News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 729 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Das neue AÜG. Arbeitgeber können zufrieden sein.

Geschrieben am Dienstag, dem 28. März 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Nach kontroversen Diskussion im Gesetzgebungsverfahren zum neuen AÜG tritt es jetzt zum 01.04.2017 in Kraft. Prekäre Arbeitsverhältnisse beenden wird es nicht.

Überlassungshöchstdauer 18 Monate?

Nach dem ab 01.04.2017 geltenden neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen einzelne Leiharbeitnehmer nicht mehr als 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten - grundsätzlich. Bei Überschreiten der neuen Überlassungshöchstdauer ist das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam. Kraft Gesetzes entsteht in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen können jedoch Abweichungen vorsehen, die eventuell einen - gegenüber den 18 Monaten deutlich - längeren Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglichen. Sofern der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen enthält, können auch nicht tarifgebundene Einsatzunternehmen davon Gebrauch machen, allerdings nur bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten. Für tarifgebundene Einsatzunternehmen gilt diese zeitliche Grenze nicht.

Die für einzelne Leiharbeiter geltende Obergrenze von 18 Monaten spielt aber in der Praxis keine Rolle: das AÜG verbietet nämlich nicht einen Austausch der Leiharbeiter auf demselben Arbeitsplatz. Es wird künftig wieder möglich sein, einen Arbeitsplatz dauerhaft mit wechselnden Arbeitnehmern zu besetzen. Die Begrenzung auf 18 Monate bezieht sich nur auf einzelne Arbeitnehmer, sie verbietet nicht, durch permanenten Austausch den Arbeitsplatz dauerhaft mit Leiharbeitnehmern zu besetzen. Dies ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen EU-Recht, sondern auch für die Betroffenen eine deutliche Verschlechterung.

Eigentlich soll Leiharbeit nur "vorübergehend" erfolgen. Dieser Grundsatz ist in der EU-Leiharbeitsrichtlinie verankert. Und die Rechtsprechung hatte in den letzten Jahren klargestellt, dass die Besetzung von Arbeitsplätzen beim Entleiher nur bei einem vorübergehenden Beschäftigungsbedarf zulässig und eine Besetzung von Dauerarbeitsplätzen untersagt sei. Ein Missbrauch - wie beim Schlecker-Skandal - war dadurch zuletzt ausgeschlossen. Durch das neue AÜG wird aber diese Schlecker-Praxis wieder legalisiert

Equal Pay nach 9 Monaten?

"Equal Pay" bedeutet gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Diesen Grundsatz hat das neue AÜG jetzt gesetzlich verankert. Nach 9 Monaten sollen Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt erhalten wie die Stammbelegschaft. Aber: Allenfalls ein Viertel der Leiharbeitnehmer arbeitet überhaupt länger als neun Monate, die restlichen drei Viertel werden somit vom Gleichstellungsgrundsatz ausgenommen. Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie schon ab dem ersten Tag eines Einsatzes, danach hat der Leiharbeiter einen Anspruch auf die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen - einschließlich des Arbeitsentgelts. Und zwar ab dem ersten Tag, an dem der Leiharbeiter im Betrieb beschäftigt ist. Die nun eingeführte Regelung für ein Equal Pay nach erst 9 Monaten stellt deshalb eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem EU-Recht dar.

Leiharbeitnehmer zählen und wählen

Im neuen AÜG ist geregelt, dass Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb bei zahlreichen betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten mitzählen und damit Berücksichtigung im Betrieb des Entleihers finden (§ 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 AÜG): Leiharbeitnehmer sind folglich im Rahmen des BetrVG, des Europäischen Betriebsrätegesetzes und der Mitbestimmungsgesetze mitzuzählen, wenn eine Norm eine bestimmte Beschäftigtenzahl voraussetzt. Das bezieht sich z.B. auf die Schwellenwerte der §§ 9 und 38 BetrVG. Ausdrücklich ausgenommen sind die Schwellenwerte des § 112a BetrVG, der aber nur die Frage betrifft, ob eine Betriebsänderung in Form einer reinen Personalreduzierung sozialplanpflichtig ist. Es geht darum, die Einbeziehung von Leiharbeitnehmern nicht zum Nachteil der Stammbelegschaft wirken zu lassen. Bezöge man Leiharbeitnehmer auch bei der Berechnung nach § 112a BetrVG ein, so erhöhte sich dadurch nur der Bezugswert für die dort genannten Prozentzahlen. Dadurch könnte bei bestimmten Betriebsänderungen die Sozialplanpflicht entfallen. Bei allen anderen Betriebsänderungen des § 111 BetrVG werden die Schwellenwerte (§ 17 KSchG) von dieser Ausnahme jedoch nicht erfasst!

