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News - Central - News Center & News Guide !
Arbeitnehmer nimmt Drogen - wie sollten Arbeitgeber vorgehen?
Geschrieben am Donnerstag, dem 16. Februar 2017 von News-Central.de
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PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitnehmer kann nicht zum Drogentest gezwungen werden
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Verdacht hat, während der Arbeit unter dem Einfluss von Drogen zu stehen, wird er über eine Kündigung nachdenken. Zu Nachweiszwecken wäre hierfür ein Drogentest hilfreich. Das Problem für Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann einen Drogentest verweigern und sich insofern auf seine grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit berufen (Art. 2 Abs. 2 GG).
Verdachtskündigung des Arbeitgebers
Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung auf den Verdacht des Drogenkonsums zu stützen. Das ist im Wege der sog. Verdachtskündigung möglich. Dafür muss der Arbeitgeber aber eine Reihe von Voraussetzungen einhalten, insbesondere ist die vorherige Anhörung des jeweiligen Arbeitnehmers erforderlich. Für eine Kündigung, die sich nicht allein auf den Verdacht, sondern den tatsächlichen Drogenkonsum stützt, dürfte dem Arbeitgeber der erforderliche Nachweis in der Praxis dagegen schwerfallen.
Ist eine vorherige Abmahnung erforderlich?
Eine weitere Frage, die sich für Arbeitgeber in entsprechenden Fällen stellt, ist die nach der Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung. Unter Umständen kann auch eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das ist aber jeweils von Fall zu Fall zu beurteilen. Dabei spielen dann etwa die Stärke des Drogeneinflusses, die Art der Drogen wie auch die Art der jeweiligen Tätigkeit eine Rolle. Gefährdet der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit potentiell Dritte - so der Fall z. B. bei Ärzten oder auch Kraftfahrern -, dürfte eine Abmahnung wohl entbehrlich sein. Gleiches kann für den Fall gelten, dass der Drogenmissbrauch des Arbeitnehmers mit einem Ansehensverlust des Arbeitgebers verbunden ist, ggf. mit der Folge eines Rückgangs an Aufträgen. Hier dürfte eine fristlose Kündigung auch schon beim Nachweis "kleinerer" Verstöße gerechtfertigt sein.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsfällen
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen und im Zusammenhang mit geplanten oder durchgeführten Freistellungen von der Erbringung der Arbeitsleistung. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung oder einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.
09.02.2017
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitnehmer kann nicht zum Drogentest gezwungen werden
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Verdacht hat, während der Arbeit unter dem Einfluss von Drogen zu stehen, wird er über eine Kündigung nachdenken. Zu Nachweiszwecken wäre hierfür ein Drogentest hilfreich. Das Problem für Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann einen Drogentest verweigern und sich insofern auf seine grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit berufen (Art. 2 Abs. 2 GG).
Verdachtskündigung des Arbeitgebers
Deshalb empfiehlt es sich, die Kündigung auf den Verdacht des Drogenkonsums zu stützen. Das ist im Wege der sog. Verdachtskündigung möglich. Dafür muss der Arbeitgeber aber eine Reihe von Voraussetzungen einhalten, insbesondere ist die vorherige Anhörung des jeweiligen Arbeitnehmers erforderlich. Für eine Kündigung, die sich nicht allein auf den Verdacht, sondern den tatsächlichen Drogenkonsum stützt, dürfte dem Arbeitgeber der erforderliche Nachweis in der Praxis dagegen schwerfallen.
Ist eine vorherige Abmahnung erforderlich?
Eine weitere Frage, die sich für Arbeitgeber in entsprechenden Fällen stellt, ist die nach der Erforderlichkeit einer Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung. Unter Umständen kann auch eine sofortige fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das ist aber jeweils von Fall zu Fall zu beurteilen. Dabei spielen dann etwa die Stärke des Drogeneinflusses, die Art der Drogen wie auch die Art der jeweiligen Tätigkeit eine Rolle. Gefährdet der Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit potentiell Dritte - so der Fall z. B. bei Ärzten oder auch Kraftfahrern -, dürfte eine Abmahnung wohl entbehrlich sein. Gleiches kann für den Fall gelten, dass der Drogenmissbrauch des Arbeitnehmers mit einem Ansehensverlust des Arbeitgebers verbunden ist, ggf. mit der Folge eines Rückgangs an Aufträgen. Hier dürfte eine fristlose Kündigung auch schon beim Nachweis "kleinerer" Verstöße gerechtfertigt sein.
Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsfällen
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen und im Zusammenhang mit geplanten oder durchgeführten Freistellungen von der Erbringung der Arbeitsleistung. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigung oder einer Kündigungsschutzklage. Hierbei können Sie auch die Kosten bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu der zu erwartenden Abfindung besprechen. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.
09.02.2017
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Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
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Alexander Bredereck
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