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EN Storage GmbH: Anleger können Forderungen bis 19. Juli anmelden
Geschrieben am Mittwoch, dem 24. Mai 2017 von News-Central.de
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PR-Gateway: EN Storage GmbH: Anleger können Forderungen bis 19. Juli anmelden
Das Amtsgericht Stuttgart hat das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH eröffnet (Az.: 6 IN 190/17). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 19. Juli 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Nach der Insolvenz der EN Storage GmbH geht es für die Anleger, die sich über "Kauf- und Überlassungsverträge" bzw. über die drei Inhaber-Teilschuldverschreibungen beteiligen konnten, um viel Geld. Der Insolvenzverwalter hat den Schaden inzwischen auf rund 90 Millionen Euro geschätzt. Zudem wurde das Geld der Anleger vermutlich nur zu einem geringen Teil, wenn überhaupt, in Storage-Systeme investiert. Bisher konnten die Datenspeicher kaum gefunden werden. Wie der Insolvenzverwalter mitteilt, besteht der Verdacht, dass schon seit 2012 der Geschäftsbetrieb und die Zinszahlungen nur noch aus Zahlungen neuer Investoren, also aus den Anleihen und "Kauf- und Überlassungsverträgen" bestritten wurden und mit dem Geld keine Storage-Systeme angeschafft wurden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, handelt es sich um ein klassisches Schneeballsystem.
Für die Anleger, die sich direkt beteiligt haben, bedeutet dies, dass sie keine Aussonderungsrechte an den Storage-Systemen geltend machen können, da sie wahrscheinlich überhaupt nicht existieren. Wie die Anleihe-Gläubiger können sie stattdessen ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 19. Juli beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt, dass die Anmeldung der Forderungen ein erster wichtiger Schritt ist, um einen Teil der finanziellen Verluste aufzufangen. Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Neben der Insolvenzquote haben die Anleger aber noch weitere Möglichkeiten, ihre Verluste zu minimieren.
So kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen und Wirtschaftsprüfer richten, falls die Unternehmenszahlen tatsächlich "frisiert" wurden. Forderungen können aber auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. Denn die Anleger haben ein Recht auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken, wie die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes. Zudem hätte das Geschäftsmodell der EN Storage GmbH auf seine Plausibilität hin überprüft werden müssen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte können die Interessen der Anleger vertreten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
EN Storage GmbH: Anleger können Forderungen bis 19. Juli anmelden
Das Amtsgericht Stuttgart hat das Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH eröffnet (Az.: 6 IN 190/17). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 19. Juli 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Nach der Insolvenz der EN Storage GmbH geht es für die Anleger, die sich über "Kauf- und Überlassungsverträge" bzw. über die drei Inhaber-Teilschuldverschreibungen beteiligen konnten, um viel Geld. Der Insolvenzverwalter hat den Schaden inzwischen auf rund 90 Millionen Euro geschätzt. Zudem wurde das Geld der Anleger vermutlich nur zu einem geringen Teil, wenn überhaupt, in Storage-Systeme investiert. Bisher konnten die Datenspeicher kaum gefunden werden. Wie der Insolvenzverwalter mitteilt, besteht der Verdacht, dass schon seit 2012 der Geschäftsbetrieb und die Zinszahlungen nur noch aus Zahlungen neuer Investoren, also aus den Anleihen und "Kauf- und Überlassungsverträgen" bestritten wurden und mit dem Geld keine Storage-Systeme angeschafft wurden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, handelt es sich um ein klassisches Schneeballsystem.
Für die Anleger, die sich direkt beteiligt haben, bedeutet dies, dass sie keine Aussonderungsrechte an den Storage-Systemen geltend machen können, da sie wahrscheinlich überhaupt nicht existieren. Wie die Anleihe-Gläubiger können sie stattdessen ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 19. Juli beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt, dass die Anmeldung der Forderungen ein erster wichtiger Schritt ist, um einen Teil der finanziellen Verluste aufzufangen. Allerdings sei nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Neben der Insolvenzquote haben die Anleger aber noch weitere Möglichkeiten, ihre Verluste zu minimieren.
So kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen und Wirtschaftsprüfer richten, falls die Unternehmenszahlen tatsächlich "frisiert" wurden. Forderungen können aber auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. Denn die Anleger haben ein Recht auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken, wie die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes. Zudem hätte das Geschäftsmodell der EN Storage GmbH auf seine Plausibilität hin überprüft werden müssen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht versierte Rechtsanwälte können die Interessen der Anleger vertreten.
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