Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Das alte AÜG in einem neuen Gewand - Teil 1
Geschrieben am Mittwoch, dem 05. Juli 2017 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Gestaltungsraum und Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG
Essen, 05. Juli 2017****Die vielen lebhaften Diskussionen rund um die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) haben die Rechtsanwälte der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert zum Anlass genommen, diese Thematik in drei Beiträgen näher unter die Lupe zu nehmen. Im ersten Teil legen die Rechtsanwälte ihre Erkenntnisse dar, zu denen sie nach ausgiebiger Prüfung der aktuellen Rechtslage ab dem 01. April 2017 unter Berücksichtigung der zahlreichen Besonderheiten gelangt sind und denen jeder Unternehmer zwingend große Beachtung schenken sollte.
Grundsätzlich gilt das AÜG für jede gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Der Gestaltungsspielraum ist somit auf die gesamte BRD beschränkt, gleichzeitig sind durch die Neuregelung aber auch diverse Gestaltungsmöglichkeiten, gerade zum Schutz des Leiharbeitnehmers, kolossal eingeschränkt worden.
Von der Neuregelung werden somit auch Arbeitnehmerüberlassungen erfasst, die ihrerseits einen Auslandsbezug aufweisen, d.h. Fälle, in denen inländischen Entleihern Arbeitnehmer aus dem Ausland überlassen werden, oder inländische Verleiher Arbeitnehmer ins Ausland überlassen wollen.
Verleiher mit Sitz im Ausland benötigen zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland bzw. zu inländischen Betrieben ebenso eine Erlaubnis nach dem AÜG wie inländische Verleiher, die Arbeitnehmer ins Ausland überlassen wollen. Hat der Verleiher demnach seinen Sitz im Ausland und sollen die Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt werden, ist dafür eine Überlassungserlaubnis nach dem AÜG ebenfalls erforderlich.
Hiervon KANN es zwar eine Ausnahme geben, wenn Verleiher und Entleiher ihren Sitz im Ausland haben und die Leiharbeitnehmer nur kurzfristig in Deutschland eingesetzt werden. Allerdings muss in diesem Rahmen die geltende Rechtslage des jeweiligen Heimatsstaates des Verleihers beachtet werden.
So heißt es in der offiziellen fachlichen Weisung der Agentur für Arbeit vom 20. März 2017, dass eine Ausnahme zwar vorgesehen ist, wenn ein Leiharbeitnehmer von einem Verleiher in einem anderen Mitgliedsstaat der EU an einen ebenfalls dort ansässigen Entleiher überlassen und von diesem tatsächlich im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland eingesetzt werden darf, ohne dass es einer Erlaubnis bedarf, allerdings gilt diese Ausnahme nicht für den Verleih im Baugewerbe.
Arbeitnehmerüberlassungen außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU sind indes ausnahmslos untersagt, weil eine wirksame Kontrolle nahezu unmöglich ist.
Neben § 1 Abs. 1a, der Abordnung von Arbeitnehmern zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft, sieht das neue AÜG in § 1 Abs. 3 Nr. 1 - 3 abschließend Fälle vor, wann das AÜG gerade keine Anwendung findet. Im Folgenden werden, um die Ausführungen nicht ausufern zu lassen, nur die wichtigsten Ausnahmaregelungen des AÜG näher erläutert.
§ 1 Abs. 3 Nr. 2 - Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen
Das AÜG findet ferner bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 Aktiengesetzes (AktG) keine Anwendung, wenn der Leiharbeitnehmer gerade nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.
Auch Träger öffentlich-rechtlicher Aufgaben können ein Konzernunternehmen bilden. Sie sind dann auch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 2 erlaubnisfrei.
§ 1 Abs. 3 Nr. 2a - Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung
Von der Anwendung des AÜG ausgenommen ist die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, sofern sie nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.
Vor dem Hintergrund des Ausnahmecharakters des § 1 Abs. 3, aber auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, sind an das Erfordernis einer "nur gelegentlichen Überlassung" sehr strenge Anforderungen zu stellen.
