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News - Central News:  Fristlose Kündigung bei Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber?

Geschrieben am Donnerstag, dem 09. Februar 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Schwarzarbeit als Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber kann eine Kündigung unter verschiedenen Umständen auf eine Schwarzarbeit des Arbeitnehmers stützen. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eine anderweitige Verletzung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers. Zum einen kann durch die Schwarzarbeit das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschmälert werden. Zum anderen kann sich die Schwarzarbeit auch auf das Leistungsvermögen des Arbeitnehmers negativ auswirken. In beiden Fällen kommt eine Kündigung des Arbeitgebers in Betracht.

Bei Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber kann Abmahnung entbehrlich sein: Fällt nun die Schwarzarbeit zusammen mit einer Konkurrenztätigkeit, arbeitet der Arbeitnehmer also schwarz und das auch noch in Konkurrenz zum Arbeitgeber, kann eine Abmahnung entbehrlich und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Ein Beispiel dazu aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: "Ein Arbeitsvertrag schließt für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein, das dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer anlässlich der Lieferung von Fenstern mit dem Kunden vereinbart, dass die Montage nicht durch das Unternehmen des Arbeitgebers erfolgen soll, sondern durch zwei der Angestellte in deren Freizeit" (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2006 - 11 Sa 476/05 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Die Ausübung einer Nebentätigkeit neben der eigentlichen Arbeit kann problematisch sein. Das gilt ganz besonders dann, wenn sie in Konkurrenz zum Arbeitgeber oder einem sehr ähnlich Tätigkeitsgebiet verglichen mit dem Feld des Arbeitgebers erfolgen soll. Hier sollten Arbeitnehmer vorher rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob in ihrem Fall Probleme bestehen. Wie gezeigt, kann im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung drohen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Etwaige Verstöße des Arbeitnehmers sind unter Umständen nicht einfach nachzuweisen. Ergeben sich hier Probleme, sollten Arbeitgeber den Mitarbeiter direkt mit den Vorwürfen konfrontieren. In solchen Fällen kommt eine Verdachtskündigung in Betracht. Eine solche Kündigung kann schon auf den Verdacht eines Verstoßes des Arbeitgebers gestützt werden, ohne dass der Arbeitgeber diesen unbedingt nachweisen müsste. Dafür sind allerdings eine ganze Reihe an Formalien zu beachten, nicht zuletzt die Wahrung der maßgeblichen Fristen, um die (fristlose) Kündigung auszusprechen.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsfällen: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Arbeitnehmer vertreten wir deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Arbeitgeber beraten wir zum Ausspruch von Kündigungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bzw. Kündigung.

6.2.2017

Alles zum Thema Kündigung und Abfindung für Arbeitnehmer: www.kuendigungen-anwalt.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Schwarzarbeit als Kündigungsgrund: Der Arbeitgeber kann eine Kündigung unter verschiedenen Umständen auf eine Schwarzarbeit des Arbeitnehmers stützen. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zum Arbeitsverhältnis oder eine anderweitige Verletzung betrieblicher Interessen des Arbeitgebers. Zum einen kann durch die Schwarzarbeit das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit geschmälert werden. Zum anderen kann sich die Schwarzarbeit auch auf das Leistungsvermögen des Arbeitnehmers negativ auswirken. In beiden Fällen kommt eine Kündigung des Arbeitgebers in Betracht.

Bei Schwarzarbeit in Konkurrenz zum Arbeitgeber kann Abmahnung entbehrlich sein: Fällt nun die Schwarzarbeit zusammen mit einer Konkurrenztätigkeit, arbeitet der Arbeitnehmer also schwarz und das auch noch in Konkurrenz zum Arbeitgeber, kann eine Abmahnung entbehrlich und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Ein Beispiel dazu aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: "Ein Arbeitsvertrag schließt für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein, das dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt. Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung ist wirksam, wenn der Arbeitnehmer anlässlich der Lieferung von Fenstern mit dem Kunden vereinbart, dass die Montage nicht durch das Unternehmen des Arbeitgebers erfolgen soll, sondern durch zwei der Angestellte in deren Freizeit" (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 2006 - 11 Sa 476/05 -, juris).

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6.2.2017

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