News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 592 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Keine Benachteiligung wegen Elternzeit

Geschrieben am Montag, dem 06. März 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Bundesverfassungsgericht ./. Bundesarbeitsgericht

Die Kündigung eines / einer ArbeitnehmerIn in Elternzeit kann unwirksam sein, wenn bei den zeitlich früheren Kündigungen der übrigen ArbeitnehmerInnen eines Betriebes gegen das Konsultationsverfahren beim Betriebsrat nach § 17 KSchG (Massenentlassungsanzeige) verstoßen wurde. Voraussetzung der Unwirksamkeit ist, dass der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung bei der zuständigen obersten Landesbehörde innerhalb der 30-Tage-Frist des § 17 KSchG beantragt hat.

Diese Grundsätze gelten zumindest bei einer Betriebsstilllegung.

Leitsatz der Verfasserin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017-6 AZR 4 4 2/16

(zitiert nach Pressemitteilung des BAG 4/17)

Der Arbeitgeber plante eine Betriebsstilllegung. Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) des Betriebes hatten daher im Dezember die Kündigung erhalten. Die Kündigungen verstießen gegen das Konsultationsverfahren nach § 17 KSchG und waren daher unwirksam. (Siehe auch Mandanteninfo August 2013: http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/Massenentlassungsanzeige.pdf)

Die AN war zum Kündigungszeitpunkt in Elternzeit. Daher bedurfte die Kündigung ihr gegenüber gemäß § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz der vorherigen Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde. Der Arbeitgeber beantragte diese im Dezember zeitgleich mit dem Ausspruch der Kündigungen. Die Zustimmung wurde im März des Folgejahres erteilt. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die Kündigung auch gegenüber der AN aus. Die AN erhob fristgerecht Kündigungsschutzklage und berief sich ebenfalls auf eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 17 KSchG wegen des fehlerhaften Konsultationsverfahrens.

Letztinstanzlich wies das Bundesarbeitsgericht die Klage der AN ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Kündigung der AN in Elternzeit außerhalb der für den Ausspruch der Kündigungen maßgeblichen 30-Tages-Frist des § 17 KSchG erfolgt sei und damit nicht mehr dessen Schutz unterfalle.

Das von der AN im Zuge einer Verfassungsbeschwerde angerufene Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben.

Es hat festgestellt, dass die Entscheidung des BAG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz (GG) verstößt und das Bundesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung den besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG missachtet hat. Die AN darf wegen der Elternzeit und der dadurch erforderlichen Einholung der behördlichen Zustimmung, die naturgemäß Zeit in Anspruch nimmt, nicht schlechter gestellt werden, als die übrigen AN bei einer Betriebsstilllegung. Deren Kündigungen waren aber wegen Verstoß gegen § 17 KSchG unwirksam und sie standen weiterhin in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Dies muss auch für die AN in Elternzeit gelten.

Das Bundesarbeitsgericht hat nachfolgend der Kündigungsschutzklage der AN mit der Entscheidung vom 26.01.2017 stattgegeben.

Fazit:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist aus zwei Aspekten bedeutsam:

1.Das Bundesverfassungsgericht kann Urteile des Bundesarbeitsgerichtes aufheben, wenn diese gegen die Verfassung verstoßen. An diese Möglichkeit sollte bei ablehnenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes immer gedacht werden. Eine derartige Verfassungsbeschwerde ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einzulegen und vollständig zu begründen.

2.Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist zumindest bei Massenentlassungen im Zusammenhang mit Betriebsstilllegungen zu beachten. Wenn der Betriebsrat Bedenken hat, dass das Konsultationsverfahrens ordnungsgemäß war, sollte er nach rechtlicher Beratung erwägen, den Arbeitgeber an AN, die sich in Elternzeit befinden, zu erinnern, um zu veranlassen, dass die Zustimmung zu deren Kündigung ebenfalls innerhalb der 30 Tage des § 17 KSchG beantragt wird. Gleichzeitig sollten die Betriebsräte die AN informieren, um diesen zu ermöglichen, sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ebenfalls auf einen Verstoß gegen § 17 KSchG zu berufen.