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 - Arbeitnehmerüberlassung zu deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen
Die Anwendung des AÜG ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland einen oder mehrere seiner Arbeitnehmer in das Ausland in ein deutsch-ausländisches Gemeinschaftsunternehmen überlässt, an dem es beteiligt ist. Ein Verleih aus dem Ausland nach Deutschland ist über diese Ausnahmevorschrift umgekehrt jedoch nicht möglich.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Gestaltungsraum und Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG
Essen, 05. Juli 2017****Die vielen lebhaften Diskussionen rund um die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) haben die Rechtsanwälte der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert zum Anlass genommen, diese Thematik in drei Beiträgen näher unter die Lupe zu nehmen. Im ersten Teil legen die Rechtsanwälte ihre Erkenntnisse dar, zu denen sie nach ausgiebiger Prüfung der aktuellen Rechtslage ab dem 01. April 2017 unter Berücksichtigung der zahlreichen Besonderheiten gelangt sind und denen jeder Unternehmer zwingend große Beachtung schenken sollte.
Grundsätzlich gilt das AÜG für jede gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Der Gestaltungsspielraum ist somit auf die gesamte BRD beschränkt, gleichzeitig sind durch die Neuregelung aber auch diverse Gestaltungsmöglichkeiten, gerade zum Schutz des Leiharbeitnehmers, kolossal eingeschränkt worden.
Von der Neuregelung werden somit auch Arbeitnehmerüberlassungen erfasst, die ihrerseits einen Auslandsbezug aufweisen, d.h. Fälle, in denen inländischen Entleihern Arbeitnehmer aus dem Ausland überlassen werden, oder inländische Verleiher Arbeitnehmer ins Ausland überlassen wollen.
Verleiher mit Sitz im Ausland benötigen zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland bzw. zu inländischen Betrieben ebenso eine Erlaubnis nach dem AÜG wie inländische Verleiher, die Arbeitnehmer ins Ausland überlassen wollen. Hat der Verleiher demnach seinen Sitz im Ausland und sollen die Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt werden, ist dafür eine Überlassungserlaubnis nach dem AÜG ebenfalls erforderlich.
Hiervon KANN es zwar eine Ausnahme geben, wenn Verleiher und Entleiher ihren Sitz im Ausland haben und die Leiharbeitnehmer nur kurzfristig in Deutschland eingesetzt werden. Allerdings muss in diesem Rahmen die geltende Rechtslage des jeweiligen Heimatsstaates des Verleihers beachtet werden.
So heißt es in der offiziellen fachlichen Weisung der Agentur für Arbeit vom 20. März 2017, dass eine Ausnahme zwar vorgesehen ist, wenn ein Leiharbeitnehmer von einem Verleiher in einem anderen Mitgliedsstaat der EU an einen ebenfalls dort ansässigen Entleiher überlassen und von diesem tatsächlich im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland eingesetzt werden darf, ohne dass es einer Erlaubnis bedarf, allerdings gilt diese Ausnahme nicht für den Verleih im Baugewerbe.
Arbeitnehmerüberlassungen außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU sind indes ausnahmslos untersagt, weil eine wirksame Kontrolle nahezu unmöglich ist.
Neben § 1 Abs. 1a, der Abordnung von Arbeitnehmern zu einer zur Herstellung eines Werkes gebildeten Arbeitsgemeinschaft, sieht das neue AÜG in § 1 Abs. 3 Nr. 1 - 3 abschließend Fälle vor, wann das AÜG gerade keine Anwendung findet. Im Folgenden werden, um die Ausführungen nicht ausufern zu lassen, nur die wichtigsten Ausnahmaregelungen des AÜG näher erläutert.
§ 1 Abs. 3 Nr. 2 - Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen
Das AÜG findet ferner bei einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 Aktiengesetzes (AktG) keine Anwendung, wenn der Leiharbeitnehmer gerade nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.
