News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 390 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Experteninterview: Honigbienen im Garten und auf dem Balkon

Geschrieben am Dienstag, dem 27. September 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: ARAG Experte Tobias Klingelhöfer zum neuen Trend ?urban beekeeping?

Das Halten von einigen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs liegt voll im Trend; die Imkerei ist schon längst kein Altherren-Hobby mehr. Dabei ist noch nicht einmal ein eigener Garten oder eine ländliche Umgebung vonnöten. Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. Parkanlagen, Hausgärten, Alleen, verwilderte Grundstücke, ja selbst Verkehrsinseln und Balkonpflanzen bieten den Bienen stets einen reich gedeckten Tisch. Doch wo viele Menschen und Tiere auf engem Raum zusammenkommen ergeben sich immer auch rechtliche Fragen. Die beantwortet der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Darf man überhaut ohne Weiteres auf dem eigenen Grundstück Bienen halten?

Tobias Klingelhöfer: Ja! Gesetzlich ist es zumindest grundsätzlich nicht verboten, auf seinem eigenen Grundstück eine Imkerei in beliebig großem Umfang zu betreiben. Das Gleiche gilt auch für ein fremdes Grundstück, das der Imker zu diesem Zweck gepachtet hat oder für das ein Einverständnis des Eigentümers vorliegt.

Gilt das auch, wenn sich Nachbarn - z. B. durch besonders viele Bienenvölker - gestört fühlen?

Tobias Klingelhöfer: Aus § 906 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich für den Nachbarn die Pflicht, Bienenflug zu tolerieren, wenn die Nutzung seines Grundstückes dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Geht die Beeinträchtigung über das zu tolerierende Maß hinaus, greift der § 1004 BGB! Dieser gibt dem Eigentümer eines Grundstückes einen Anspruch auf Beseitigung gegenwärtiger und Unterlassung drohender wesentlicher Beeinträchtigungen. Der Nachbar kann sich also gegen Beeinträchtigungen seines Grundstückes wehren.

Wann ist eine Beeinträchtigung durch Bienen denn wesentlich?

Tobias Klingelhöfer: Ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, richtet sich nach dem Empfinden eines verständig wertenden Durchschnittsmenschen. Auf dieser Grundlage findet eine Interessenabwägung statt. Dabei werden Schwere und Dauer der Einwirkung berücksichtigt, die Lebensgewohnheiten der Menschen im Umfeld und die Zweckbestimmung des beeinträchtigen Grundstück. Die Auslegung ist also stets eine Frage des Einzelfalls. Beispielsweise sind Beeinträchtigungen durch einen oder zwei Bienenstiche in der Regel unwesentlich; genau wie Verschmutzungen durch Bienenexkremente, insbesondere an Wäschestücken und Fahrzeugen, hervorgerufen durch den Reinigungsflug der Bienen zu Frühjahrsbeginn.

Trotz allem haben viele Menschen Angst vor Bienenstichen. Was sagen die Gerichte?

Tobias Klingelhöfer: Das Halten von Bienen in einem reinen Wohngebiet ist gestattet, auch wenn der Stich einer Biene ein Risiko für kranke Nachbarn darstellen könnte. So entschied beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Fall, in dem ein Bienenstand mit fünf Bienenvölker bereits vom Landratsamt genehmigt worden war. Gegen die Genehmigung hatte eine Nachbarin mit Hinweis auf das nachbarliche Rücksichtnahmegebot Einspruch eingelegt. Sie führte an, sie leide an einer akuten Herz-Kreislauf-Erkrankung, sodass der Stich einer Biene für sie ein Risiko darstelle. Als der Widerspruch erfolglos blieb, klagte die Nachbarin vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht wies die Klage ab, wogegen die Nachbarin in Berufung ging. Doch auch der Verwaltungsgerichtshof sah das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt. Zwar würden die Bienen das Grundstück der Klägerin aufsuchen, doch würden sich Bienen beim Sammeln friedlich verhalten. Demnach sei eine Gefährdung der Nachbarin unwahrscheinlich. Ihre Angst vor einem Stich spiele keine Rolle.

Wie sieht es im Kleingartenverein aus. Darf in der Satzung das Imkern untersagt werden?

