Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR
Geschrieben am Montag, dem 06. Februar 2017 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Die Kanzlei KTR hat sich in einem Themenmonat mit "Arbeit 4.0" befasst und hierzu Auswertungen in Aufsätzen und einer Gesprächsrunde veröffentlicht.
Der Begriff Arbeit 4.0 ist derzeit in aller Munde. Nachdem Arbeitsministerin Nahles im November ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, rätseln einige darüber, was mit Arbeit 4.0 überhaupt gemeint ist, während sich die anderen in ihren bisherigen Strukturen entweder gefährdet oder bestätigt fühlen. Von den Möglichkeiten des "Desk-Sharing", "Bring your own device" über "Crowd-Working" machen viele Unternehmen bereits Gebrauch.
Der Themenmonat der Kanzlei KTR hat daher das weite Feld der Arbeit 4.0 aufgezeigt und beleuchtet in einer zusammenfassenden Art und Weise Vorteile und Risiken des Selbigen. Hierbei wurde in diversen Aufsätzen der Schwerpunkt auf arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen gelegt, während der Monat mit einer veröffentlichten Gesprächsrunde fachübergreifend endete.
Es folgt eine Zusammenfassung der rechtlichen Bewertung:
Arbeitsort und Arbeitszeit
Wie vertragen sich Konzepte wie Mobile Office, Open Desk, Home Office oder Work-Life-Blending mit den aktuellen Regelungen zu Arbeitsort und Arbeitszeit? Aktuell scheinen die rechtlichen Hürden für die Umsetzung von mobilen Lösungen durch den Gesetzgeber noch sehr hoch. Dies begründet sich vor allem im Arbeitnehmerschutz und der gedanklichen Grundlage der Gesetze selbst. Denn eben jene gehen von einem klassischen Arbeitsumfeld aus, bei welcher der Arbeitnehmer zu seiner Arbeitsstelle geht und dort vor Ort am Stück seine Arbeit verrichtet.
Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, so sind vor allem die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu beachten. Insbesondere bei der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Werktage, welche schnell Auswirkung auf alle Beschäftigte haben können.
In diesem Zusammenhang mussten wir feststellen, dass die Frage der Ruhepausen bisher gesetzlich nicht optimal auf die neuen Arbeitsmethoden zugeschnitten ist. Wichtig ist derzeit, dass Arbeitgeber darauf achten müssen, dass Ihre Beschäftigen grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhe einhalten, bevor sie die Arbeit wieder aufnehmen.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird sich im Rahmen von Arbeit 4.0 grundsätzlich anpassen müssen. Ohne arbeitgeberseitiges Vertrauen verbliebe schlussendlich nur eine Verstärkung der Überwachung der Arbeitnehmer, um Arbeitszeiten mit einer angemessen Vergütung zu versehen.
Arbeitnehmerüberwachung
Mit den neuen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, kommen auch neue Möglichkeiten für Arbeitgeber. Die mobilen Geräte, welche im Arbeitsalltag genutzt werden und zumeist vom Arbeitgeber gestellt werden, sammeln kontinuierlich Daten, auf welche eben dieser zugreifen kann.
Damit kann dann der Arbeitgeber bspw. die Arbeitszeit nachvollziehen. Problematisch ist hierbei jedoch, dass dies einen Eingriff in datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen kann, wofür der Arbeitgeber sich wiederum auf Erlaubnisnormen oder Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern stützen muss.
Jedoch birgt das alleinige Vertrauen auf die Erlaubnisnorm selbst, die Unsicherheit für den Arbeitgeber, ob denn der Eingriff nun wirklich erlaubt ist. Am effektivsten erscheint es daher Betriebs-vereinbarungen zu schließen, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist. Anderenfalls sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen treffen.
Crowdworking
Crowdworker stellen ein besonderes Feld im Rahmen der Arbeit 4.0 dar. Insbesondere externe Crowdworker sind nach geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen keine Arbeitnehmer, mit der Folge, dass sie sich nicht auf die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften berufen können. So genießen sie keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und haben daher keinen effektiven Bestandsschutz.
