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News - Central - News Center & News Guide !
Änderungen auf dem Gehaltszettel im neuen Jahr
Geschrieben am Mittwoch, dem 04. Januar 2017 von News-Central.de
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PR-Gateway: Niedrige bis mittlere Einkommen profitieren am meisten, Besserverdiener zahlen drauf
(Mynewsdesk) Nürnberg, 04. Januar 2017: Im Januar erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ersten Lohn- und Gehaltsabrechnungen des neuen Jahres. Dabei werden die ab 1.1.2017 geltenden gesetzlichen Änderungen im Einkommenssteuerrecht berücksichtigt, mit direkten Folgen für das Nettogehalt. Grundsätzlich positiv wirkt sich die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags auf niedrige bis mittlere Einkommen aus. Wer ein Monats-Brutto ab 6.500 Euro bezieht, zahlt im Vergleich zu 2016 allerdings drauf. Ob am Monatsende mehr oder weniger auf dem Konto ist, entscheiden auch die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Diese liegen 2017 im Schnitt bei 1,1 Prozent und damit auf dem Niveau von 2016; einige Kassen erhöhen die Beiträge allerdings.
Inwiefern die Neuregelungen das Einkommen beeinflussen, hat die DATEV eG für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Unter dem Strich bleibt 2017 bei geringen bis mittleren Einkommen mehr übrig, allerdings nur bei gleichbleibenden Krankenkassen-Zusatzbeiträgen. Die Maximalbelastung greift bei Besserverdienern ab einem Bruttoeinkommen von circa 6.500 Euro - bei konstanten Krankenkassen-Zusatzbeiträgen: Sie müssen mehr zahlen als im Vorjahr. Das liegt vor allem an der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, die die Zusatzbeiträge erhöht, muss mit Mehrbelastungen rechnen. Ab einer Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,3 Prozent wiegt dies in fast jeder Einkommensgruppe die steuerlichen Erleichterungen auf. Die Höchstbelastung trifft hier einen verheirateten Steuerpflichtigen mit der Klasse III ohne Nachwuchs und einem Monatsbruttogehalt von 6.500 Euro.
Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie unter: https://www.datev.de/web/de/m/presse/archiv-pressemeldungen/
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/ccvmen
Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/aenderungen-auf-dem-gehaltszettel-im-neuen-jahr-17878
=== Jahres-Netto-Vergleich 2016/2017 bei Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. Quelle: DATEV eG (Bild) ===
Shortlink:
http://shortpr.com/o64yil
Permanentlink:
http://www.themenportal.de/bilder/jahres-netto-vergleich-2016-2017-bei-krankenkassen-zusatzbeitrag-von-1-1-prozent-quelle-datev-eg
Die DATEV eG ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Mit rund 40.500 Mitgliedern, mehr als 6.800 Mitarbeitern und einem Umsatz von 881 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2015) zählt die DATEV zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in Europa. So belegt das Unternehmen Platz 4 im Ranking der deutschen Softwarehäuser (Quelle: Statista). Das Leistungsspektrum umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft, betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Kanzleiorganisation, Enterprise Resource Planning (ERP), IT-Dienstleistungen sowie Weiterbildung und Consulting. Mit ihren Lösungen verbessert die 1966 gegründete Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg gemeinsam mit ihren Mitgliedern die betriebswirtschaftlichen Prozesse von 2,5 Millionen Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Institutionen.
DATEV eG
Benedikt Leder
Paumgartnerstr. 6-14
90429 Nürnberg
benedikt.leder@datev.de
+49 (911) 319-51221
www.datev.de/web/de/m/presse/
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Niedrige bis mittlere Einkommen profitieren am meisten, Besserverdiener zahlen drauf
(Mynewsdesk) Nürnberg, 04. Januar 2017: Im Januar erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ersten Lohn- und Gehaltsabrechnungen des neuen Jahres. Dabei werden die ab 1.1.2017 geltenden gesetzlichen Änderungen im Einkommenssteuerrecht berücksichtigt, mit direkten Folgen für das Nettogehalt. Grundsätzlich positiv wirkt sich die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags auf niedrige bis mittlere Einkommen aus. Wer ein Monats-Brutto ab 6.500 Euro bezieht, zahlt im Vergleich zu 2016 allerdings drauf. Ob am Monatsende mehr oder weniger auf dem Konto ist, entscheiden auch die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Diese liegen 2017 im Schnitt bei 1,1 Prozent und damit auf dem Niveau von 2016; einige Kassen erhöhen die Beiträge allerdings.
Inwiefern die Neuregelungen das Einkommen beeinflussen, hat die DATEV eG für verschiedene Gehaltsstufen in den Konstellationen Single (Steuerklasse I), verheiratet (Steuerklasse III), verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II) berechnet. Unter dem Strich bleibt 2017 bei geringen bis mittleren Einkommen mehr übrig, allerdings nur bei gleichbleibenden Krankenkassen-Zusatzbeiträgen. Die Maximalbelastung greift bei Besserverdienern ab einem Bruttoeinkommen von circa 6.500 Euro - bei konstanten Krankenkassen-Zusatzbeiträgen: Sie müssen mehr zahlen als im Vorjahr. Das liegt vor allem an der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, die die Zusatzbeiträge erhöht, muss mit Mehrbelastungen rechnen. Ab einer Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,3 Prozent wiegt dies in fast jeder Einkommensgruppe die steuerlichen Erleichterungen auf. Die Höchstbelastung trifft hier einen verheirateten Steuerpflichtigen mit der Klasse III ohne Nachwuchs und einem Monatsbruttogehalt von 6.500 Euro.
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