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News - Central News:  Fristlose Kündigung, weil man über seinen Gesundheitszustand schweigt am Arbeitsplatz?

Geschrieben am Donnerstag, dem 08. Juni 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Darf der Arbeitnehmer eine Diagnose des Betriebsarztes verschweigen gegenüber seinem Arbeitgeber? Nicht, wenn der Arzt einem erklärt, dass man im Job nicht mehr tätig sein darf wegen gesundheitlicher Bedenken! Wer seinen Arbeitgeber darüber nicht aufklärt, riskiert die fristlose Kündigung.

So wie ein Fernfahrer von Gefahrengut, bei dem es "befristete gesundheitliche Bedenken" gab gegen seine weitere Tätigkeit im Job. Diese Info des Betriebsarztes leitete er nicht weiter an seinen Chef, der ihn dafür fristlos kündigte, als das herauskam.

Das Landesarbeitsgericht Köln fand, dass der Arbeitgeber das durfte (Aachener Zeitung vom 08.05.2017): Wenn man seinem Arbeitgeber solche Bedenken verheimlicht, verstößt man erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Nachvollziehbar: Wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist und bei der Arbeit deshalb Fehler machen kann, dann riskiert man es, dem Arbeitgeber extrem zu schaden. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Chef nichts vom Ergebnis der Untersuchung erfahren hätte, wenn der Fernfahrer sich trotzdem auf den Weg gemacht und einen Unfall verursacht hätte mit dem Gefahrengut.

Dass es der Betriebsarzt war, der die Info weitergab, und dass er damit vielleicht seine Schweigepflicht verletzt hat gegenüber dem Fernfahrer, das war für die Entscheidung der Richter unerheblich.

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Gehen Sie davon aus, dass der Betriebsarzt gesundheitliche Bedenken dem Chef mitteilt, gehen Sie durchaus in die Offensive: seien Sie ehrlich zu Ihrem Arbeitgeber! Wenn er Ihnen wegen befristeter gesundheitlicher Bedenken kündigt, haben Sie meistens deutlich bessere Karten vor dem Arbeitsgericht, als wenn Sie es verschweigen und damit Ihren Arbeitgeber und andere gefährden.

Der erste Fall ist eine Kündigung wegen Krankheit, Arbeitgeber machen bei solchen Kündigungen erfahrungsgemäß viele Fehler: Meistens enden solche Verfahren mit einer satten Abfindung für den Arbeitnehmer. Wenn man Sie dagegen wegen eines schweren Pflichtverstoßes kündigt, dann ist die Aussicht auf eine hohe Abfindung meistens deutlich geringer.

Ganz wichtig: Holen Sie sich Rat, bevor Sie Ihrem Arbeitgeber sagen, dass Sie gesundheitlich eingeschränkt sind! Es kann nämlich sein, dass Sie deswegen die personenbedingte Kündigung kassieren, und darauf sollten Sie gut vorbereitet sein: Mit entsprechendem Vorwissen können Sie Fehler vermeiden und den Weg ebnen zu einer hohen Abfindung.

Wollen Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren? Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei, als Experte für Kündigungsschutzklagen bewerte ich Ihre Kündigung und die Aussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht; sprechen wir auch über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung! Die telefonische Ersteinschätzung zur Kündigung und Abfindung ist kostenlos.

Über 18 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:

Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prenzlauer Allee 189

10405 Berlin

Tel: 030.4000 4999

Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283

Fachanwalt Bredereck im Web:

http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung

www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht

www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Darf der Arbeitnehmer eine Diagnose des Betriebsarztes verschweigen gegenüber seinem Arbeitgeber? Nicht, wenn der Arzt einem erklärt, dass man im Job nicht mehr tätig sein darf wegen gesundheitlicher Bedenken! Wer seinen Arbeitgeber darüber nicht aufklärt, riskiert die fristlose Kündigung.

So wie ein Fernfahrer von Gefahrengut, bei dem es "befristete gesundheitliche Bedenken" gab gegen seine weitere Tätigkeit im Job. Diese Info des Betriebsarztes leitete er nicht weiter an seinen Chef, der ihn dafür fristlos kündigte, als das herauskam.

Das Landesarbeitsgericht Köln fand, dass der Arbeitgeber das durfte (Aachener Zeitung vom 08.05.2017): Wenn man seinem Arbeitgeber solche Bedenken verheimlicht, verstößt man erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Nachvollziehbar: Wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist und bei der Arbeit deshalb Fehler machen kann, dann riskiert man es, dem Arbeitgeber extrem zu schaden. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn der Chef nichts vom Ergebnis der Untersuchung erfahren hätte, wenn der Fernfahrer sich trotzdem auf den Weg gemacht und einen Unfall verursacht hätte mit dem Gefahrengut.

Dass es der Betriebsarzt war, der die Info weitergab, und dass er damit vielleicht seine Schweigepflicht verletzt hat gegenüber dem Fernfahrer, das war für die Entscheidung der Richter unerheblich.

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Gehen Sie davon aus, dass der Betriebsarzt gesundheitliche Bedenken dem Chef mitteilt, gehen Sie durchaus in die Offensive: seien Sie ehrlich zu Ihrem Arbeitgeber! Wenn er Ihnen wegen befristeter gesundheitlicher Bedenken kündigt, haben Sie meistens deutlich bessere Karten vor dem Arbeitsgericht, als wenn Sie es verschweigen und damit Ihren Arbeitgeber und andere gefährden.

Der erste Fall ist eine Kündigung wegen Krankheit, Arbeitgeber machen bei solchen Kündigungen erfahrungsgemäß viele Fehler: Meistens enden solche Verfahren mit einer satten Abfindung für den Arbeitnehmer. Wenn man Sie dagegen wegen eines schweren Pflichtverstoßes kündigt, dann ist die Aussicht auf eine hohe Abfindung meistens deutlich geringer.

Ganz wichtig: Holen Sie sich Rat, bevor Sie Ihrem Arbeitgeber sagen, dass Sie gesundheitlich eingeschränkt sind! Es kann nämlich sein, dass Sie deswegen die personenbedingte Kündigung kassieren, und darauf sollten Sie gut vorbereitet sein: Mit entsprechendem Vorwissen können Sie Fehler vermeiden und den Weg ebnen zu einer hohen Abfindung.

Wollen Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren? Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei, als Experte für Kündigungsschutzklagen bewerte ich Ihre Kündigung und die Aussichten einer Klage vor dem Arbeitsgericht; sprechen wir auch über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung! Die telefonische Ersteinschätzung zur Kündigung und Abfindung ist kostenlos.

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Rechtsanwalt Alexander Bredereck

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Fax: 030.4000 4998

Kündigungshotline: 0176.21133283

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