Tobias Klingelhöfer: Ist der Kleingartenverein ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen (erkennbar an dem Zusatz "e.V."), so ist er eine juristische Person im Sinne des Gesetzes und darf sich eine eigene Satzung geben. Die Satzung besitzt den Charakter sowohl eines Vertrags als auch einer Rechtsvorschrift. Ist auf den zum Verein gehörenden Parzellen das Halten von Bienenvölkern untersagt, ist das durchaus rechtens. Ist laut Satzung die Einwilligung der Nachbarn vonnöten, reicht es unter Umständen, wenn ein Nachbar seine Einwilligung verweigert: Zwar kommen Kleingärtner nicht umhin, wilde Insekten wie Wespen, Hummeln und Mücken zu dulden - deshalb ist auch die Duldung von Bienen naheliegend. Hat der Nachbar allerdings eine Allergie gegen Bienengift, muss seine Verweigerung des Einverständnisses akzeptiert werden.

Reicht die bloße Behauptung allergisch zu reagieren aus, um Nachbarn das Imkern zu untersagen?

Tobias Klingelhöfer: Die Behauptung, eine Allergie zu haben, wird immer häufiger auch im Rechtsstreit als Argument gegen Bienen vorgetragen. Ob tatsächlich eine, vielleicht sogar lebensbedrohende, Allergie gegen Bienengift vorliegt, kann nur ein Arzt feststellen. Eine bloße Behauptung ist solange ausreichend, bis sie von der anderen Seite bestritten wird. Dann muss der Vortragende im Zivilprozess seine Behauptung beweisen.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experte Tobias Klingelhöfer zum neuen Trend ?urban beekeeping?

Das Halten von einigen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs liegt voll im Trend; die Imkerei ist schon längst kein Altherren-Hobby mehr. Dabei ist noch nicht einmal ein eigener Garten oder eine ländliche Umgebung vonnöten. Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. Parkanlagen, Hausgärten, Alleen, verwilderte Grundstücke, ja selbst Verkehrsinseln und Balkonpflanzen bieten den Bienen stets einen reich gedeckten Tisch. Doch wo viele Menschen und Tiere auf engem Raum zusammenkommen ergeben sich immer auch rechtliche Fragen. Die beantwortet der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Darf man überhaut ohne Weiteres auf dem eigenen Grundstück Bienen halten?

Tobias Klingelhöfer: Ja! Gesetzlich ist es zumindest grundsätzlich nicht verboten, auf seinem eigenen Grundstück eine Imkerei in beliebig großem Umfang zu betreiben. Das Gleiche gilt auch für ein fremdes Grundstück, das der Imker zu diesem Zweck gepachtet hat oder für das ein Einverständnis des Eigentümers vorliegt.

Gilt das auch, wenn sich Nachbarn - z. B. durch besonders viele Bienenvölker - gestört fühlen?

Tobias Klingelhöfer: Aus § 906 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich für den Nachbarn die Pflicht, Bienenflug zu tolerieren, wenn die Nutzung seines Grundstückes dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Geht die Beeinträchtigung über das zu tolerierende Maß hinaus, greift der § 1004 BGB! Dieser gibt dem Eigentümer eines Grundstückes einen Anspruch auf Beseitigung gegenwärtiger und Unterlassung drohender wesentlicher Beeinträchtigungen. Der Nachbar kann sich also gegen Beeinträchtigungen seines Grundstückes wehren.

Wann ist eine Beeinträchtigung durch Bienen denn wesentlich?

Tobias Klingelhöfer: Ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, richtet sich nach dem Empfinden eines verständig wertenden Durchschnittsmenschen. Auf dieser Grundlage findet eine Interessenabwägung statt. Dabei werden Schwere und Dauer der Einwirkung berücksichtigt, die Lebensgewohnheiten der Menschen im Umfeld und die Zweckbestimmung des beeinträchtigen Grundstück. Die Auslegung ist also stets eine Frage des Einzelfalls. Beispielsweise sind Beeinträchtigungen durch einen oder zwei Bienenstiche in der Regel unwesentlich; genau wie Verschmutzungen durch Bienenexkremente, insbesondere an Wäschestücken und Fahrzeugen, hervorgerufen durch den Reinigungsflug der Bienen zu Frühjahrsbeginn.

Trotz allem haben viele Menschen Angst vor Bienenstichen. Was sagen die Gerichte?