Bezogen auf eine immer größer werdende Gemeinde der Crowdworker stellt dies ein nicht unerhebliches Problem dar. Daher ist es nur zu begrüßen, dass Gewerkschaften wie die IG Metall bereits eine Informationsplattform für Crowdworker zur Verfügung gestellt hat, um Synergieeffekte nutzbar zu machen.
Bei der Entwicklung des Crowdworkings wird der Fokus auf den Ausgleich der sozialen Absicherung im Vordergrund stehen. Einheitliche Preismodelle und Absicherungen für geleistete tatsächliche Arbeit sind in diesem Zusammenhang wünschenswert und anzustreben. Anderenfalls wird die Attraktivität von Plattformen für Crowdworker schnell wieder verschwinden.
Doch auch das firmeninterne Crowdworking kann zu Komplikationen bei der Ausgestaltung führen. Nullstunden-Verträge wie es in Großbritannien üblich ist, sind nach deutschem Recht nicht möglich. Die Arbeitnehmer haben ein Recht auf Beschäftigung und können nicht nur vereinzelt beschäftigt werden.
Ausführliche Aufsätze sowie die fachübergreifende Gesprächsrunde finden Sie unter: https://www.kanzlei-ktr.com/category/blogbeitraege/
Mehr hierzu auch unter: https://www.kanzlei-ktr.com
KANZLEI KTR - JUNG | KREATIV | ANDERS
Wir haben die Kanzlei KTR im Jahr 2015 als Kombination aus Startup, Kanzlei und Galerie gegründet. Unser Team um die Rechtsanwälte Kilian Springer und Tim Schneidewind arbeitet direkt in der Galerie und verzichtet dabei auf klassische Bürostrukturen. Der gemeinsame Workspace ermöglicht uns, neben dem kreativen Input, schnelle Kommunikation untereinander und das Arbeiten in flachen Hierarchien. Daraus ergeben sich neue Arbeitsmethoden und Kommunikationswege, welche die Arbeit in der Kanzlei einmalig machen. Freie und kreative Arbeitsprozesse bestimmen den Alltag und bieten neue Lösungsansätze in der Rechtsberatung und das kommt unseren Mandanten zu Gute.
Unsere Mandanten schätzen nicht nur die positive Atmosphäre in unserem kreativen Umfeld, sondern auch die schnelle und direkte Kommunikation. Unser höchstes Gut ist neben der hohen Qualität unserer Arbeit, die absolute Transparenz. Entstehende Kosten und der laufende Beratungsprozess werden offen und kontinuierlich kommuniziert. Im Beratungsprozess betrachten wir nicht nur das Rechtliche, sondern legen Wert auf Wirtschaftlichkeit und soziale Aspekte. Als junge Kanzlei nutzen wir selbstverständlich neuste Apps, Internet und Social Media sowohl in der Kanzlei, als auch in der Kommunikation mit unseren Mandanten. So werden unsere Mandanten nicht nur einfach beraten, sondern ein Teil von uns.
Die Kanzlei ist Arbeitsort und Kunstraum zugleich. Ein- bis zweimal in der Woche sind die Türen für jedermann geöffnet und die Kanzleiarbeit verschwindet aus den Räumen. Die Kanzlei ist dann als Ort der Kunst Teil der Leipziger Kulturlandschaft und ebenso Begegnungsstätte. Auf regelmäßigen Veranstaltungen mit Bezug zu Kunst, Kultur und Wirtschaft treffen sich verschiedene Menschen und werden Teil der Community, welche sich um die Kanzlei KTR gebildet hat.
Wir laden Sie herzlich ein vorbeizukommen und uns kennenzulernen!
Kanzlei KTR
Markus Schulz
Tschaikowskistraße 21
04105 Leipzig
ms@kanzlei-ktr.com
0341 24 700 250
http://www.kanzlei-ktr.com
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Die Kanzlei KTR hat sich in einem Themenmonat mit "Arbeit 4.0" befasst und hierzu Auswertungen in Aufsätzen und einer Gesprächsrunde veröffentlicht.