Fazit:

Für Leiharbeitnehmer ergeben sich aus der Reform des AÜG keine spürbaren Verbesserungen: die Zahl der AN in solchen prekären Arbeitsverhältnissen wird durch die neuen Regelungen wohl kaum reduziert werden. Auch eine bessere Bezahlung ist in weite Ferne gerückt. Die durch die Hartz-Gesetze eingeführten Regelungen zu Lasten von Stammbelegschaften werden eher verschlechtert als verbessert.

Verfasser und zuständig für Rückfragen:

Stefan Bell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro,

Marktstraße 16, 40213 Düsseldorf, Mail: bell@fachanwaeltInnen.de,

www.fachanwaeltinnen.de,
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro
Stefan Bell
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020

http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Nach kontroversen Diskussion im Gesetzgebungsverfahren zum neuen AÜG tritt es jetzt zum 01.04.2017 in Kraft. Prekäre Arbeitsverhältnisse beenden wird es nicht.

Überlassungshöchstdauer 18 Monate?

Nach dem ab 01.04.2017 geltenden neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen einzelne Leiharbeitnehmer nicht mehr als 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten - grundsätzlich. Bei Überschreiten der neuen Überlassungshöchstdauer ist das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam. Kraft Gesetzes entsteht in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer. Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen können jedoch Abweichungen vorsehen, die eventuell einen - gegenüber den 18 Monaten deutlich - längeren Einsatz von Leiharbeitnehmern ermöglichen. Sofern der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen enthält, können auch nicht tarifgebundene Einsatzunternehmen davon Gebrauch machen, allerdings nur bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten. Für tarifgebundene Einsatzunternehmen gilt diese zeitliche Grenze nicht.

Die für einzelne Leiharbeiter geltende Obergrenze von 18 Monaten spielt aber in der Praxis keine Rolle: das AÜG verbietet nämlich nicht einen Austausch der Leiharbeiter auf demselben Arbeitsplatz. Es wird künftig wieder möglich sein, einen Arbeitsplatz dauerhaft mit wechselnden Arbeitnehmern zu besetzen. Die Begrenzung auf 18 Monate bezieht sich nur auf einzelne Arbeitnehmer, sie verbietet nicht, durch permanenten Austausch den Arbeitsplatz dauerhaft mit Leiharbeitnehmern zu besetzen. Dies ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen EU-Recht, sondern auch für die Betroffenen eine deutliche Verschlechterung.

Eigentlich soll Leiharbeit nur "vorübergehend" erfolgen. Dieser Grundsatz ist in der EU-Leiharbeitsrichtlinie verankert. Und die Rechtsprechung hatte in den letzten Jahren klargestellt, dass die Besetzung von Arbeitsplätzen beim Entleiher nur bei einem vorübergehenden Beschäftigungsbedarf zulässig und eine Besetzung von Dauerarbeitsplätzen untersagt sei. Ein Missbrauch - wie beim Schlecker-Skandal - war dadurch zuletzt ausgeschlossen. Durch das neue AÜG wird aber diese Schlecker-Praxis wieder legalisiert

Equal Pay nach 9 Monaten?

"Equal Pay" bedeutet gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Diesen Grundsatz hat das neue AÜG jetzt gesetzlich verankert. Nach 9 Monaten sollen Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt erhalten wie die Stammbelegschaft. Aber: Allenfalls ein Viertel der Leiharbeitnehmer arbeitet überhaupt länger als neun Monate, die restlichen drei Viertel werden somit vom Gleichstellungsgrundsatz ausgenommen. Außerdem gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz nach der EU-Leiharbeitsrichtlinie schon ab dem ersten Tag eines Einsatzes, danach hat der Leiharbeiter einen Anspruch auf die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen - einschließlich des Arbeitsentgelts. Und zwar ab dem ersten Tag, an dem der Leiharbeiter im Betrieb beschäftigt ist. Die nun eingeführte Regelung für ein Equal Pay nach erst 9 Monaten stellt deshalb eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem EU-Recht dar.

