News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 480 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Flugdrohnen: Ein Renner zu Weihnachten

Geschrieben am Donnerstag, dem 08. Dezember 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: ARAG Experten sagen, was Besitzer einer Flugdrohne wissen müssen

Ferngesteuerte Flugdrohnen sind im diesjährigen Weihnachtsgeschäft ein echter Renner. Rund 400.000 Drohnen sind in Deutschland in der Vergangenheit bislang verkauft worden - zu Weihnachten kommen zigtausende hinzu. Egal ob Einsteigermodelle für wenige hundert Euro oder kameratragendes Schwergewicht für einige tausend Euro - wie alle Modellfluggeräte unterliegen sie gesetzlichen Bestimmungen, die sich nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums bald sogar verschärfen könnten. Was Sie als Freizeitpilot beachten müssen, verraten Ihnen ARAG Experten.

Drohnenflug: Wer braucht eine behördliche Genehmigung?

Die Nutzung von Fluggeräten ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Danach handelt es sich bei Drohnen um unbemannte Luftfahrtsysteme, sofern sie "nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden". Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie dagegen als Flugmodelle, deren Nutzung weniger streng reglementiert ist. Genehmigungspflichtig sind Drohnenflüge im rein privaten Einsatz bislang nur für den Fall, dass das Gerät über fünf Kilo wiegt. Bei leichteren Modellen braucht man für die Nutzung keine behördliche Erlaubnis. Bei kommerziellen Einsätzen wie der Erstellung von Luftbildern durch professionelle Fotografen ist eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständigen Landesbehörden notwendig. Wer von seinem Flugkörper Gegenstände (z.B. Flugblätter) abwerfen will, die nicht als Ballast dienen, benötigt dafür ebenfalls eine Aufstiegserlaubnis und eine entsprechende Genehmigung. Aus naheliegenden Gründen ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen einzuhalten. Daneben gibt es einige speziell festgelegte Flugverbotszonen wie etwa das Regierungsviertel in Berlin. Auch in vielen größeren Städten ist das Überfliegen teilweise nicht erlaubt. Einige Bundesländer verbieten darüber hinaus Flüge über Gebiete wie Atomkraftwerke, Unfallstellen oder Menschenansammlungen. Gemäß den Plänen des Bundesverkehrsministeriums werden diese Flugverbotszonen in Zukunft ausgeweitet und ihre Anzahl steigen - etwa bei Veranstaltungen mit vielen Menschen, über Gefängnissen oder über Wohngrundstücken. Darüber hinaus plant das zuständige Ministerium in der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" eine Führerscheinpflicht für Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilo - egal, ob diese privat oder gewerblich genutzt werden. Zudem sollen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.

Drohnen als Kinderspielzeug

Grundsätzlich gibt es für den rein privaten Bereich bisher jedoch keine gesetzlichen Anforderungen an den Führer einer Drohne. Auch eine spezielle Schulung ist nicht erforderlich. Es dürfen also derzeit theoretisch auch Kinder derartige Flugkörper kontrollieren. Angesichts der Risiken - allein in diesem Jahr kamen sie in rund 40 Fällen anderen Fliegern bedrohlich nahe - empfehlen ARAG Experten, dass Kinder und Jugendliche nur unter Aufsicht Flugdrohnen steuern.

Wie hoch, wie weit?

Anders als beim militärischen Drohneneinsatz vom Computer aus gilt bei der privaten Nutzung die Einschränkung, dass der Flug stets innerhalb der Sichtweite der steuernden Person zu erfolgen hat. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Hinsichtlich der Flughöhe sehen einige Bundesländer ein Maximum von 30 bis 100 Metern vor. Auch die Pläne des Bundesverkehrsministeriums sehen für Drohnenflüge zu Freizeitzwecken eine maximale Höhe von 100 Metern vor.

Den Nachbar im Garten fotografieren?

Der Nachbar hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt laut ARAG Experten auch für den Luftraum darüber. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung der Privatsphäre zu sehen ist. Die ersten Urteile zu dieser Problematik legen nahe, dass man bei Drohnenflügen unbedingt Rücksicht auf die Anwohner und Nachbarn nehmen sollte. Darüber hinaus gilt, dass man das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten muss. Sollen die Bilder veröffentlicht werden, benötigen Sie dafür die Einwilligung des Abgebildeten. Das Gesetz macht keine Vorgaben hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Einwilligung. So kann die Einwilligung auch durch ein bestimmtes Verhalten, wie bewusstes Posieren vor der Kamera erklärt werden. Bekommt der Abgebildete aber überhaupt nicht mit, dass die Drohne über ihm gerade Bilder aufnimmt, ist die Einwilligung nicht wirksam erteilt. Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang ein Foto von der sonnenbadenden Nachbarin. Ist die Intimsphäre durch die Bilder betroffen, kann auch schon die Aufnahme an sich strafbar sein, warnen ARAG Experten.

