Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
ARAG Recht schnell
Geschrieben am Mittwoch, dem 14. Dezember 2016 von News-Central.de
|
|
PR-Gateway: Aktuelle Urteile auf einen Blick
+++ Wann darf das Jobcenter zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern? +++
Ein Jobcenter darf laut ARAG ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abgewogen worden sind (SG Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).
+++ Strafe für Hoverboard-Fahrer +++
Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Laut ARAG verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den 40-Jährigen in einem der ersten Verfahren um die Nutzung der Geräte im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (Az.:412 Cs 206/16).
+++ Radfahrer: Unfall ohne Berührung mit Gegenverkehr +++
Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße mit Gegenverkehr, ohne dass eine Berührung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug stattgefunden hat, muss dieser beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht laut ARAG insoweit nicht aus (OLG Hamm, Az.: 9 U 14/16).
+++ Arbeiten an Weihnachten und Silvester +++
Im gesetzlichen Sinne gehören weder Heiligabend noch Silvester zu den gesetzlichen Feiertagen. Daher müssen Arbeitnehmer, die an diesen beiden Tagen frei haben wollen, Urlaub einreichen (Arbeitszeitgesetz, § 10).
Langfassungen:
Wann darf das Jobcenter zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern?Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen. In einem konkreten Fall hatte das Jobcenter in Ausführung eines gerichtlichen Beschlusses einem Arbeitslosen zeitlich begrenzt ALG II gewährt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Zahlung überwies das Jobcenter versehentlich auch weiterhin den Monatsbetrag für den Arbeitslosen und seine Familie in Höhe von 1.138 Euro, ohne den Weitergewährungsantrag zu bescheiden. Später verlangte das Jobcenter die Erstattung der Überzahlung. Die hiergegen von dem Arbeitslosen erhobene Klage hatte Erfolg. Das SG Dortmund hob den Erstattungsbescheid auf. Die Erstattung von Leistungen, die ohne Verwaltungsakt erbracht worden seien, erfordere nach den gesetzlichen Vorgaben eine Vertrauensschutzprüfung und eine Ermessensentscheidung durch die Behörde. Der Kläger habe davon ausgehen können, dass die Weitergewährung des ALG II auf einer Prüfung seines Antrages beruhe. Vor der Auszahlung habe er an die Antragsbearbeitung erinnert. Zudem habe sich an den die Begründung der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung tragenden Umständen nichts geändert, erklären ARAG Experten (SG Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).
Strafe für Hoverboard-Fahrer
Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Er war mit seinem Hoverboard auf einem Bürgersteig unterwegs gewesen, als ihn die Polizei erwischte. Die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Zwar habe sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht, erklärte der Amtsrichter. Allerdings konnte der Betroffene dem Gericht einen gültigen Führerschein vorlegen, so dass der Mann - anders als von der Anklage angenommen - nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Es blieb daher bei einer Strafe von "nur" 450 Euro, so die ARAG Experten (AG Düsseldorf, Az. 412 Cs 206/16).
Radfahrer: Unfall ohne Berührung mit Gegenverkehr
Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße mit Gegenverkehr, ohne dass eine Berührung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug stattgefunden hat, muss dieser beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Im konkreten Fall befuhr eine 75 Jahre alte Frau mit ihrem Fahrrad eine drei Meter breite Straße. Aus entgegengesetzter Richtung näherte sich ihr eine Pkw-Fahrerin mit einem 1,70 Meter breiten Fahrzeug. Noch bevor sich die Beteiligten begegneten, stürzte die Geschädigte. Dabei fiel sie mit dem Kopf auf die Fahrbahn. Die Pkw-Fahrerin wich aus und geriet mit ihrem Fahrzeug in den rechtsseitigen Bewässerungsgraben. Bei dem Geschehen berührten sich Pkw und Fahrrad beziehungsweise die Geschädigte nicht. Von der Fahrerin, der Fahrzeughalterin sowie der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs verlangten die für die Geschädigte zuständige Krankenkasse und die Pflegekasse die Erstattung aufgewandter Behandlungs- und Pflegekosten. Diese regulierte die Haftpflichtversicherung außergerichtlich zu einem Viertel. Vor dem Landgericht machten die klagenden Kassen vergeblich weitere Behandlungskosten in Höhe von 14.000 Euro sowie Pflegekosten in Höhe von 6.000 Euro gegen die Beklagten geltend - jedoch ohne Erfolg. Bei einem Unfall ohne Berührung der Verkehrsteilnehmer müsse ein Fahrzeug durch seine Fahrweise zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben. Die bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Fahrzeugs an der Unfallstelle reiche hierzu nicht aus. Dass sich beim Unfall die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs ausgewirkt habe, konnte nicht beweisen werden, so dass die Klage keinen Erfolg hatte, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 14/16).