Der Begriff Arbeit 4.0 ist derzeit in aller Munde. Nachdem Arbeitsministerin Nahles im November ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, rätseln einige darüber, was mit Arbeit 4.0 überhaupt gemeint ist, während sich die anderen in ihren bisherigen Strukturen entweder gefährdet oder bestätigt fühlen. Von den Möglichkeiten des "Desk-Sharing", "Bring your own device" über "Crowd-Working" machen viele Unternehmen bereits Gebrauch.
Der Themenmonat der Kanzlei KTR hat daher das weite Feld der Arbeit 4.0 aufgezeigt und beleuchtet in einer zusammenfassenden Art und Weise Vorteile und Risiken des Selbigen. Hierbei wurde in diversen Aufsätzen der Schwerpunkt auf arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen gelegt, während der Monat mit einer veröffentlichten Gesprächsrunde fachübergreifend endete.
Es folgt eine Zusammenfassung der rechtlichen Bewertung:
Arbeitsort und Arbeitszeit
Wie vertragen sich Konzepte wie Mobile Office, Open Desk, Home Office oder Work-Life-Blending mit den aktuellen Regelungen zu Arbeitsort und Arbeitszeit? Aktuell scheinen die rechtlichen Hürden für die Umsetzung von mobilen Lösungen durch den Gesetzgeber noch sehr hoch. Dies begründet sich vor allem im Arbeitnehmerschutz und der gedanklichen Grundlage der Gesetze selbst. Denn eben jene gehen von einem klassischen Arbeitsumfeld aus, bei welcher der Arbeitnehmer zu seiner Arbeitsstelle geht und dort vor Ort am Stück seine Arbeit verrichtet.
Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, so sind vor allem die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu beachten. Insbesondere bei der Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Werktage, welche schnell Auswirkung auf alle Beschäftigte haben können.
In diesem Zusammenhang mussten wir feststellen, dass die Frage der Ruhepausen bisher gesetzlich nicht optimal auf die neuen Arbeitsmethoden zugeschnitten ist. Wichtig ist derzeit, dass Arbeitgeber darauf achten müssen, dass Ihre Beschäftigen grundsätzlich mindestens elf Stunden Ruhe einhalten, bevor sie die Arbeit wieder aufnehmen.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird sich im Rahmen von Arbeit 4.0 grundsätzlich anpassen müssen. Ohne arbeitgeberseitiges Vertrauen verbliebe schlussendlich nur eine Verstärkung der Überwachung der Arbeitnehmer, um Arbeitszeiten mit einer angemessen Vergütung zu versehen.
Arbeitnehmerüberwachung
Mit den neuen Möglichkeiten für Arbeitnehmer, kommen auch neue Möglichkeiten für Arbeitgeber. Die mobilen Geräte, welche im Arbeitsalltag genutzt werden und zumeist vom Arbeitgeber gestellt werden, sammeln kontinuierlich Daten, auf welche eben dieser zugreifen kann.
Damit kann dann der Arbeitgeber bspw. die Arbeitszeit nachvollziehen. Problematisch ist hierbei jedoch, dass dies einen Eingriff in datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen kann, wofür der Arbeitgeber sich wiederum auf Erlaubnisnormen oder Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern stützen muss.
Jedoch birgt das alleinige Vertrauen auf die Erlaubnisnorm selbst, die Unsicherheit für den Arbeitgeber, ob denn der Eingriff nun wirklich erlaubt ist. Am effektivsten erscheint es daher Betriebs-vereinbarungen zu schließen, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist. Anderenfalls sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen treffen.
Crowdworking
Crowdworker stellen ein besonderes Feld im Rahmen der Arbeit 4.0 dar. Insbesondere externe Crowdworker sind nach geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen keine Arbeitnehmer, mit der Folge, dass sie sich nicht auf die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften berufen können. So genießen sie keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und haben daher keinen effektiven Bestandsschutz.
Bezogen auf eine immer größer werdende Gemeinde der Crowdworker stellt dies ein nicht unerhebliches Problem dar. Daher ist es nur zu begrüßen, dass Gewerkschaften wie die IG Metall bereits eine Informationsplattform für Crowdworker zur Verfügung gestellt hat, um Synergieeffekte nutzbar zu machen.