Tobias Klingelhöfer: Das Halten von Bienen in einem reinen Wohngebiet ist gestattet, auch wenn der Stich einer Biene ein Risiko für kranke Nachbarn darstellen könnte. So entschied beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Fall, in dem ein Bienenstand mit fünf Bienenvölker bereits vom Landratsamt genehmigt worden war. Gegen die Genehmigung hatte eine Nachbarin mit Hinweis auf das nachbarliche Rücksichtnahmegebot Einspruch eingelegt. Sie führte an, sie leide an einer akuten Herz-Kreislauf-Erkrankung, sodass der Stich einer Biene für sie ein Risiko darstelle. Als der Widerspruch erfolglos blieb, klagte die Nachbarin vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Das Gericht wies die Klage ab, wogegen die Nachbarin in Berufung ging. Doch auch der Verwaltungsgerichtshof sah das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt. Zwar würden die Bienen das Grundstück der Klägerin aufsuchen, doch würden sich Bienen beim Sammeln friedlich verhalten. Demnach sei eine Gefährdung der Nachbarin unwahrscheinlich. Ihre Angst vor einem Stich spiele keine Rolle.

Wie sieht es im Kleingartenverein aus. Darf in der Satzung das Imkern untersagt werden?

Tobias Klingelhöfer: Ist der Kleingartenverein ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen (erkennbar an dem Zusatz "e.V."), so ist er eine juristische Person im Sinne des Gesetzes und darf sich eine eigene Satzung geben. Die Satzung besitzt den Charakter sowohl eines Vertrags als auch einer Rechtsvorschrift. Ist auf den zum Verein gehörenden Parzellen das Halten von Bienenvölkern untersagt, ist das durchaus rechtens. Ist laut Satzung die Einwilligung der Nachbarn vonnöten, reicht es unter Umständen, wenn ein Nachbar seine Einwilligung verweigert: Zwar kommen Kleingärtner nicht umhin, wilde Insekten wie Wespen, Hummeln und Mücken zu dulden - deshalb ist auch die Duldung von Bienen naheliegend. Hat der Nachbar allerdings eine Allergie gegen Bienengift, muss seine Verweigerung des Einverständnisses akzeptiert werden.

Reicht die bloße Behauptung allergisch zu reagieren aus, um Nachbarn das Imkern zu untersagen?

Tobias Klingelhöfer: Die Behauptung, eine Allergie zu haben, wird immer häufiger auch im Rechtsstreit als Argument gegen Bienen vorgetragen. Ob tatsächlich eine, vielleicht sogar lebensbedrohende, Allergie gegen Bienengift vorliegt, kann nur ein Arzt feststellen. Eine bloße Behauptung ist solange ausreichend, bis sie von der anderen Seite bestritten wird. Dann muss der Vortragende im Zivilprozess seine Behauptung beweisen.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Experteninterview: Honigbienen im Garten und auf dem Balkon" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Lou Ann Barton: \"Hip Shake\" (Lucerna 10/11/2016)

Lou Ann Barton: \
Ice-T: G-Style (1993, From Album Home Invasion)

Ice-T: G-Style (1993, From Album Home Invasion)
Lordi: Hard Rock Hallelujah (Finland) 2006 Eurovisi ...

Lordi: Hard Rock Hallelujah (Finland) 2006 Eurovisi ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie? (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Was steckt hinter der passwortlosen Technologie?

Gehören Passwörter bald der Vergangenheit an und treten wir in eine neue Welt ein, in der wir uns keine Passwörter mehr ausdenken, merken oder sicher speichern müssen?

Passkeys bilden die Grundlage der neuen passwortlosen Technologie. Dabei kommt nichts anderes zum Einsatz als die "gute alte" (asymmetrische) Kryptografie mit öffentlichem Schlüssel. Dieser wird auf der Seite des jeweiligen Dienstes gespeichert, wobei d ...

 Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive - wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Hansestadt Lübeck, was bedeutet Hanse überhaupt? Kurz: ein erfolgreicher Städtebund. Lübeck galt als "Königin der Hanse". Im Jahre 1226 setzte Friedrich II. einen Meilenstein: Er erklärte Lübeck zur freien Reichsstadt. Dieser Akt entfesselte Lübecks Potenzial und ebnete den Weg zur "Königin der Hanse". Ungehindert von adliger Bevormundung florierte der Handel. Lübeck, nun Herrin ihrer Geschicke, wob ein Netzwerk, das sie zum Leuchtfeuer des Nordens machte.



Hansebün ...

 Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Was erfahrene Digitalberater wie Daniel Görs und Agenturen wie Görs Communications bei der Digitalisierung und der digitalen Markterschließung leisten

In unserer Blog-Reihe über die digitale Markterschließung hat sich Görs Communications bereits mit den Hürden der Digitalisierung und der Definition der digitalen Markterschließung auseinandergesetzt - und erläutert, warum eben diese digitale Markterschließun ...