Zuständig für Rückfragen:

Regine Windirsch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht,

Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro (GbR)
Regine Windirsch
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Werbegestaltung Neuss
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegesaltung-neuss.de
(02137) 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Bundesverfassungsgericht ./. Bundesarbeitsgericht

Die Kündigung eines / einer ArbeitnehmerIn in Elternzeit kann unwirksam sein, wenn bei den zeitlich früheren Kündigungen der übrigen ArbeitnehmerInnen eines Betriebes gegen das Konsultationsverfahren beim Betriebsrat nach § 17 KSchG (Massenentlassungsanzeige) verstoßen wurde. Voraussetzung der Unwirksamkeit ist, dass der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung bei der zuständigen obersten Landesbehörde innerhalb der 30-Tage-Frist des § 17 KSchG beantragt hat.

Diese Grundsätze gelten zumindest bei einer Betriebsstilllegung.

Leitsatz der Verfasserin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017-6 AZR 4 4 2/16

(zitiert nach Pressemitteilung des BAG 4/17)

Der Arbeitgeber plante eine Betriebsstilllegung. Fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) des Betriebes hatten daher im Dezember die Kündigung erhalten. Die Kündigungen verstießen gegen das Konsultationsverfahren nach § 17 KSchG und waren daher unwirksam. (Siehe auch Mandanteninfo August 2013: http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/Massenentlassungsanzeige.pdf)

Die AN war zum Kündigungszeitpunkt in Elternzeit. Daher bedurfte die Kündigung ihr gegenüber gemäß § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz der vorherigen Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde. Der Arbeitgeber beantragte diese im Dezember zeitgleich mit dem Ausspruch der Kündigungen. Die Zustimmung wurde im März des Folgejahres erteilt. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die Kündigung auch gegenüber der AN aus. Die AN erhob fristgerecht Kündigungsschutzklage und berief sich ebenfalls auf eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 17 KSchG wegen des fehlerhaften Konsultationsverfahrens.

Letztinstanzlich wies das Bundesarbeitsgericht die Klage der AN ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Kündigung der AN in Elternzeit außerhalb der für den Ausspruch der Kündigungen maßgeblichen 30-Tages-Frist des § 17 KSchG erfolgt sei und damit nicht mehr dessen Schutz unterfalle.

Das von der AN im Zuge einer Verfassungsbeschwerde angerufene Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben.

Es hat festgestellt, dass die Entscheidung des BAG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz (GG) verstößt und das Bundesarbeitsgericht bei seiner Entscheidung den besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 GG missachtet hat. Die AN darf wegen der Elternzeit und der dadurch erforderlichen Einholung der behördlichen Zustimmung, die naturgemäß Zeit in Anspruch nimmt, nicht schlechter gestellt werden, als die übrigen AN bei einer Betriebsstilllegung. Deren Kündigungen waren aber wegen Verstoß gegen § 17 KSchG unwirksam und sie standen weiterhin in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber. Dies muss auch für die AN in Elternzeit gelten.

Das Bundesarbeitsgericht hat nachfolgend der Kündigungsschutzklage der AN mit der Entscheidung vom 26.01.2017 stattgegeben.

Fazit:

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist aus zwei Aspekten bedeutsam:

1.Das Bundesverfassungsgericht kann Urteile des Bundesarbeitsgerichtes aufheben, wenn diese gegen die Verfassung verstoßen. An diese Möglichkeit sollte bei ablehnenden Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes immer gedacht werden. Eine derartige Verfassungsbeschwerde ist innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts einzulegen und vollständig zu begründen.

2.Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist zumindest bei Massenentlassungen im Zusammenhang mit Betriebsstilllegungen zu beachten. Wenn der Betriebsrat Bedenken hat, dass das Konsultationsverfahrens ordnungsgemäß war, sollte er nach rechtlicher Beratung erwägen, den Arbeitgeber an AN, die sich in Elternzeit befinden, zu erinnern, um zu veranlassen, dass die Zustimmung zu deren Kündigung ebenfalls innerhalb der 30 Tage des § 17 KSchG beantragt wird. Gleichzeitig sollten die Betriebsräte die AN informieren, um diesen zu ermöglichen, sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ebenfalls auf einen Verstoß gegen § 17 KSchG zu berufen.

