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News - Central News:  Auslagerungen von Finanzinstituten werden stärker reguliert

Geschrieben am Donnerstag, dem 19. Januar 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: TME Institut rät Banken zur frühzeitigen Anpassung an die Novellierung der MaRisk AT9

FRANKFURT AM MAIN. Wie Unternehmen anderer Branchen auch lagern Geldinstitute einige Aufgaben oder Organisationseinheiten aus. Sie sind allerdings darin nicht völlig frei, sondern müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten. Mit der Novellierung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) AT 9 erhöht die BaFin die regulatorischen Vorgaben für das Auslagerungsmanagement von Banken. "Man trägt damit dem verstärkten Risikobewusstsein, das die Ereignisse der letzten Jahre geschaffen haben, Rechnung", sagt Thomas Deibert vom TME Institut. Er empfiehlt frühzeitiges Handeln, um die novellierte MaRisk zeitgerecht zu erfüllen. Voraussichtlich wird deren finale Fassung noch im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Die BaFin will mit der Novellierung die effektive Steuerung und Überwachung von Auslagerungsrisiken sicherstellen. Um das zu erreichen, wurde beispielsweise klarer als zuvor definiert, was überhaupt als Auslagerung zu betrachten ist. Auch fremdbezogene Software - etwa für die Überwachung von Risiken oder auch für die Durchführung von Bankgeschäften - gilt nun als Auslagerung und nicht als sonstiger Fremdbezug. "Banken sind damit gezwungen, eingekaufte Software inklusive deren Weiterentwicklung und Pflege in ihren Regelprozess zur Steuerung der Risiken einzubinden", so Deibert, der zusammen mit Sebastian Heinzelbecker und Jan Franz von der TME ein Whitepaper zum Thema MaRisk AT 9 verfasst hat. "Der Mehraufwand für die Geldinstitute wird steigen!"

Diese Konsequenz haben laut TME Institut auch weitere Vorschriften der Novellierung. Risikokonzentrationen aus Auslagerungen und Risiken aus Weiterverlagerungen müssen in Zukunft im Rahmen der Risikoanalysen berücksichtigt werden - und diese sind sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen zu erstellen. Für die Auslagerbarkeit von Kontroll- oder Kernbankbereichen stellt die MaRisk AT 9 Bedingungen auf. Aktivitäten und Prozesse etwa in den Bereichen Compliance oder Risikocontrolling dürfen nur an Dritte vergeben werden, wenn die Bank sie jederzeit wieder selbst übernehmen könnte. Ergo: Das Institut muss Know-How für die abgegebenen Aufgaben vorhalten. Hinzu kommen Konkretisierungen für einzelne Bereiche: Die Risikocontrolling-Funktion darf nicht mehr vollständig ausgelagert werden, die Compliance-Funktion und die Interne Revision nur in kleineren Instituten.

Erhöhte Anforderungen an Ausstiegsstrategien

Für den Fall der erwarteten oder beabsichtigten ebenso wie für eine unerwartete oder unbeabsichtigte Beendigung müssen Maßnahmen im Rahmen des Business Continuity Managements festgelegt werden. Dies war bereits vor der Novellierung so, doch nun sind explizite Ausstiegsprozesse zu dokumentieren, zu verabschieden und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zu den Aufgaben eines zentralen Auslagerungsmanagements, das künftig Pflicht wird, zählt u. a. die Überwachung des korrekten Umgangs mit den Ausstiegsprozessen. Und wenn der Auftragnehmer, der eine Tätigkeit für das Geldinstitut übernommen hat, diese weiterverlagern möchte? Deibert: "Auch das ist reguliert. Das Geldinstitut muss im Vorhinein konkrete Voraussetzungen festlegen, unter denen sein Auftragnehmer bestimmte Arbeiten weitergeben darf. Oder aber es hat das Recht, seine Zustimmung zu verweigern." Darüber hinaus hat die BaFin stets uneingeschränkte Informations- und Prüfungsrechte.

Als besonders wesentliche Neuerung erachtet Deibert die Vorschrift, das bereits erwähnte zentrale Auslagerungsmanagement (ZAM) zu etablieren. Hier gehe es vor allem um den Kontroll- und Überwachungsprozess sowie die Dokumentation von Auslagerungen inklusive Weiterverlagerungen. Das ZAM soll zudem die Einhaltung institutsinterner Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben garantieren. Mindestens einmal jährlich erstellen die für das ZAM Verantwortlichen einen Bericht, in dem sie unter anderem Qualität und Steuerungsmöglichkeiten der ausgelagerten Aktivitäten analysieren. Dies dient der Information der Führungsebene - bis hin zum Vorstand - über die Risikosituation des Unternehmens.