Versicherungen für Drohnen

Der Führer der Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können. Das kann schnell teuer werden, wenn bei einem Absturz z.B. ein Unfall verursacht wird. Private Haftpflichtversicherungen schließen derartige Schäden meist vertraglich aus. Es empfiehlt sich daher dringend, eine spezielle Versicherung abzuschließen, wie sie zum Beispiel die Modellflugverbände anbieten.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten sagen, was Besitzer einer Flugdrohne wissen müssen

Ferngesteuerte Flugdrohnen sind im diesjährigen Weihnachtsgeschäft ein echter Renner. Rund 400.000 Drohnen sind in Deutschland in der Vergangenheit bislang verkauft worden - zu Weihnachten kommen zigtausende hinzu. Egal ob Einsteigermodelle für wenige hundert Euro oder kameratragendes Schwergewicht für einige tausend Euro - wie alle Modellfluggeräte unterliegen sie gesetzlichen Bestimmungen, die sich nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums bald sogar verschärfen könnten. Was Sie als Freizeitpilot beachten müssen, verraten Ihnen ARAG Experten.

Drohnenflug: Wer braucht eine behördliche Genehmigung?

Die Nutzung von Fluggeräten ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und in der Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt. Danach handelt es sich bei Drohnen um unbemannte Luftfahrtsysteme, sofern sie "nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden". Bei reiner Freizeitnutzung gelten sie dagegen als Flugmodelle, deren Nutzung weniger streng reglementiert ist. Genehmigungspflichtig sind Drohnenflüge im rein privaten Einsatz bislang nur für den Fall, dass das Gerät über fünf Kilo wiegt. Bei leichteren Modellen braucht man für die Nutzung keine behördliche Erlaubnis. Bei kommerziellen Einsätzen wie der Erstellung von Luftbildern durch professionelle Fotografen ist eine Aufstiegsgenehmigung durch die jeweils zuständigen Landesbehörden notwendig. Wer von seinem Flugkörper Gegenstände (z.B. Flugblätter) abwerfen will, die nicht als Ballast dienen, benötigt dafür ebenfalls eine Aufstiegserlaubnis und eine entsprechende Genehmigung. Aus naheliegenden Gründen ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flugplätzen einzuhalten. Daneben gibt es einige speziell festgelegte Flugverbotszonen wie etwa das Regierungsviertel in Berlin. Auch in vielen größeren Städten ist das Überfliegen teilweise nicht erlaubt. Einige Bundesländer verbieten darüber hinaus Flüge über Gebiete wie Atomkraftwerke, Unfallstellen oder Menschenansammlungen. Gemäß den Plänen des Bundesverkehrsministeriums werden diese Flugverbotszonen in Zukunft ausgeweitet und ihre Anzahl steigen - etwa bei Veranstaltungen mit vielen Menschen, über Gefängnissen oder über Wohngrundstücken. Darüber hinaus plant das zuständige Ministerium in der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" eine Führerscheinpflicht für Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilo - egal, ob diese privat oder gewerblich genutzt werden. Zudem sollen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.

Drohnen als Kinderspielzeug

Grundsätzlich gibt es für den rein privaten Bereich bisher jedoch keine gesetzlichen Anforderungen an den Führer einer Drohne. Auch eine spezielle Schulung ist nicht erforderlich. Es dürfen also derzeit theoretisch auch Kinder derartige Flugkörper kontrollieren. Angesichts der Risiken - allein in diesem Jahr kamen sie in rund 40 Fällen anderen Fliegern bedrohlich nahe - empfehlen ARAG Experten, dass Kinder und Jugendliche nur unter Aufsicht Flugdrohnen steuern.

Wie hoch, wie weit?

Anders als beim militärischen Drohneneinsatz vom Computer aus gilt bei der privaten Nutzung die Einschränkung, dass der Flug stets innerhalb der Sichtweite der steuernden Person zu erfolgen hat. Dies entspricht auf freier Fläche einer Maximalentfernung von 200 bis 300 Metern. Hinsichtlich der Flughöhe sehen einige Bundesländer ein Maximum von 30 bis 100 Metern vor. Auch die Pläne des Bundesverkehrsministeriums sehen für Drohnenflüge zu Freizeitzwecken eine maximale Höhe von 100 Metern vor.