Auch Träger öffentlich-rechtlicher Aufgaben können ein Konzernunternehmen bilden. Sie sind dann auch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 2 erlaubnisfrei.
§ 1 Abs. 3 Nr. 2a - Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung
Von der Anwendung des AÜG ausgenommen ist die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, sofern sie nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.
Vor dem Hintergrund des Ausnahmecharakters des § 1 Abs. 3, aber auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm, sind an das Erfordernis einer "nur gelegentlichen Überlassung" sehr strenge Anforderungen zu stellen.
§ 1 Abs. 3 Nr. 3 - Arbeitnehmerüberlassung zu deutsch-ausländischen Gemeinschaftsunternehmen
Die Anwendung des AÜG ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Unternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland einen oder mehrere seiner Arbeitnehmer in das Ausland in ein deutsch-ausländisches Gemeinschaftsunternehmen überlässt, an dem es beteiligt ist. Ein Verleih aus dem Ausland nach Deutschland ist über diese Ausnahmevorschrift umgekehrt jedoch nicht möglich.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Das alte AÜG in einem neuen Gewand - Teil 1" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
BMW X5 - auch als Plug-in-Hybrid / Zukunftsaussicht ...
| Tesla Model 3 (2018) - Erste Fahrt / Erklärung
| HSV-Legende Uwe Seeler zum Abstieg: „Tränen nützen ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken
Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta.
Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht.
Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Frisch aus der Druckpresse: Mal- und Rätselspaß mit Mäuserich Finn (Kummer, Mittwoch, 24. April 2024) Da hat Mäuserich Finn sich wieder was einfallen lassen. Er lädt in diesem Buch Kinder ein, ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Das bringt Spaß.
Buchbeschreibung „Mal- und Rätselspaß mit Mäuserich Finn“:
Sei kreativ!
Der freche und vorwitzige Mäuserich Finn möchte Dich animieren, Deine kreative Seite zu entdecken und dieser freien Lauf zu lassen.
Gestalte das Buch farblich so, wie es Dir gefällt und löse kleine Rätselaufgaben.
Du wirst sehen, das ma ...
Mehr als Krümelpicken am Pelikanweg in Basel (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024) Sami der Storch berichtet von seinen Lieblingsplätzen rund um den Pelikanweg 10 in Basel. Begleiten Sie ihn auf seinem (Aus-)Flug!
Seit ich letzten Monat von meinem Juwel am Pelikanweg 10 berichtet habe, hat mein scharfes Storchenauge das bezaubernde Viertel rund um die Strasse erkundet und viele schöne, interessante und entspannende Orte entdeckt. Aber ich würde vorschlagen, wir fliegen doch gleich los und gleiten gemeinsam durch die Lüfte.
Der Pelikanweg schlängel ...
Delta präsentiert bahnbrechende Lösungen für Smart Manufacturing und E-Mobility auf der Hannover Messe 2024 (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024)
Hannover, 23. April 2024 - Delta, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Energiemanagement und Anbieter von IoT-basierten, intelligenten, grünen Lösungen, präsentiert auf der Hannover Messe 2024 unter dem Motto "Realizing an Intelligent, Sustainable and Connecting World" seine einzigartigen Lösungen zur Förderung von intelligenter Fertigung und nachhaltigen Städten. Vorgestellt werden eine neue Generation von kollaborierenden Robotern (Cobots) für eine smarte Fabrik-Automatisi ...
BMF erhält Zulassung der FDA nach 510(k)-für kosmetische Zahnverblendungen (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024)
Boston, München, 23. April 2023. Boston Micro Fabrication (BMF), ein führender Anbieter fortschrittlicher Fertigungslösungen für Ultrapräzisionsanwendungen, hat die 510(k)-Zulassung der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) für sein innovatives UltraThineer?-Material erhalten. Damit werden die weltweit dünnsten kosmetischen Zahnverblendungen hergestellt. Die Präzisionsmikro-Stereolithografie (PµSL) eine 3D-Drucktechnologie von BMF, ermöglicht eine hohe Auflösung, Genau ...