Arbeiten an Weihnachten und Silvester
Im gesetzlichen Sinne gehören weder Heiligabend noch Silvester zu den gesetzlichen Feiertagen. Daher müssen Arbeitnehmer, die an diesen beiden Tagen frei haben wollen, Urlaub einreichen. Da dieses Jahr beide Tage auf einen Samstag fallen, ist in Betrieben mit einer Fünf-Tage-Woche also ohnehin frei. Ein so genanntes Beschäftigungsverbot herrscht nach Auskunft von ARAG Experten hingegen am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Genau wie Neujahr sind dies gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht arbeiten müssen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die das Arbeitszeitgesetz im Paragrafen 10 regelt: Wenn man z.B. im Krankenhaus, bei der Polizei oder in Restaurant arbeitet, kann es sein, dass man zum Dienst eingeteilt wird. Auch Bereitschafts- und Notdienste im Bereich Heizung und Sanitär sind an Feiertage erlaubt. Und wen das harte Los trifft, bestimmt der Chef. Aber die ARAG Experten warnen: Hier gilt es, soziale Aspekte wie Alter, Familienstand, Länge der Betriebszugehörigkeit usw. zu berücksichtigen. Allerdings gilt auch anders herum, dass Eltern nicht automatisch frei haben.
Download der Texte unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Aktuelle Urteile auf einen Blick
+++ Wann darf das Jobcenter zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern? +++
Ein Jobcenter darf laut ARAG ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessensentscheidung abgewogen worden sind (SG Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).
+++ Strafe für Hoverboard-Fahrer +++
Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Laut ARAG verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den 40-Jährigen in einem der ersten Verfahren um die Nutzung der Geräte im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro (Az.:412 Cs 206/16).
+++ Radfahrer: Unfall ohne Berührung mit Gegenverkehr +++
Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße mit Gegenverkehr, ohne dass eine Berührung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug stattgefunden hat, muss dieser beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Die bloße Anwesenheit eines fahrenden Fahrzeugs an der Unfallstelle reicht laut ARAG insoweit nicht aus (OLG Hamm, Az.: 9 U 14/16).
+++ Arbeiten an Weihnachten und Silvester +++
Im gesetzlichen Sinne gehören weder Heiligabend noch Silvester zu den gesetzlichen Feiertagen. Daher müssen Arbeitnehmer, die an diesen beiden Tagen frei haben wollen, Urlaub einreichen (Arbeitszeitgesetz, § 10).
Langfassungen:
Wann darf das Jobcenter zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückfordern?Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegenstehen. In einem konkreten Fall hatte das Jobcenter in Ausführung eines gerichtlichen Beschlusses einem Arbeitslosen zeitlich begrenzt ALG II gewährt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Zahlung überwies das Jobcenter versehentlich auch weiterhin den Monatsbetrag für den Arbeitslosen und seine Familie in Höhe von 1.138 Euro, ohne den Weitergewährungsantrag zu bescheiden. Später verlangte das Jobcenter die Erstattung der Überzahlung. Die hiergegen von dem Arbeitslosen erhobene Klage hatte Erfolg. Das SG Dortmund hob den Erstattungsbescheid auf. Die Erstattung von Leistungen, die ohne Verwaltungsakt erbracht worden seien, erfordere nach den gesetzlichen Vorgaben eine Vertrauensschutzprüfung und eine Ermessensentscheidung durch die Behörde. Der Kläger habe davon ausgehen können, dass die Weitergewährung des ALG II auf einer Prüfung seines Antrages beruhe. Vor der Auszahlung habe er an die Antragsbearbeitung erinnert. Zudem habe sich an den die Begründung der vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung tragenden Umständen nichts geändert, erklären ARAG Experten (SG Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).