Leiharbeitnehmer zählen und wählen

Im neuen AÜG ist geregelt, dass Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb bei zahlreichen betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten mitzählen und damit Berücksichtigung im Betrieb des Entleihers finden (§ 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 AÜG): Leiharbeitnehmer sind folglich im Rahmen des BetrVG, des Europäischen Betriebsrätegesetzes und der Mitbestimmungsgesetze mitzuzählen, wenn eine Norm eine bestimmte Beschäftigtenzahl voraussetzt. Das bezieht sich z.B. auf die Schwellenwerte der §§ 9 und 38 BetrVG. Ausdrücklich ausgenommen sind die Schwellenwerte des § 112a BetrVG, der aber nur die Frage betrifft, ob eine Betriebsänderung in Form einer reinen Personalreduzierung sozialplanpflichtig ist. Es geht darum, die Einbeziehung von Leiharbeitnehmern nicht zum Nachteil der Stammbelegschaft wirken zu lassen. Bezöge man Leiharbeitnehmer auch bei der Berechnung nach § 112a BetrVG ein, so erhöhte sich dadurch nur der Bezugswert für die dort genannten Prozentzahlen. Dadurch könnte bei bestimmten Betriebsänderungen die Sozialplanpflicht entfallen. Bei allen anderen Betriebsänderungen des § 111 BetrVG werden die Schwellenwerte (§ 17 KSchG) von dieser Ausnahme jedoch nicht erfasst!

Fazit:

Für Leiharbeitnehmer ergeben sich aus der Reform des AÜG keine spürbaren Verbesserungen: die Zahl der AN in solchen prekären Arbeitsverhältnissen wird durch die neuen Regelungen wohl kaum reduziert werden. Auch eine bessere Bezahlung ist in weite Ferne gerückt. Die durch die Hartz-Gesetze eingeführten Regelungen zu Lasten von Stammbelegschaften werden eher verschlechtert als verbessert.

Verfasser und zuständig für Rückfragen:

Stefan Bell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht,

Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro,

Marktstraße 16, 40213 Düsseldorf, Mail: bell@fachanwaeltInnen.de,

www.fachanwaeltinnen.de,
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro
Stefan Bell
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
0211 8632020

http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung, Werbegestaltung, PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Das neue AÜG. Arbeitgeber können zufrieden sein." | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Landtagswahl in Hessen: Für was stehen die Kandidat ...

Landtagswahl in Hessen: Für was stehen die Kandidat ...
Bundesfinanzminister Scholz: Bund erwartet 6,7 Mill ...

Bundesfinanzminister Scholz: Bund erwartet 6,7 Mill ...
USA: 56-Jähriger als Briefbomber verdächtigt

USA: 56-Jähriger als Briefbomber verdächtigt

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Ina Zierhut: Die Künstlerin des Permanent MakeUp aus Waldkraiburg (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Ina Zierhut: Die Künstlerin des Permanent MakeUp erobert die Weltbühne



Waldkraiburg, den 18. April 2024:

Ina Zierhut hat die Welt des Permanent MakeUp erobert und sich als eine der führenden Künstlerinnen in dieser Branche etabliert. Mit ihrem außergewöhnlichen Talent und ihrer unermüdlichen Hingabe hat sie zahlreiche internationale Auszeichnungen und Titel gewonnen, die ihre Expertise und ihr Können unterstreichen.



Als mehrfache intern ...

 Fußball: RS Berkane besiegt USM Alger durch Forfait (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Die Afrikanische Fußballkonföderation (CAF) traf sich am Mittwoch, den 24. April, um ihr Urteil im Fall des abgesagten Spiels zwischen dem marokkanischen Verein Renaissance de Berkane (RS Berkane) und der Mannschaft der Union Sportive de la Medina d'Alger (USMA) zu verkünden.



