Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Sonderkündigungsschutz wegen einer Behinderung: Darauf sollten Arbeitnehmer achten
Geschrieben am Donnerstag, dem 29. Juni 2017 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust, die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, auch weil der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen muss. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt?
Hierzu hat sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 17.01.2017 geäußert (5 Sa 361/16) in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 50% gegen seine Kündigung klagte und verlor. Das Problem: Er wies seinem Chef nicht rechtzeitig nach, dass sein Grad der Behinderung auf 50% gestiegen ist, also auf einen Grad der Behinderung, der den Sonderkündigungsschutz "auslöst".
Zwar war der Arbeitnehmer schwer erkrankt, und er hat auch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt beim Versorgungsamt, und das mit Erfolg. Allerdings: Man muss den Antrag mindestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigung stellen, nur dann gilt der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte. Diese Frist hat der Arbeitnehmer versäumt.
Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme, wenn nämlich die Schwerbehinderung "offenkundig" ist: Der Arbeitgeber muss die 50%ige Behinderung "erkannt haben müssen". Die Hürden dafür sind hoch: Der Chef wusste zwar Bescheid über diverse Erkrankungen seines Mitarbeiters, dass er nun schwerbehindert war, hat er nicht erkennen müssen, so die Richter.
Hätte der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen müssen? Nein! Dies entschied das Bundesarbeitsgericht bereits am 13.10.2011 (8 AZR 608/10), denn: eine solche Frage ist für den Arbeitgeber mit Nachteilen verbunden, die zusammenhängen mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz.
Arbeitnehmer-Tipp vom Fachanwalt: Nutzen Sie die Vorteile des Schwerbehindertenrechts! Ein Grad der Behinderung von 50% ist gar nicht so selten: beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung oder altersbedingt. Denken Sie möglichst zeitnah an den Antrag beim Versorgungswerk! So manch ein Arbeitgeber möchte einen erkrankten Mitarbeiter loswerden, bevor der Sonderkündigungsschutz greift. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Rat, um Ihre Rechte optimal zu nutzen!
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Erwarten Sie in naher Zukunft eine Kündigung? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an, in einer kostenlosen Ersteinschätzung nennt er Ihnen die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Aussichten auf eine Abfindung. Sein Team und er freuen sich auf Ihren Anruf!
Mehr als 18 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust, die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, auch weil der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen muss. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt?
Hierzu hat sich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 17.01.2017 geäußert (5 Sa 361/16) in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von 50% gegen seine Kündigung klagte und verlor. Das Problem: Er wies seinem Chef nicht rechtzeitig nach, dass sein Grad der Behinderung auf 50% gestiegen ist, also auf einen Grad der Behinderung, der den Sonderkündigungsschutz "auslöst".
Zwar war der Arbeitnehmer schwer erkrankt, und er hat auch einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt beim Versorgungsamt, und das mit Erfolg. Allerdings: Man muss den Antrag mindestens 3 Wochen vor Zugang der Kündigung stellen, nur dann gilt der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte. Diese Frist hat der Arbeitnehmer versäumt.
Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme, wenn nämlich die Schwerbehinderung "offenkundig" ist: Der Arbeitgeber muss die 50%ige Behinderung "erkannt haben müssen". Die Hürden dafür sind hoch: Der Chef wusste zwar Bescheid über diverse Erkrankungen seines Mitarbeiters, dass er nun schwerbehindert war, hat er nicht erkennen müssen, so die Richter.
Hätte der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen müssen? Nein! Dies entschied das Bundesarbeitsgericht bereits am 13.10.2011 (8 AZR 608/10), denn: eine solche Frage ist für den Arbeitgeber mit Nachteilen verbunden, die zusammenhängen mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz.
Arbeitnehmer-Tipp vom Fachanwalt: Nutzen Sie die Vorteile des Schwerbehindertenrechts! Ein Grad der Behinderung von 50% ist gar nicht so selten: beispielsweise wegen einer schweren Erkrankung oder altersbedingt. Denken Sie möglichst zeitnah an den Antrag beim Versorgungswerk! So manch ein Arbeitgeber möchte einen erkrankten Mitarbeiter loswerden, bevor der Sonderkündigungsschutz greift. Holen Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Rat, um Ihre Rechte optimal zu nutzen!
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Erwarten Sie in naher Zukunft eine Kündigung? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an, in einer kostenlosen Ersteinschätzung nennt er Ihnen die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Aussichten auf eine Abfindung. Sein Team und er freuen sich auf Ihren Anruf!
Mehr als 18 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Sonderkündigungsschutz wegen einer Behinderung: Darauf sollten Arbeitnehmer achten" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Pyrotechnik beim HSV-Abstieg: Innensenator Andy Gro ...
| Enttäuschte HSV-Fans nach Abstieg: „Ich könnte heul ...
| HSV-Trainer Titz zum Abstieg: \"Ich bin enttäuscht\ ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Neue SEO-Challenge: Agenturtipp.de startete mit RankensteinSEO den bisher wichtigsten SEO-Contest 2024! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Ein Wettbewerb unter Suchmaschinenoptimierern - das bedeutet: Für den fiktiven Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine URL bei Google bestmöglich ranken!
Die Aufgabe der Challenge besteht darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.
Hier nun wichtige Informationen zur SEO-Challenge:
Wettbewerbs ...
Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen
Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.
Neu und verbessert in Passform und Mate ...
DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.
Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.
Die DAS Finanz A ...
Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Chancen für innovative Führungskräfte
In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.
Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln
Der erste Schritt ...
hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive
Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...
STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln
STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.
STÜKEN steht als weltweit f ...
Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte
Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...
Controlware erhält erneut die \'\'Great Place to Work\'\'-Auszeichnungen \'\'Beste Arbeitgeber ITK\'\' und \'\'Beste Arbeitgeber Hessen\'\' (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Dietzenbach, 24. April 2024 - Controlware wurde durch das internationale Forschungs- und Beratungsinstitut "Great Place to Work" auch 2024 mit den renommierten Qualitätssiegeln "Beste Arbeitgeber ITK" und "Beste Arbeitgeber Hessen" ausgezeichnet.
Die Vergabe des "Great Place to Work"-Siegels basiert auf anonymen und repräsentativen Befragungen der Mitarbeitenden und des Managements der teilnehmenden Unternehmen. Die Ergebnisse dieser Befragungen werden im Verhältni ...
Mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) metaprice erklärt, wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst.
Wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst
Die Welt des E-Commerce auf Plattformen wie Amazon kann ein wahrer Dschungel sein, besonders wenn es darum geht, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für deine Produkte aufzubauen. Eine der größten Hürden ist oft, genügend authentische Bewertungen zu erhalten, um potenzielle Kunden zu ü ...
Attraktive Angebote für Immobiliensuchende in Bornheim und der Region (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Mithilfe der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH das perfekte Zuhause finden
Die Suche nach dem idealen Zuhause kann herausfordernd sein. Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH aus Bornheim bietet Immobiliensuchenden daher professionelle Unterstützung an. Geschäftsführer Rene Reuschenbach betont: "Unsere Experten stehen unseren Kunden zur Seite, um ihr Traumobjekt zu finden."
Besonders in der Region Köln/Bonn, aber auch in Bornheim, Wesseling, Brühl sowie weiteren Städte ...
Werbung bei News-Central.de: |
Sonderkündigungsschutz wegen einer Behinderung: Darauf sollten Arbeitnehmer achten |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|