Compliance durch Vier-Phasen-Modell gewährleisten

Die neue MaRisk AT 9 sei eine große Herausforderung für Geldinstitute, so Heinzelbecker. Zu deren Bewältigung sei es zum einen nötig, frühzeitig zu untersuchen, wo genau Handlungsbedarf besteht. Zudem hat die TME AG ein Vier-Phasen-Modell entwickelt, das sich durch einen ganzheitlichen Ansatz auszeichnet und den gesamten Zyklus einer Auslagerung abdeckt. In Phase 1 wird im Rahmen eines Quick-Checks der auslagernden Fachbereiche der Auslagerungstatbestand untersucht. Hierfür wird auch das komplette Vertragswerk überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Anschließend geht es in Phase 2 um die Risikoanalyse und Szenarien zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der ausgelagerten Dienstleistungen. Im Zentrum von Phase 3 stehen die Implementierung und Unterstützung des ZAM sowie die Steuerung des Dienstleisters und die Sicherstellung der Kontinuität der Leistungserbringung. Phase 4 schließlich befasst sich mit der Beendigung von Auslagerungen und mündet in die Verabschiedung von Ausstiegsprozessen. "Nach unseren Erfahrungen ist ein solch strukturiertes Vorgehen nötig, um Effektivität Compliance im wichtigen Feld des Auslagerungsmanagements zu gewährleisten. Und das gilt durch die Novellierung der MaRisk AT 9 noch mehr als zuvor", betont Heinzelbecker.

Das TME Institut für Vertrieb und Transformationsmanagement e. V. hat seinen Sitz in Frankfurt Main. Seit 2011 geht es in Kooperation mit Universitäten und Fachexperten aktuellen Entwicklungen im Banking nach, insbesondere in den Bereichen "Risk & Regulatory", "Transformation Management" sowie "Digital Banking". In seiner neuesten Publikation hat das Institut im September 2016 das Factbook "Innovative Geschäftsmodelle im Digital Wealth Management" (Bank Verlag, 2016) veröffentlicht, das über 70 Geschäftsmodelle vorstellt, die eine Referenz für die anstehende Entwicklung der Vermögensverwaltung darstellen.

Pressekontakt:

TME Institut e. V.

Thomas Deibert / Sebastian Heinzelbecker

Tel.: 069 7191309-0

E-Mail: kontakt@tme.ag

Versand:

Fröhlich PR GmbH i. A. des TME Instituts

Alexanderstraße 14

95444 Bayreuth

Frau Siynet Spangenberg

Tel.: 0921 75935-53

E-Mail: s.spangenberg@froehlich-pr.de

Eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth, HRB 1994

Geschäftsführer: Hans-Jochen Fröhlich
Das TME Institut für Vertrieb und Transformationsmanagement e. V. hat seinen Sitz in Frankfurt Main. Seit 2011 geht es in Kooperation mit Universitäten und Fachexperten aktuellen Entwicklungen im Banking nach, insbesondere in den Bereichen "Risk & Regulatorik", "Transformation Management" sowie "Digital Banking". Das Institut hat u. a. das Fachbuch "Innovative Geschäftsmodelle im Banking: Factbook 2015." (Bank Verlag, 2015) veröffentlicht, das erstmals einen fundierten Marktüberblick über die Digital Banking-Branche gibt.
TME institut e. V.
Stefan Roßbach
Hamburger Allee 26-28
60486 Frankfurt/Main
0049 69 7191309-0

www.tme-ag.de

Pressekontakt:
Fröhlich PR GmbH
Siynet Spangenberg
Alexanderstraße 14
95444 Bayreuth
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


TME Institut rät Banken zur frühzeitigen Anpassung an die Novellierung der MaRisk AT9

FRANKFURT AM MAIN. Wie Unternehmen anderer Branchen auch lagern Geldinstitute einige Aufgaben oder Organisationseinheiten aus. Sie sind allerdings darin nicht völlig frei, sondern müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten. Mit der Novellierung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) AT 9 erhöht die BaFin die regulatorischen Vorgaben für das Auslagerungsmanagement von Banken. "Man trägt damit dem verstärkten Risikobewusstsein, das die Ereignisse der letzten Jahre geschaffen haben, Rechnung", sagt Thomas Deibert vom TME Institut. Er empfiehlt frühzeitiges Handeln, um die novellierte MaRisk zeitgerecht zu erfüllen. Voraussichtlich wird deren finale Fassung noch im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Die BaFin will mit der Novellierung die effektive Steuerung und Überwachung von Auslagerungsrisiken sicherstellen. Um das zu erreichen, wurde beispielsweise klarer als zuvor definiert, was überhaupt als Auslagerung zu betrachten ist. Auch fremdbezogene Software - etwa für die Überwachung von Risiken oder auch für die Durchführung von Bankgeschäften - gilt nun als Auslagerung und nicht als sonstiger Fremdbezug. "Banken sind damit gezwungen, eingekaufte Software inklusive deren Weiterentwicklung und Pflege in ihren Regelprozess zur Steuerung der Risiken einzubinden", so Deibert, der zusammen mit Sebastian Heinzelbecker und Jan Franz von der TME ein Whitepaper zum Thema MaRisk AT 9 verfasst hat. "Der Mehraufwand für die Geldinstitute wird steigen!"