Bei der Entwicklung des Crowdworkings wird der Fokus auf den Ausgleich der sozialen Absicherung im Vordergrund stehen. Einheitliche Preismodelle und Absicherungen für geleistete tatsächliche Arbeit sind in diesem Zusammenhang wünschenswert und anzustreben. Anderenfalls wird die Attraktivität von Plattformen für Crowdworker schnell wieder verschwinden.
Doch auch das firmeninterne Crowdworking kann zu Komplikationen bei der Ausgestaltung führen. Nullstunden-Verträge wie es in Großbritannien üblich ist, sind nach deutschem Recht nicht möglich. Die Arbeitnehmer haben ein Recht auf Beschäftigung und können nicht nur vereinzelt beschäftigt werden.
Ausführliche Aufsätze sowie die fachübergreifende Gesprächsrunde finden Sie unter: https://www.kanzlei-ktr.com/category/blogbeitraege/
Mehr hierzu auch unter: https://www.kanzlei-ktr.com
KANZLEI KTR - JUNG | KREATIV | ANDERS
Wir haben die Kanzlei KTR im Jahr 2015 als Kombination aus Startup, Kanzlei und Galerie gegründet. Unser Team um die Rechtsanwälte Kilian Springer und Tim Schneidewind arbeitet direkt in der Galerie und verzichtet dabei auf klassische Bürostrukturen. Der gemeinsame Workspace ermöglicht uns, neben dem kreativen Input, schnelle Kommunikation untereinander und das Arbeiten in flachen Hierarchien. Daraus ergeben sich neue Arbeitsmethoden und Kommunikationswege, welche die Arbeit in der Kanzlei einmalig machen. Freie und kreative Arbeitsprozesse bestimmen den Alltag und bieten neue Lösungsansätze in der Rechtsberatung und das kommt unseren Mandanten zu Gute.
Unsere Mandanten schätzen nicht nur die positive Atmosphäre in unserem kreativen Umfeld, sondern auch die schnelle und direkte Kommunikation. Unser höchstes Gut ist neben der hohen Qualität unserer Arbeit, die absolute Transparenz. Entstehende Kosten und der laufende Beratungsprozess werden offen und kontinuierlich kommuniziert. Im Beratungsprozess betrachten wir nicht nur das Rechtliche, sondern legen Wert auf Wirtschaftlichkeit und soziale Aspekte. Als junge Kanzlei nutzen wir selbstverständlich neuste Apps, Internet und Social Media sowohl in der Kanzlei, als auch in der Kommunikation mit unseren Mandanten. So werden unsere Mandanten nicht nur einfach beraten, sondern ein Teil von uns.
Die Kanzlei ist Arbeitsort und Kunstraum zugleich. Ein- bis zweimal in der Woche sind die Türen für jedermann geöffnet und die Kanzleiarbeit verschwindet aus den Räumen. Die Kanzlei ist dann als Ort der Kunst Teil der Leipziger Kulturlandschaft und ebenso Begegnungsstätte. Auf regelmäßigen Veranstaltungen mit Bezug zu Kunst, Kultur und Wirtschaft treffen sich verschiedene Menschen und werden Teil der Community, welche sich um die Kanzlei KTR gebildet hat.
Wir laden Sie herzlich ein vorbeizukommen und uns kennenzulernen!
Kanzlei KTR
Markus Schulz
Tschaikowskistraße 21
04105 Leipzig
ms@kanzlei-ktr.com
0341 24 700 250
http://www.kanzlei-ktr.com
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Indonesien: Inselreich am Äquator / Reportage Doku ...
| Reisereporter im Ela Quality Resort in Belek #Türke ...
| Das Vermächtnis der Marquesas-Inseln (360° - GEO Re ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
DAS Finanz AG - Eine Analyse für Festgeldanleger (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet.