Strafe für Hoverboard-Fahrer
Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Er war mit seinem Hoverboard auf einem Bürgersteig unterwegs gewesen, als ihn die Polizei erwischte. Die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Zwar habe sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht, erklärte der Amtsrichter. Allerdings konnte der Betroffene dem Gericht einen gültigen Führerschein vorlegen, so dass der Mann - anders als von der Anklage angenommen - nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war. Es blieb daher bei einer Strafe von "nur" 450 Euro, so die ARAG Experten (AG Düsseldorf, Az. 412 Cs 206/16).
Radfahrer: Unfall ohne Berührung mit Gegenverkehr
Stürzt ein Radfahrer auf einer schmalen Straße mit Gegenverkehr, ohne dass eine Berührung mit dem entgegenkommenden Fahrzeug stattgefunden hat, muss dieser beweisen, dass sein Sturz durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit beeinflusst wurde. Im konkreten Fall befuhr eine 75 Jahre alte Frau mit ihrem Fahrrad eine drei Meter breite Straße. Aus entgegengesetzter Richtung näherte sich ihr eine Pkw-Fahrerin mit einem 1,70 Meter breiten Fahrzeug. Noch bevor sich die Beteiligten begegneten, stürzte die Geschädigte. Dabei fiel sie mit dem Kopf auf die Fahrbahn. Die Pkw-Fahrerin wich aus und geriet mit ihrem Fahrzeug in den rechtsseitigen Bewässerungsgraben. Bei dem Geschehen berührten sich Pkw und Fahrrad beziehungsweise die Geschädigte nicht. Von der Fahrerin, der Fahrzeughalterin sowie der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs verlangten die für die Geschädigte zuständige Krankenkasse und die Pflegekasse die Erstattung aufgewandter Behandlungs- und Pflegekosten. Diese regulierte die Haftpflichtversicherung außergerichtlich zu einem Viertel. Vor dem Landgericht machten die klagenden Kassen vergeblich weitere Behandlungskosten in Höhe von 14.000 Euro sowie Pflegekosten in Höhe von 6.000 Euro gegen die Beklagten geltend - jedoch ohne Erfolg. Bei einem Unfall ohne Berührung der Verkehrsteilnehmer müsse ein Fahrzeug durch seine Fahrweise zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben. Die bloße Anwesenheit eines im Betrieb befindlichen Fahrzeugs an der Unfallstelle reiche hierzu nicht aus. Dass sich beim Unfall die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs ausgewirkt habe, konnte nicht beweisen werden, so dass die Klage keinen Erfolg hatte, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 14/16).
Arbeiten an Weihnachten und Silvester
Im gesetzlichen Sinne gehören weder Heiligabend noch Silvester zu den gesetzlichen Feiertagen. Daher müssen Arbeitnehmer, die an diesen beiden Tagen frei haben wollen, Urlaub einreichen. Da dieses Jahr beide Tage auf einen Samstag fallen, ist in Betrieben mit einer Fünf-Tage-Woche also ohnehin frei. Ein so genanntes Beschäftigungsverbot herrscht nach Auskunft von ARAG Experten hingegen am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Genau wie Neujahr sind dies gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht arbeiten müssen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, die das Arbeitszeitgesetz im Paragrafen 10 regelt: Wenn man z.B. im Krankenhaus, bei der Polizei oder in Restaurant arbeitet, kann es sein, dass man zum Dienst eingeteilt wird. Auch Bereitschafts- und Notdienste im Bereich Heizung und Sanitär sind an Feiertage erlaubt. Und wen das harte Los trifft, bestimmt der Chef. Aber die ARAG Experten warnen: Hier gilt es, soziale Aspekte wie Alter, Familienstand, Länge der Betriebszugehörigkeit usw. zu berücksichtigen. Allerdings gilt auch anders herum, dass Eltern nicht automatisch frei haben.
