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News - Central News:  Abmahnung: Wie muss eine wirksame Abmahnung aussehen?

Geschrieben am Donnerstag, dem 12. Januar 2017 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Das muss drinstehen

Als erster muss das Fehlverhalten, das dem Arbeitnehmer vorgeworfen ist, konkret in der Abmahnung benannt werden. Darüber hinaus müssen dann Konsequenzen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis angedroht werden für den Fall, dass sich das Fehlverhalten wiederholt. Zu den Anforderungen nun im Einzelnen.

Fehlverhalten muss konkret bezeichnet werden

Die Vorwürfe dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur allgemein oder schlagwortartig umschrieben werden. Sie müssen ganz konkret und individualisiert aufgeführt werden.

Nur ein Vorwurf pro Abmahnung

Ratsam ist es zudem, immer nur einen bestimmten Vorwurf in eine Abmahnung aufzunehmen. Werden nämlich mehrere Vorwürfe in einer einzelnen Abmahnung abgemahnt und erweist sich nur einer der Vorwürfe als unzutreffend und kann nicht bewiesen werden, kann der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangen, dass die gesamte Abmahnung entfernt wird. Folglich sollte ggf. für jedes Fehlverhalten eine gesonderte Abmahnung ausgesprochen werden.

Bezeichnung als Abmahnung und Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Die Abmahnung sollte auch als Abmahnung bezeichnet werden. Zudem müssen an deren Ende arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall, am besten auch eine mögliche Kündigung angedroht werden.

Wer darf abmahnen?

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter zu einer Abmahnung berechtigt, die dem jeweils abzumahnenden Arbeitnehmer Weisungen erteilen dürfen. Zu einer Kündigung muss der abmahnende Mitarbeiter nicht berechtigt sein. Dennoch ist es durchaus ratsam, möglichst einen auch nachweislich zur Kündigung berechtigten Mitarbeiter die Abmahnung unterzeichnen zu lassen.

Keine zwingende Form vorgegeben

Im Gegensatz zur Kündigung muss eine Abmahnung nicht in Schriftform ergehen. Sie ist grundsätzlich auch mündlich bzw. per E-Mail, Fax usw. wirksam. Schon aus Beweisgründen rate ich von mündlichen Abmahnungen grundsätzlich ab. Schließlich muss auch der Zugang der Abmahnung beim Arbeitnehmer bewiesen werden können.

Keine Frist für die Abmahnung

Es gibt keine festen Fristen für die Erteilung einer Abmahnung. Gleichwohl sollten diese zeitnah zur Pflichtverletzung ausgesprochen werden, da das Recht auf Erteilung der Abmahnung durch Zeitablauf verwirken kann.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungs- und Abmahnungsfällen

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

6.1.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 ? zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 ? zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Das muss drinstehen

Als erster muss das Fehlverhalten, das dem Arbeitnehmer vorgeworfen ist, konkret in der Abmahnung benannt werden. Darüber hinaus müssen dann Konsequenzen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis angedroht werden für den Fall, dass sich das Fehlverhalten wiederholt. Zu den Anforderungen nun im Einzelnen.

Fehlverhalten muss konkret bezeichnet werden

Die Vorwürfe dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur allgemein oder schlagwortartig umschrieben werden. Sie müssen ganz konkret und individualisiert aufgeführt werden.

Nur ein Vorwurf pro Abmahnung

Ratsam ist es zudem, immer nur einen bestimmten Vorwurf in eine Abmahnung aufzunehmen. Werden nämlich mehrere Vorwürfe in einer einzelnen Abmahnung abgemahnt und erweist sich nur einer der Vorwürfe als unzutreffend und kann nicht bewiesen werden, kann der Arbeitnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangen, dass die gesamte Abmahnung entfernt wird. Folglich sollte ggf. für jedes Fehlverhalten eine gesonderte Abmahnung ausgesprochen werden.

Bezeichnung als Abmahnung und Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Die Abmahnung sollte auch als Abmahnung bezeichnet werden. Zudem müssen an deren Ende arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall, am besten auch eine mögliche Kündigung angedroht werden.

Wer darf abmahnen?

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter zu einer Abmahnung berechtigt, die dem jeweils abzumahnenden Arbeitnehmer Weisungen erteilen dürfen. Zu einer Kündigung muss der abmahnende Mitarbeiter nicht berechtigt sein. Dennoch ist es durchaus ratsam, möglichst einen auch nachweislich zur Kündigung berechtigten Mitarbeiter die Abmahnung unterzeichnen zu lassen.

Keine zwingende Form vorgegeben

Im Gegensatz zur Kündigung muss eine Abmahnung nicht in Schriftform ergehen. Sie ist grundsätzlich auch mündlich bzw. per E-Mail, Fax usw. wirksam. Schon aus Beweisgründen rate ich von mündlichen Abmahnungen grundsätzlich ab. Schließlich muss auch der Zugang der Abmahnung beim Arbeitnehmer bewiesen werden können.

Keine Frist für die Abmahnung

Es gibt keine festen Fristen für die Erteilung einer Abmahnung. Gleichwohl sollten diese zeitnah zur Pflichtverletzung ausgesprochen werden, da das Recht auf Erteilung der Abmahnung durch Zeitablauf verwirken kann.

Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungs- und Abmahnungsfällen

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit Abmahnungen, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Sie können sich von Fachanwalt Bredereck außerdem eine Strategie zur optimalen Verteidigung ihrer Rechtsposition skizzieren lassen.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

6.1.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 ? zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de

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