 Klimawandel und Gesundheitsrisiken: Maßnahmen zur Anpassung und Vorsorge (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Bioresonanz-Redaktion erläutert, wie Hitzewellen die Gesundheit bedrohen und was getan werden kann

Lindenberg, 28. März 2024. Der Klimawandel zeigt seine Folgen: Häufige Extremwetterlagen, hohe Temperaturen, Hitzetote, Wassermangel, Dürre und Waldbrände bedrohen die Gesundheit.



Besonders gefährdet sind Säuglinge, ältere Menschen und Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenleiden oder Diabetes. Klimaschutzmaßnahmen, wie das Verringern von Feinstaub und Treib ...

 Mobilitätsverband: UNTERNEHMEN MOBIL - Elektromobilität (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Informationsgeladen, nachhaltig, digital / Wissensmagazin mit Titelthema Elektromobilität & mehr / Mit: Antriebsarten für Fahrzeuge aus Sicht der Wissenschaft, TCO bei E-Fahrzeugen, Terminen /

Mannheim, im März 2024. Unter dem Titelthema "Elektromobilität & mehr" ist die fünfte Ausgabe des Wissensmagazins des Bundesverbands Betriebliche Mobilität e.V. (BBM) erschienen. Die Elektrifizierung der Fuhrparks ist ein Top-Thema in den Unternehmen. "Bei allen Diskussionen und auch kritischen ...

 Was Gendern mit der Unternehmenskultur zu tun hat (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Alice Dehner setzt auf Inklusion und Gleichberechtigung durch Gendergerechtigkeit in der Unternehmenskultur.

Alice Dehner, Geschäftsführerin der dehner academy, stellt sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und setzt auf eine inklusive Unternehmenskultur, die auch die Frage nach gendergerechter Sprache nicht scheut. Inklusion und Diversität in Unternehmen gewinnen zunehmen an Bedeutung, daher steht auch die Frage danach, ob und wie gegendert werden sollte, nach wie vo ...

 Der U-Edge Pro Kehlnahtschleifer - Präzision in der Schweißnahtbearbeitung (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Ergonomisch, effizient, sauber - Next Level Schweißnahtbearbeitung mit dem LUKAS U-Edge Pro

Die Schweißnahtbearbeitung stellt eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Metallverarbeitung dar. Um diesen Prozess zu optimieren und präzise Ergebnisse zu erzielen, präsentiert LUKAS-ERZETT stolz den U-Edge Pro Kehlnahtschleifer, eine der Top-Innovation des Jahres. Diese wegweisende Innovation bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten für Werften und Stahlbau-Branchen, Behälterbau, C ...

 Generation X - unverzichtbarer Baustein für zukunftsfähige Unternehmen (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Die unterschätzte Kraft im Schatten der Digital Natives

Im Schatten der digitalen Revolution und der Aufmerksamkeit, die den Millennials und der Generation Z geschenkt wird, verbirgt sich eine Generation, deren Beitrag zur Arbeitswelt entscheidend ist, aber oft unterschätzt wird: die Generation X. Geboren zwischen 1965 und 1980, stehen diese erfahrenen Arbeitskräfte an einem Wendepunkt und zeichnen sich durch fundierte Branchenkenntnisse und die Fähigkeit aus, sich an neue Technologie ...

 Outdoor-Sitzkomfort vom Feinsten: Kronos (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Die neue Generation von Outdoorstühlen von A.B.C. Worldwide

Kronos steht für die nächste Generation an Terrassenstühlen. Sie sind designorientiert, bequem und unübertroffen in ihrer Funktion. Der neue Stuhl Kronos ist eine wahre Design-Ikone. Sein schlankes Gestell verleiht jeder Gastro-Terrasse eine unnachahmliche Eleganz. Die eingelassenen Teakholz-Lehnen setzen seinem Design die Krone auf. A.B.C. Worldwide hat lange Jahre Expertise in der Entwicklung von Terrassenmöbeln für die Gas ...

 Die Experten von Vilter Solar bieten einen Einblick in die neuesten Solartrends (PR-Gateway, Mittwoch, 27. März 2024)
Das Vilter Solar Team berichtet über die neusten Trends in der Branche

Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft treiben politische Entscheidungsträger und Marktakteure gleichermaßen die Forschung und Entwicklung im Solarbereich voran, erklären die Experten des Unternehmens Vilter Solar. Neue Materialien und Herstellungsprozesse versprechen eine weitere Reduktion der Produktionskosten sowie eine Erhöhung der Lebensdauer von Solarpa ...

Werbung bei News-Central.de:





Experteninterview: Honigbienen im Garten und auf dem Balkon

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,92 Sekunden