Zuständig für Rückfragen:

Regine Windirsch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht,

Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro in der Marktstr. 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.

Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzungen zur Wehr setzen wollen.
Bell & Windirsch Britschgi & Koll Anwaltsbüro (GbR)
Regine Windirsch
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Werbegestaltung Neuss
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegesaltung-neuss.de
(02137) 799120
http://www.werbegestaltung-neuss.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Keine Benachteiligung wegen Elternzeit" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Hamburg Airport: SPD und Grüne wollen Nachtflugverb ...

Hamburg Airport: SPD und Grüne wollen Nachtflugverb ...
Oktoberfest: Das ist der neue Wiesn-Krug

Oktoberfest: Das ist der neue Wiesn-Krug
Spanien: Tauziehen zwischen Barcelona und Madrid

Spanien: Tauziehen zwischen Barcelona und Madrid

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Willkommen im Sweet Cherry

Dein gemütliches Zuhause in Innsbruck in bester Lage

Hier, wo Gemütlichkeit und Herzlichkeit sich treffen, könnt ihr euch auf 20 kuschelige Betten, liebevolle Gastgeber und das allerbeste Frühstück der Stadt freuen, das Chef Chris täglich mit einer Extraportion Liebe zaubert. Nur 10 Minuten vom Trubel Innsbrucks entfernt und doch mitten im Herzen der Natur, bietet das Sweet Cherry den perfekten Mix aus Bergabenteuer und Stadtkultur. Ob der Berg ruft ...

 Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen

Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.



Neu und verbessert in Passform und Mate ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




 hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive

Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...

 Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte

Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...

 Mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen! (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024)
metaprice erklärt, wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst.

Wie du in 1 bis 2 Monaten mit 0% Risiko bis zu 30 Amazon-Bewertungen bekommen kannst



Die Welt des E-Commerce auf Plattformen wie Amazon kann ein wahrer Dschungel sein, besonders wenn es darum geht, Vertrauen und Glaubwürdigkeit für deine Produkte aufzubauen. Eine der größten Hürden ist oft, genügend authentische Bewertungen zu erhalten, um potenzielle Kunden zu ü ...

 Fußball: RS Berkane besiegt USM Alger durch Forfait (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Die Afrikanische Fußballkonföderation (CAF) traf sich am Mittwoch, den 24. April, um ihr Urteil im Fall des abgesagten Spiels zwischen dem marokkanischen Verein Renaissance de Berkane (RS Berkane) und der Mannschaft der Union Sportive de la Medina d'Alger (USMA) zu verkünden.



Im Anschluss an diese Sitzung entschied die Klubkommission der (CAF), den algerischen Klub mit einer 0:3-Niederlage zu bestrafen und das Rückspiel im städtischen Stadion von Berkane am kommen ...

 Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)


Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth



25.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png



...

 Mit diesen Depots kostenlos anlegen (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Diese Top-Broker empfiehlt Vergleich.de

Berlin, den 25.04.2024: Mit Geldanlagen wie Aktien und ETFs kann jeder die Inflation schlagen und Vermögen aufbauen. Für den Handel mit Wertpapieren benötigen Anleger ein Depot. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Kosten von Aktiendepots erheblich. Mit dem neuen Depot-Vergleich beim Verbraucherportal Vergleich.de finden Einsteiger und Fortgeschrittene den Broker, bei dem sie am günstigsten handeln.



Große Auswahl - keine K ...

 Untervermietung einer Einzimmerwohnung? (schwertschmiedeviktor, Donnerstag, 25. April 2024)
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Cihan Kati, Hannover

Gerade viele Studenten kennen es: Man hat seine erste Wohnung und es ist eine Einzimmerwohnung. Sie ist meist einigermaßen bezahlbar und bietet die perfekte Größe für das erste eigene Zuhause.

Doch gerade, wenn man noch nicht in den festen Berufsalltag eingestiegen ist, können sich Pläne ändern und plötzlich will man ein Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren oder entscheidet sich dafür ein Sem ...

Werbung bei News-Central.de:





Keine Benachteiligung wegen Elternzeit

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,96 Sekunden