Download der Texte unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de
(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"ARAG Recht schnell" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Landeskunstschau des Künstlerbundes M-V in Ahrensho ...
| Zeitreise 78 - die Max-Rohde-Werft in Rostock-Gehls ...
| Ostseeforscher Prof. Dr. Ulrich Bathmann: Die Erde ...
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Neue Auflage des \'\'Baustellenhandbuchs GEG\'\' (PR-Gateway, Dienstag, 23. April 2024) Alles rund um das Gebäudeenergiegesetz auf einen Blick
Zum 01.01.2024 ist die 2. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach langen Diskussionen, die dem Gesetzgebungsverfahren vorausgegangen sind, in Kraft getreten. Zu den größten Änderungen zählt der Wegfall der Paragrafen mit speziellen Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien (§§ 34-45 und §§ 52-56). Der Hauptfokus des GEG 2024 liegt auf verschärften Vorschriften zur Anlagentechnik, daher wurden u. a. die §§ 71a -p zu g ...
Gutjahr-Aktion \'\'Masters@Work\'\' geht weiter (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024) Award für gute Zusammenarbeit bereits viermal vergeben
Bickenbach/Bergstraße, 18. April 2024. Gemeinsam besser bauen: Darum geht es bei dem Award "Masters@Work". Viermal hat der Entwässerungsspezialist Gutjahr den Preis 2023 an ein Team aus Verarbeiter und eigenem Mitarbeiter vergeben. Sie haben jeweils zusammen ein kniffeliges Projekt zum erfolgreichen Abschluss geführt. Jetzt geht die Kampagne weiter. Sie soll in den Fokus rücken, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen Herste ...
Innentüren auf Expertenniveau bei Fretthold (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)
Fretthold, ein führender Anbieter von hochwertigen Innentüren, hat sich zum Ziel gesetzt, die Art und Weise zu revolutionieren, wie Kunden ihre perfekten Innentüren auswählen. Mit einer neuen Fachberatungsoption, der Möglichkeit, Beratungstermine online zu buchen und einem beeindruckenden eigenen Showroom bietet das Unternehmen seinen Kunden ein unvergleichliches Erlebnis.
Die Fachberatung von Fretthold setz ...
GS Yuasa und BikerBetten gemeinsam auf großer Fahrt (PR-Gateway, Freitag, 12. April 2024) Motorradreisende profitieren von zusätzlichen Serviceleistungen
Krefeld, 10. April 2024 - Motorradreisende dürfen gespannt sein: Ab sofort kooperieren mit GS YUASA, weltweit führender Batteriehersteller und OE-Ausrüster nahezu aller Motorradmarken und BikerBetten, Internetportal und Verlag für Motorradreisen, zwei Unternehmen, die wissen, worauf es rund um die Bikes ankommt. Ziel ist es Fahrern auf ihren Touren durch ganz Deutschland ein Plus an Service und Sicherheit zu bieten. Highl ...
Immobilie geerbt - Was nun? (PR-Gateway, Donnerstag, 11. April 2024)
Der Tod eines Angehörigen bringt oft nicht nur den Schmerz um den Verlust, sondern auch die Verantwortung für die Regelung des Erbes. Wenn sich unter dem Nachlass eine Immobilie befindet, kann dies mit viel Aufwand und Schmerz verbunden sein. Auch wenn es schwer fällt heißt es hier, mit Bedacht und Sorgfalt dieses Thema anzugehen.