Den Nachbar im Garten fotografieren?

Der Nachbar hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt laut ARAG Experten auch für den Luftraum darüber. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung der Privatsphäre zu sehen ist. Die ersten Urteile zu dieser Problematik legen nahe, dass man bei Drohnenflügen unbedingt Rücksicht auf die Anwohner und Nachbarn nehmen sollte. Darüber hinaus gilt, dass man das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten muss. Sollen die Bilder veröffentlicht werden, benötigen Sie dafür die Einwilligung des Abgebildeten. Das Gesetz macht keine Vorgaben hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Einwilligung. So kann die Einwilligung auch durch ein bestimmtes Verhalten, wie bewusstes Posieren vor der Kamera erklärt werden. Bekommt der Abgebildete aber überhaupt nicht mit, dass die Drohne über ihm gerade Bilder aufnimmt, ist die Einwilligung nicht wirksam erteilt. Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang ein Foto von der sonnenbadenden Nachbarin. Ist die Intimsphäre durch die Bilder betroffen, kann auch schon die Aufnahme an sich strafbar sein, warnen ARAG Experten.

Versicherungen für Drohnen

Der Führer der Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können. Das kann schnell teuer werden, wenn bei einem Absturz z.B. ein Unfall verursacht wird. Private Haftpflichtversicherungen schließen derartige Schäden meist vertraglich aus. Es empfiehlt sich daher dringend, eine spezielle Versicherung abzuschließen, wie sie zum Beispiel die Modellflugverbände anbieten.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Flugdrohnen: Ein Renner zu Weihnachten" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Polizei bestätigt: In Wiesbaden gefundene Frauenlei ...

Polizei bestätigt: In Wiesbaden gefundene Frauenlei ...
Österreichs Kanzler Kurz: „Außengrenzschutz zustand ...

Österreichs Kanzler Kurz: „Außengrenzschutz zustand ...
Steigende Flüchtlingszahlen auf dem Balkan

Steigende Flüchtlingszahlen auf dem Balkan

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 PM: Frühling an der Ostsee - die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Travemünde/München, 2. März 2024 - Frühlingserwachen an den fast menschenleeren Stränden der Ostsee: Mit den ersten Sonnenstrahlen auf der Haut gehören die Ostertage und der Frühling im Seebad Travemünde mit zu den schönsten Zeiten im Jahr. Für die Osterfeiertage hat das ATLANTIC Grand Hotel Travemünde besondere Angebote kreiert.

Das ATLANTIC Grand Hotel Travemünde offeriert für die Ostertage herrliche Angebote zwischen exquisiter Kulinarik und fröhlichem Osterbrunch, ausged ...

 Somabay startet in die World Aquatics 2024 (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Das Wassersport-Paradies Somabay am Roten Meer richtet in diesem Jahr den World Aquatics Open Water Swimming World Cup (Stop1), den World Aquatics Beach Water Polo World Cup und den World Aquatics Beach Water Polo World Cup für unter 18-Jährige aus.

Somabay/München - Letztes Wochenende war es endlich so weit: In den kristallklaren Gewässern Somabays in Ägypten wurde am 23. und 24. März die erste Etappe des World Aquatics Open Water Swimming World Cup 2024 ausgetragen. 134 Teilnehmer a ...

 Verkehrswende-Bonus im E-Mobility-Tarif von eprimo (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Energiewende auf der Straße

- Tarif "4eDriver" mit 50 Euro zusätzlichem Bonus für BEVs

- Kein zweiter Stromzähler notwendig



Neu-Isenburg, 27. März 2024. Auch um die sinkende THG-Quote für Elektroautos auszugleichen, bietet eprimo einen neuen Ökostromtarif speziell für das Laden von E-Autos und Plug-in-Hybriden an. Damit die Energiewende nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch auf der Straße gelingt, erhalten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine ...

 Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Hannover: Seine Erfahrungen und Empfehlungen (PR-Gateway, Dienstag, 26. März 2024)
Der Reiseblogger Malte Harms hat sich auf den Weg nach Hannover gemacht, um die Stadt zu erkunden und seine Erfahrungen mit seinen Lesern zu teilen.

