt ist.

Der "Borgo Egnazia Half Tri", ein Triathlon-Rennen über eine Distanz von 70.3 Kilometern, kombiniert anspruc ...

 Gebündeltes Expertenwissen & Forschungstransfer für mehr Security-Awareness (PR-Gateway, Mittwoch, 21. August 2019)
Allgeier CORE ist ab sofort Mitglied der Security Lab Community der GFFT

Kronberg im Taunus/Bad Vilbel, den 21. August 2019 - Etwa 90 % der aktuellen Cyberangriffe auf Unternehmen basieren auf Phishing-Attacken. So entsteht der deutschen Wirtschaft laut einer Bitkom-Studie ein jährlicher Schaden von 55 Mrd. Euro. Aufgrund der enormen Bedeutung der Mitarbeiter müssen Informationssicherheit und Security-Awareness stärker fokussiert werden. Um dies voranzutreiben, ist die Allgeier CORE neue ...

Werbung bei News-Central.de:






Gebühren für Zahlungsmittel - Was man darf und was nicht!

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 1,06 Sekunden