Eine geerbte Immobilie kann eine wirtschaftliche Situation verändern, sowohl positiv als auch negativ. Und meist hat sie auch einen ganz ...
simvalley MOBILE Mobiler KI-Echtzeit-Sprachübersetzer TTL-136 (PR-Gateway, Montag, 08. April 2024) In bis zu 136 Sprachen übersetzen lassen - mit ChatGPT-Assistent
- WLAN für Echtzeit-Übersetzung zwischen 136 Sprachen, mit ChatGPT-Assistent
- Online-Übersetzung von 136 Sprachen, Offline-Übersetzung zwischen 10 Sprachen
- IPS-Touchscreen-Display mit intuitivem Menü
- 5-MP-Kamera zur Übersetzung von 46 Sprachen auf Anzeigen, Speisekarten u.v.m.
- Dual-Lautsprecher für Sprachausgabe und integrierter Währungs-Umrechner
- Ausdauernder Li-Ion- ...
Generationswechsel beim Spezialisten für Parkdächer und nutzbare Flachdächer (PR-Gateway, Freitag, 22. März 2024)
Zum 1. März verabschiedet sich Dietrich Poburski nach mehr als 60 Jahren im Familienbetrieb als Geschäftsführer des Spezialunternehmens für nutzbare Dächer aus dem aktiven Geschäft. Diplom-Ingenieur Jan-Steffen Kastorff, der das Unternehmen bereits seit 2014 gemeinsam mit Dietrich Poburski führt, übernimmt die alleinige Geschäftsführung, gemeinsam mit einem Leitungsteam bestehend aus Niklas Petersen, Kaufmännische Leitung, Martin Stoffel, Leitung Vertrieb und Marketing und Julia Rohl ...
Neues vierköpfiges Dreamteam mischt Handwerk Restaurant in Wien auf (PR-Gateway, Donnerstag, 14. März 2024) Zwei Küchenchefs und zwei Souschefs stehen für zeitgenössische Bio-Küche
Wien, 14. März 2024 - Vier junge Köche rocken ein traditionsreiches Lokal im 7. Wiener Gemeindebezirk: Ab sofort wird im Handwerk Restaurant mit Spaß, Teamgeist und Leidenschaft achthändig gekocht. Neue Küchenchefs sind der gebürtige Berliner Deniz Neverov und der vorherige Handwerk-Souschef Dominik Czvitkovits. Bram Rondhuis, der zusammen mit Neverov ins Handwerk gewechselt ist, teilt sich den Titel des Souschef ...
SUMO Entrümpelung: Jetzt die Messie Wohnung Entrümpelung & Reinigung (PR-Gateway, Montag, 11. März 2024) Messi Wohnung Entrümpelung und Wohnungsauflösungen schnell und zuverlässig vom Profi durchführen lassen
Sie wünschen sich eine Entrümpelung, Haushaltsauflösung oder Nachlassauflösung? Wir helfen Ihnen gerne. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Räumung von Haushalten, Wohnungen oder Büros handelt. Auch Dachböden, Keller, Garagen etc. stellen für uns kein Problem dar. Zögern Sie nicht länger mit einer Kontaktaufnahme - wir freuen uns auf Sie!
Mobiler Schlüsseldienst in ganz NRW: Festpreisgarantie, 24h Notdienst, Innerhalb 30 min vor Ort, Kontakt: 01773659100 (schluessess, Sonntag, 11. Februar 2024) Wir vom Schlüsseldienst Mangjolli sind Ihr vertrauenswürdiger, zuverlässiger und erfahrener Partner in allen Belangen rund um Schlüssel, Schlösser, Schließzylinder, Schließanlagen, Türöffnungen, Sicherheitstechnik und Einbruchschutz. Unser Schlüsseldienst ist in weiten Teilen des Rheinlandes und Niederrheins, des Ruhrgebietes und Bergischen Landes vertreten und zeichnet sich durch faire und günstige Pauschalpreise ohne versteckt ...
Werbung bei News-Central.de: |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|