In diesem Artikel wird Malte Harms seine Erfahrungen und Eindrücke von Hannover teilen und Ihnen die besten Orte zeigen, die Sie in dieser wunderschönen Stadt besuchen sollten. Ob Sie ein Einheimischer sind oder zum ersten Mal hier sind, dieser Artikel wird Ihnen helfen, Hannove ...

 Eine magische Woche auf Lesbos mit Lifecoach Steffi Christian (PR-Gateway, Dienstag, 26. März 2024)


"Steffi Spezial": Sieben Tage Kraftorte erleben



"Die Coachingreise auf die magische Insel Lesbos hat mich dazu gebracht, wieder meinem Herzen zu folgen." "Es war eine Reise zu mir selbst, zu meinen Gefühlen." "Das war eine Erfahrung, bei der wir in die Tiefen des Verstehens eingetaucht sind, neue Horizonte entdeckt haben und Verbindungen geschaffen haben, die tiefer waren als der Ozean und weiter als das Universum." Die Seminarreise "Steffi Spezial 2023" nach Lesbo ...

 Frühling - Freude als Grundlage von Entwicklung und Veränderung (PR-Gateway, Montag, 25. März 2024)


Der Frühling ist da, die helle Zeit beginnt und die Natur wird zu mehr Lebendigkeit erweckt. Es ist einfach wunderbar und wir beginnen metaphorisch gesehen auch wieder aufzuwachen.

"Der Frühling hat eine erlösende Kraft." W. Busch



Doch sind die Menschen noch in eine angenehme Frühlingslaune zu bringen? Darf man sich trotz vorhandener Probleme freuen?

In unse ...

 ### Pressebericht: Revolutionäre Rettungstechnologien (PR-Gateway, Montag, 25. März 2024)
Die DRONE TASK FORCE in Deutschland

In einer bemerkenswerten Initiative, die die Grenzen technologischer Innovationen neu definiert, hat sich die privat organisierte DRONE TASK FORCE in Deutschland als ein leuchtendes Beispiel dafür etabliert, wie moderne Technologie zum Wohle der Gesellschaft eingesetzt werden kann. Mit einem umfassenden Einsatz von Flug- und Tauchdrohnen leistet die Task Force Pionierarbeit in den Bereichen Personen- und Tiersuche, Unterstützung bei der Suche nach E ...

 Frankreich erleben - mit CAMPING-CAR PARK (PR-Gateway, Freitag, 22. März 2024)
- jetzt schon den Urlaub planen
- CAMPING-CAR PARK gibt es in ganz Frankreich
- perfekt ausgestattete Plätze

Der Sommerurlaub nähert sich mit Riesenschritten, auch wenn jetzt noch die Osterglocken blühen. Wer unser Nachbarland Frankreich näher kennenlernen möchte, sollte mit seinem Wohnmobil auf den perfekt ausgestatteten Wohnmobilstellplätzen von CAMPING-CAR PARK übernachten. Sie bilden ein dichtes Netz im ganzen Land und sind bequem mit einer einzigen Karte zugängl ...

 Kurze Urlaube in ausgewählten Hotels genießen! (PR-Gateway, Mittwoch, 20. März 2024)
Preiswerte Kurzurlaube durch Urlaubsbox-Reisegutscheine!

Sie sind auf der Suche nach der perfekten Urlaubsreise-Geschenkidee für Weihnachten, Ostern, Geburtstage, Valentinstag, Jubiläen, Hochzeiten, Hochzeitstage, Vatertag, Muttertag, Tauftage, Jahrestage oder andere Feierlichkeiten? Unvergessliche Urlaube und wunderbare Reiseerlebnisse in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Südtirol, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Polen, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Liechtenstein, ...

 PaintExpo 2024 mit der Höcker Polytechnik GmbH (PR-Gateway, Dienstag, 19. März 2024)


Auch in diesem Jahr ist die Höcker Polytechnik GmbH aus dem niedersächsischen Hilter a.T.W. vom 9. bis 12. April bei der PaintExpo 2024 in Karlsruhe mit dabei. Die Profis für industrielle Lackierkabinentechnik präsentieren hier ihre neuesten Entwicklungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe im Lackierbetrieb und den effizienten Einsatz der kostbaren Energien.

Das Ergebnis sind perfekt auf den individuellen Workflow abgestimmte Lackierzentren. Die Steuerungstechnik ist auf ene ...

Werbung bei News-Central.de:





Flugdrohnen: Ein Renner zu Weihnachten

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,89 Sekunden