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News - Central - News Center & News Guide !
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Strafantrags gegen den Arbeitgeber
Geschrieben am Donnerstag, dem 01. Juni 2017 von News-Central.de
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PR-Gateway: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Der Arbeitnehmer muss Rücksicht nehmen auf die Interessen seines Arbeitgebers, er darf ihm nicht schaden, nicht finanziell, und auch nicht in seinem Ansehen und seinem Image. Wer seinen Chef anzeigt oder Strafantrag stellt, riskiert diesen Imageschaden: Er kann dafür die verhaltensbedingte Kündigung kassieren, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 15.12.2016.
Eine Dozentin reagierte dort auf eine Unterrichts-Bewertung mit einem Strafantrag; genauer gesagt schaltete sie die Staatsanwaltschaft ein, weil ihr Arbeitgeber die Ergebnisse intern an Kollegen weitergegeben hat: ihrer Meinung nach eine Straftat nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Der Arbeitgeber reagierte mit einer verhaltensbedingten Kündigung. Die Dozentin habe ihre Vertragspflichten verletzt, rücksichtlos gehandelt, und einen schweren Imageschaden ihres Arbeitgebers in Kauf genommen. Der Strafantrag habe das gegenseitige Vertrauen zerstört und eine störungsfreie Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich gemacht.
Das Bundesarbeitsgericht stimmte dem zu! Der Arbeitgeber durfte verhaltensbedingt kündigen, und zwar ohne Abmahnung. Der Strafantrag war offensichtlich haltlos, und die Dozentin habe das wissen müssen, das war für die Richter entscheidend.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Wer der Meinung ist, dass der Arbeitgeber seine Rechte verletzt oder der Chef eine Straftat begeht, sollte sich zuerst rechtlichen Rat bei einem erfahrenen Arbeitsrechtler suchen, vorzugsweise bei einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Anwalt klärt auf: Hat sich der Chef wirklich strafbar gemacht? Sollte der Arbeitnehmer zuerst intern die Aussprache suchen mit dem Chef oder den Kollegen, den Sachverhalt im Team klären, bevor man zur Staatsanwaltschaft geht, und damit die verhaltensbedingte Kündigung riskiert? Mit welcher Strategie kann man seinen Arbeitsplatz am besten schützen?
Für einen wirksamen Kündigungsschutz, oder als Vorbereitung auf eine gute Verhandlungsposition für eine möglichst hohe Abfindung: Rufen Sie noch heute
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an, er berät Arbeitnehmer bei Kündigungen, auch bei drohenden. Seine Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht erreichen Sie unter 030-4000 4999 oder 0176-21133283 (Kündigungshotline).
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an: In einem kostenlosen Erstgespräch informiert er Sie: Welche Chance hat die Kündigungsschutzklage? Welche Abfindung ist realistisch?
Erfahrung im Kündigungsschutz, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
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Das Bundesarbeitsgericht stimmte dem zu! Der Arbeitgeber durfte verhaltensbedingt kündigen, und zwar ohne Abmahnung. Der Strafantrag war offensichtlich haltlos, und die Dozentin habe das wissen müssen, das war für die Richter entscheidend.
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