Diese Konsequenz haben laut TME Institut auch weitere Vorschriften der Novellierung. Risikokonzentrationen aus Auslagerungen und Risiken aus Weiterverlagerungen müssen in Zukunft im Rahmen der Risikoanalysen berücksichtigt werden - und diese sind sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen zu erstellen. Für die Auslagerbarkeit von Kontroll- oder Kernbankbereichen stellt die MaRisk AT 9 Bedingungen auf. Aktivitäten und Prozesse etwa in den Bereichen Compliance oder Risikocontrolling dürfen nur an Dritte vergeben werden, wenn die Bank sie jederzeit wieder selbst übernehmen könnte. Ergo: Das Institut muss Know-How für die abgegebenen Aufgaben vorhalten. Hinzu kommen Konkretisierungen für einzelne Bereiche: Die Risikocontrolling-Funktion darf nicht mehr vollständig ausgelagert werden, die Compliance-Funktion und die Interne Revision nur in kleineren Instituten.

Erhöhte Anforderungen an Ausstiegsstrategien

Für den Fall der erwarteten oder beabsichtigten ebenso wie für eine unerwartete oder unbeabsichtigte Beendigung müssen Maßnahmen im Rahmen des Business Continuity Managements festgelegt werden. Dies war bereits vor der Novellierung so, doch nun sind explizite Ausstiegsprozesse zu dokumentieren, zu verabschieden und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zu den Aufgaben eines zentralen Auslagerungsmanagements, das künftig Pflicht wird, zählt u. a. die Überwachung des korrekten Umgangs mit den Ausstiegsprozessen. Und wenn der Auftragnehmer, der eine Tätigkeit für das Geldinstitut übernommen hat, diese weiterverlagern möchte? Deibert: "Auch das ist reguliert. Das Geldinstitut muss im Vorhinein konkrete Voraussetzungen festlegen, unter denen sein Auftragnehmer bestimmte Arbeiten weitergeben darf. Oder aber es hat das Recht, seine Zustimmung zu verweigern." Darüber hinaus hat die BaFin stets uneingeschränkte Informations- und Prüfungsrechte.

Als besonders wesentliche Neuerung erachtet Deibert die Vorschrift, das bereits erwähnte zentrale Auslagerungsmanagement (ZAM) zu etablieren. Hier gehe es vor allem um den Kontroll- und Überwachungsprozess sowie die Dokumentation von Auslagerungen inklusive Weiterverlagerungen. Das ZAM soll zudem die Einhaltung institutsinterner Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben garantieren. Mindestens einmal jährlich erstellen die für das ZAM Verantwortlichen einen Bericht, in dem sie unter anderem Qualität und Steuerungsmöglichkeiten der ausgelagerten Aktivitäten analysieren. Dies dient der Information der Führungsebene - bis hin zum Vorstand - über die Risikosituation des Unternehmens.

Compliance durch Vier-Phasen-Modell gewährleisten

Die neue MaRisk AT 9 sei eine große Herausforderung für Geldinstitute, so Heinzelbecker. Zu deren Bewältigung sei es zum einen nötig, frühzeitig zu untersuchen, wo genau Handlungsbedarf besteht. Zudem hat die TME AG ein Vier-Phasen-Modell entwickelt, das sich durch einen ganzheitlichen Ansatz auszeichnet und den gesamten Zyklus einer Auslagerung abdeckt. In Phase 1 wird im Rahmen eines Quick-Checks der auslagernden Fachbereiche der Auslagerungstatbestand untersucht. Hierfür wird auch das komplette Vertragswerk überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Anschließend geht es in Phase 2 um die Risikoanalyse und Szenarien zur unterbrechungsfreien Sicherstellung der ausgelagerten Dienstleistungen. Im Zentrum von Phase 3 stehen die Implementierung und Unterstützung des ZAM sowie die Steuerung des Dienstleisters und die Sicherstellung der Kontinuität der Leistungserbringung. Phase 4 schließlich befasst sich mit der Beendigung von Auslagerungen und mündet in die Verabschiedung von Ausstiegsprozessen. "Nach unseren Erfahrungen ist ein solch strukturiertes Vorgehen nötig, um Effektivität Compliance im wichtigen Feld des Auslagerungsmanagements zu gewährleisten. Und das gilt durch die Novellierung der MaRisk AT 9 noch mehr als zuvor", betont Heinzelbecker.

Das TME Institut für Vertrieb und Transformationsmanagement e. V. hat seinen Sitz in Frankfurt Main. Seit 2011 geht es in Kooperation mit Universitäten und Fachexperten aktuellen Entwicklungen im Banking nach, insbesondere in den Bereichen "Risk & Regulatory", "Transformation Management" sowie "Digital Banking". In seiner neuesten Publikation hat das Institut im September 2016 das Factbook "Innovative Geschäftsmodelle im Digital Wealth Management" (Bank Verlag, 2016) veröffentlicht, das über 70 Geschäftsmodelle vorstellt, die eine Referenz für die anstehende Entwicklung der Vermögensverwaltung darstellen.

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