Windisch, 26.04.2024 - Europa als Bankenstandort bietet eine stabile Infrastruktur und eine solide Einlagensicherung, was Festgeldanlegern Sicherheit bietet. Die DAS Finanz AG profitiert von diesen regulatorischen Rahmenbedingungen und der Einlagensicherung, die Einlagen von bis zu 100.000 Euro pro Anleger absichert.
Die DAS Finanz A ...
KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran
KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.
hansgrohe Rebris (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) hansgrohe Rebris: Freude aus jeder Perspektive
Die Rebris-Armaturenfamilie von hansgrohe wurde speziell für Menschen entworfen, die ihr Badezimmer als eine Oase der Entspannung betrachten. Möglicherweise verweilen sie dort sogar länger als notwendig - denn hier finden sie alles, was sie schön fin ...
STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln
STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.
STÜKEN steht als weltweit f ...
Man kann nicht nicht kommunizieren - reloaded (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Warum ein Gesprächsraum nicht allein der Interpretation überlassen werden sollte
Im Grunde können alle mitreden, wenn man über Kommunikation diskutiert. Allein schon die Tatsache, dass man mitredet, zeigt, dass man bereits kommuniziert. Kaum eine Aus- oder Weiterbildung, kaum ein Fachartikel oder Standartwerk, kaum ein Seminar oder Vortrag kommt ohne Paul Watzlawicks These "Man kann nicht nicht kommunizieren" aus. Doch hat das in unserer heutigen Businesswelt überhaupt noch eine Relev ...
Attraktive Angebote für Immobiliensuchende in Bornheim und der Region (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Mithilfe der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH das perfekte Zuhause finden
Die Suche nach dem idealen Zuhause kann herausfordernd sein. Die WAV Immobilien Reuschenbach GmbH aus Bornheim bietet Immobiliensuchenden daher professionelle Unterstützung an. Geschäftsführer Rene Reuschenbach betont: "Unsere Experten stehen unseren Kunden zur Seite, um ihr Traumobjekt zu finden."
Besonders in der Region Köln/Bonn, aber auch in Bornheim, Wesseling, Brühl sowie weiteren Städte ...
Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Effektive Alarmanlagen von Blockalarm
Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.
Inhalt
-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz
-Warum ist Erfahrung wichtig?
-Die Produktpalette - Qualität und Innovation ...
Stefan Gaetano Ala: Das Leitprinzip der APOLONIA Gruppe und sein Einfluss auf den Immobilienmarkt (PR-Gateway, Freitag, 26. April 2024) Stefan Gaetano Ala projektiert die APOLONIA Gruppe mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Stefan Gaetano Ala verbindet soziale Verantwortung mit unternehmerischem Denken in seiner Rolle als Projektleiter gemeinsam. Sein ambitioniertes Ziel ist es, ohne Einbußen an Komfort, bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen. Mit einem klaren Blick auf die Bedürfnisse der Menschen will Stefan Ala durch innovative und nachhaltig ...
Pocketalk: KI-basierte Übersetzungen auf Knopfdruck (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024) Smarter, DSGVO-konformer Sprachübersetzer ermöglicht qualitativ hochwertige Echtzeit-Übersetzungen für Konversationen über Sprachbarrieren hinweg
Keizersgracht, 25.04.2024 - Deutschland leidet unter Fachkräftemangel. Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft sind 1.299.940 Stellen unbesetzt. Den MINT-Bereich trifft der Mangel an qualifizierten Fachkräften besonders hart. So ergab eine Studie des Digitalverbands Bitkom zum Arbeitsmarkt für IT-Kräfte Ende 2023, dass offene IT-Positione ...
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. Neuer 305% Cannabis Aktientip nach 50.133% mit Aurora Cannabis ($ACB), 91.220% mit Curaleaf Holdings ($CURA) und 294.900% mit Canopy Grow (PR-Gateway, Donnerstag, 25. April 2024)
Cannabis Hot Stock mit massivem Kaufsignal - Jetzt einsteigen. 305% Cannabis Aktientip nach 294.900% mit Canopy Growth
25.04.24 08:02
AC Research
Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74358/AC-250424.001.png
...
Werbung bei News-Central.de: |
Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|