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News - Central News:  Abfindung nach einer Kündigung: wie sollten Arbeitnehmer vorgehen?

Geschrieben am Freitag, dem 30. Dezember 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.

Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere Chancen der Arbeitgeber hat, dass seine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, desto höher wird die Abfindung ausfallen, auf die sich die Parteien dann einigen.

Chancen für Arbeitnehmer stehen gut: In der Regel sind die Kündigungen von fragwürdiger Wirksamkeit. In der Regel sind Kündigungen in der Praxis nicht oder zumindest nicht eindeutig wirksam. Das eröffnet dem Arbeitnehmer gute Chancen, an eine hohe Abfindung zu kommen. Der Arbeitgeber geht nämlich vor Gericht ein erhebliches Risiko ein, den Arbeitnehmer später wieder zurücknehmen und ihm für die Zwischenzeit den gesamten Lohn nachzahlen zu müssen. Das Risiko möchte er natürlich nach Möglichkeit umgehen und zahlt daher lieber eine Abfindung an den Arbeitnehmer. Diese fällt umso höher aus, je größer das Risiko für den Arbeitgeber ist.

Abfindung bedeutet Kaufpreis für Kündigungsschutz: Als Arbeitnehmer sollte man sich bei der Frage der Abfindung nicht genieren und wirtschaftlich denken. Der Arbeitgeber schenkt Ihnen die Abfindung nicht. Er kauft Ihnen mit der Abfindung den nach dem Kündigungsschutzgesetz bestehenden Kündigungsschutz ab.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Eine Abfindung ist in solchen Fällen immer drin. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind regelmäßig sehr gut.

Unser Angebot - Deutschlandweite Vertretung bei Kündigungen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest: Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

06.12.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 ? zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Abfindung das Ziel nach Kündigung: Oftmals ist es so, dass Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung kein Interesse mehr daran haben, in ihren Betrieb zurückzukehren bzw. weiter zu arbeiten. Es geht dann vor allem darum, eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen.

Durch Kündigungsschutzklage an die Abfindung: Voraussetzung dafür, an eine Abfindung zu kommen, ist allerdings in der Regel, dass man sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehrt. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Je schlechtere Chancen der Arbeitgeber hat, dass seine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält, desto höher wird die Abfindung ausfallen, auf die sich die Parteien dann einigen.

Chancen für Arbeitnehmer stehen gut: In der Regel sind die Kündigungen von fragwürdiger Wirksamkeit. In der Regel sind Kündigungen in der Praxis nicht oder zumindest nicht eindeutig wirksam. Das eröffnet dem Arbeitnehmer gute Chancen, an eine hohe Abfindung zu kommen. Der Arbeitgeber geht nämlich vor Gericht ein erhebliches Risiko ein, den Arbeitnehmer später wieder zurücknehmen und ihm für die Zwischenzeit den gesamten Lohn nachzahlen zu müssen. Das Risiko möchte er natürlich nach Möglichkeit umgehen und zahlt daher lieber eine Abfindung an den Arbeitnehmer. Diese fällt umso höher aus, je größer das Risiko für den Arbeitgeber ist.

Abfindung bedeutet Kaufpreis für Kündigungsschutz: Als Arbeitnehmer sollte man sich bei der Frage der Abfindung nicht genieren und wirtschaftlich denken. Der Arbeitgeber schenkt Ihnen die Abfindung nicht. Er kauft Ihnen mit der Abfindung den nach dem Kündigungsschutzgesetz bestehenden Kündigungsschutz ab.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Eine Abfindung ist in solchen Fällen immer drin. Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind regelmäßig sehr gut.

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Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest: Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

06.12.2016

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Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 ? zuzüglich MwSt.

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