Eröffnung der Grace Studiobar: Eine besondere Eventlocation in Offenbach bei Frankfurt (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) Für Tagungen, Konferenzen, Workshops, Geburtstage & mehr
Offenbach, Frankfurt - 23. April 2024 - Die Grace Studiobar eröffnet ihre Türen und präsentiert sich als die neue, aufregende Eventlocation im Herzen des Rhein-Main-Gebiets. Mit einem einzigartigen Mix aus Industrie-Chic und kreativem Flair verspricht die Grace Studiobar unvergessliche Veranstaltungen für ihre Gäste.
Die Grace Studiobar bietet eine i ...
Geschenk an Musiker: Music-Domains für lau (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) Die Vorteile der Registrierung von Music-Domains in der MCMO-Phase
In der heutigen digitalen Ära ist eine starke Online-Präsenz für Musiker und Unternehmen der Musikindustrie unerlässlich. Die Registrierung von Music-Domains während der MCMO-Phase (Musician and Music Organization Phase) bietet eine hervorragende Möglichkeit, sich im Internet effektiv zu positionieren. In diesem Artikel werden wir die Vorteile ...
Verleihung des Life Achievement Awards 2024 (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) Bewusst Haltung einnehmen: Sabine Asgodom erhält die höchste Auszeichnung der Weiterbildungsbranche
(Königswinter.) Sie ist die Begründerin des lösungsorientierten Kurzzeit-Coachings und steht wie keine andere Weiterbildnerin für Selbstermutigung, -wirksamkeit und -wertigkeit: Sabine Asgodom. Die Grande Dame der Weiterbildungsbranche wurde am 12. April 2024 auf den Petersberger Trainertagen für ihr Lebenswerk mit dem Life Achievement Award ausgezeichnet.
Der Preis f ...
BlackLine kündigt KI-gestützte Innovation zur Analyse von Journaleinträgen an (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024)
Frankfurt a. Main / Los Angeles - 23. April 2024 - BlackLine, Inc. (Nasdaq: BL), ein führendes Unternehmen im Bereich der digitalen Finanztransformation, baut mit der Einführung des Journals Risk Analyser auf seiner langjährigen Expertise in der Erschließung neuer Märkte und Entwicklung innovativer Lösungen auf und erweitert seine Lösungen um KI-gestützte Funktionen. Der Journals Risk Analyser wurde in Zusammenarbeit mit Kunden entwickelt und nutzt generative KI, um wichtige Trends, ...
Nachhaltigkeitsbericht: Bürokratiemonster oder Chance? (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) Mittelstandsunternehmen unterliegen ab diesem Jahr der Berichtspflicht
Deutsche Unternehmen sollen ab diesem Jahr mit der Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts Auskunft über ihre Leistungen im Hinblick auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung geben. So sieht es eine EU-Richtlinie vor, die durch nationale Gesetze verpflichtend wird. Bislang mussten nur Großunternehmen einen solchen Report vorlegen. Mit dem Jahr 2024 betrifft dies aber auch alle Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbe ...
Internationales Turnier im Corendon Tennis Club Kemer erfolgreich beendet (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) 200 junge Nachwuchstalente aus 44 Nationen traten bei "TEN-PRO Global Junior Tour" gegeneinander an
Mitreißende Ballwechsel und packende Tennisduelle auf 14 Sandplätzen: Nach acht Tagen ist die international renommierte Jugendturnier "TEN-PRO Global Junior Tour" zu Ende gegangen. Mehr als 200 junge Athleten aus 44 Ländern - unter anderem aus Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Griechenland, Ägypten und den USA - traten in den neu eröffneten Anlagen des Corendon Tennis Club Kem ...
Werbung bei News-Central.de: |
Das alte AÜG in einem neuen Gewand - Teil 1 |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|