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News - Central News:  Enterprise Holdings: Gelder der Anleger stehen im Feuer

Geschrieben am Mittwoch, dem 12. Oktober 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Enterprise Holdings: Gelder der Anleger stehen im Feuer

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

Was mit einer ausbleibenden Zinszahlung begann, kann für die Anleger der Enterprise Holdings zu hohen finanziellen Verlusten führen. Mit weiteren Auszahlungen ist kaum noch zu rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Versicherungsanbieter Enterprise Holdings ist insolvent. Für die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen bedeutet dies, dass keine weiteren Auszahlungen erfolgen werden. Von den vom Obersten Gerichtshof in England bestellten Verwaltern gab es weitere schlechte Nachrichten für die Anleger.

So hat es zwar ein Sonderkonto für die Zinszahlungen der Anleihe gegeben. Allerdings war dies kein notarielles Anderkonto. Das Geld geht damit in die Insolvenzmasse ein und wird nicht speziell an die Anleger ausgeschüttet. Hoffnungen auf eine volle Rückzahlung des Anleihebetrags bestehen nach Aussagen der Verwalter kaum und auch eine Fortführung der Enterprise Holdings erscheint unwahrscheinlich. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihre Forderungen nicht besichert sind und sie im Insolvenzverfahren wie andere Gläubiger auf eine Insolvenzquote hoffen müssen.

Für die Enterprise Holdings waren die Einnahmen aus dem Geschäft der operativen Tochter Enterprise Insurance Company substanziell. Da diese Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig ist, kann die Enterprise Holdings keine Erträge mehr erwarten und ist selbst bilanziell überschuldet. Folglich kann das insolvente Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Damit sind die Gelder der Anleger beider Anleihen gefährdet. Auch vor dem Hintergrund, dass es sich um ein Insolvenzverfahren nach britischem Recht handelt, können sich die Anleger an im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie internationalem Recht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, ist noch völlig offen. Finanzielle Verluste sollten aber einkalkuliert werden. Allerdings müssen sich die Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern können auch noch weitere rechtliche Optionen prüfen lassen. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. entstanden sein, wenn die Anleger fehlerhaft beraten wurden und von den Vermittlern bzw. Beratern nicht umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Enterprise Holdings: Gelder der Anleger stehen im Feuer

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/mittelstandsanleihen.html

Was mit einer ausbleibenden Zinszahlung begann, kann für die Anleger der Enterprise Holdings zu hohen finanziellen Verlusten führen. Mit weiteren Auszahlungen ist kaum noch zu rechnen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Versicherungsanbieter Enterprise Holdings ist insolvent. Für die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen bedeutet dies, dass keine weiteren Auszahlungen erfolgen werden. Von den vom Obersten Gerichtshof in England bestellten Verwaltern gab es weitere schlechte Nachrichten für die Anleger.

So hat es zwar ein Sonderkonto für die Zinszahlungen der Anleihe gegeben. Allerdings war dies kein notarielles Anderkonto. Das Geld geht damit in die Insolvenzmasse ein und wird nicht speziell an die Anleger ausgeschüttet. Hoffnungen auf eine volle Rückzahlung des Anleihebetrags bestehen nach Aussagen der Verwalter kaum und auch eine Fortführung der Enterprise Holdings erscheint unwahrscheinlich. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihre Forderungen nicht besichert sind und sie im Insolvenzverfahren wie andere Gläubiger auf eine Insolvenzquote hoffen müssen.

Für die Enterprise Holdings waren die Einnahmen aus dem Geschäft der operativen Tochter Enterprise Insurance Company substanziell. Da diese Versicherungsgesellschaft zahlungsunfähig ist, kann die Enterprise Holdings keine Erträge mehr erwarten und ist selbst bilanziell überschuldet. Folglich kann das insolvente Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Damit sind die Gelder der Anleger beider Anleihen gefährdet. Auch vor dem Hintergrund, dass es sich um ein Insolvenzverfahren nach britischem Recht handelt, können sich die Anleger an im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie internationalem Recht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Mit welcher Insolvenzquote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, ist noch völlig offen. Finanzielle Verluste sollten aber einkalkuliert werden. Allerdings müssen sich die Anleger nicht nur auf das Insolvenzverfahren verlassen, sondern können auch noch weitere rechtliche Optionen prüfen lassen. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. entstanden sein, wenn die Anleger fehlerhaft beraten wurden und von den Vermittlern bzw. Beratern nicht umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufgeklärt wurden.

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