Im Anschluss an diese Sitzung entschied die Klubkommission der (CAF), den algerischen Klub mit einer 0:3-Niederlage zu bestrafen und das Rückspiel im städtischen Stadion von Berkane am kommen ...

 ARCOTEL John F Berlin: Designhotel im Stil der Kennedys feiert 15. Geburtstag (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Top-Lage im historischen Zentrum | Serviceroboter JEEVES statt Minibar

Am vergangenen Montag feierte das ARCOTEL John F am Auswärtigen Amt mit rund 100 Vertreter:innen aus Wirtschaft, Medien und Politik seinen 15-jährigen Geburtstag. Die Gäste feierten zu den Lieblingscocktails der Kennedys und amerikanischem Fingerfood, ließen sich bestens gelaunt mit John F, Jackie und Marilyn Monroe ablichten und nutzten die Gelegenheit, die ersten frisch renovierten Zimmer zu besichtigen. Bis Ende ...

 Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg

Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 Mit diesen Depots kostenlos anlegen (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Diese Top-Broker empfiehlt Vergleich.de

Berlin, den 25.04.2024: Mit Geldanlagen wie Aktien und ETFs kann jeder die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Handel mit Wertpapieren benötigen Anleger ein Depot. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten von Aktiendepots erheblich. Mit dem neuen Depot-Vergleich beim Verbraucherportal Vergleich.de finden Einsteiger und Fortgeschrittene den Broker, bei dem sie am günstigsten handeln.



Große Auswahl - keine K ...

 Armita Fadaie ist neue Leiterin der Personalabteilung bei Aagon (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Das Soester Softwarehaus besetzt die Position des Head of Human Resources & Organization Development neu und bleibt weiterhin auf Expansionskurs

Soest, 25. April 2024. Mit Armita Fadaie benennt der Soester Client-Management-Spezialist Aagon eine Mitarbeiterin zur Leiterin der HR-Abteilung, die das Unternehmen gut kennt: Bereits seit drei Jahren arbeitet Fadaie bei Aagon - unter anderem als Head of Organization Development. In ihrer neuen Funktion berichtet sie weiterhin unmittelbar an ...

 Vorsicht beim Tresorkauf: Viele \'\'Zertifikate\'\' sind Augenwischerei (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Vertrauenswürdige Akkreditierung der Zertifizierungsstelle gibt Nutzern Sicherheit

Frankfurt/M. - 25. April 2024. Wer einen Tresor kauft, will Sicherheit. Und genau die fehlt oft. Das Problem: Etliche Zertifizierungen, an denen Käufer sich orientieren, sind Augenwischerei. "Prinzipiell darf jeder ein Zertifikat ausstellen", so Falko Adomat, Geschäftsführer der European Security Systems Association (ESSA). "Erst die Akkreditierung des Ausstellers beweist, dass eine neutrale kompetente ...

 Untervermietung einer Einzimmerwohnung? (schwertschmiedeviktor, Donnerstag, 25. April 2024)
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Cihan Kati, Hannover

Gerade viele Studenten kennen es: Man hat seine erste Wohnung und es ist eine Einzimmerwohnung. Sie ist meist einigermaßen bezahlbar und bietet die perfekte Größe für das erste eigene Zuhause.

Doch gerade, wenn man noch nicht in den festen Berufsalltag eingestiegen ist, können sich Pläne ändern und plötzlich will man ein Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren oder entscheidet sich dafür ein Sem ...

 Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden vorzeitig beendet (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Taxi-Holl muss sein Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden aufgrund von Tankstellen-Schließung vorzeitig beenden

Das Baden-Badener Taxigewerbe hat es schon auf Grund der aktuellen Verkehrsführung in Verbindung mit der Sperrung der Schillerbrücke nicht leicht. Überraschend endet nun auch noch das erfolgreiche Projekt mit dem in Deutschland ersten Taxi mit Brennstoffzellenantrieb von Toyota aufgrund unvorhergesehener Umstände.



Die zum 1. August 2024 geplante Schließu ...

Werbung bei News-Central.de:





Das neue AÜG. Arbeitgeber können zufrieden sein.

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,98 Sekunden