News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 590 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Unterschiedliche Kündigungsfristen nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag - was gilt?

Geschrieben am Donnerstag, dem 04. August 2016 von News-Central.de


News-Central Infos PR-Gateway: Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht, Berlin und Essen.

Verschiedene Kündigungsfristen:

Sowohl der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag als auch das Gesetz sehen Kündigungsfristen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis vor. Unklarheit besteht mitunter dann, wenn sich aus Arbeitsvertrag, Gesetz und/oder Tarifvertrag verschiedene Kündigungsfristen ergeben.

Ausgangspunkt Arbeitsvertrag:

Als erstes sollte man einen Blick in den Arbeitsvertrag verwerfen. Die Regelungen zur Kündigungsfrist finden sich dort in der Regel unter dem Punkt bzw. § Beendigung oder Kündigung. Häufig ist es so, dass zu Beginn bzw. in den ersten Jahren eines Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag länger sind als die, die das Gesetz oder ein Tarifvertrag vorsieht.

Nächster Schritt - Gesetz:

In § 622 BGB findet sich eine Regelung zur Kündigungsfristen, nach der das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Arbeitgeber haben verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist:

Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats bei einem Arbeitsverhältnis, das zwei Jahre in dem Betrieb oder Unternehmen bestanden hat, bei fünf Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei acht Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei zehn Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei zwölf Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei 15 Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei 20 Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Prüfung des Tarifvertrags:

Eine Kündigungsfrist kann sich schließlich auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Dafür muss man zunächst überprüfen, ob ein solcher Anwendung findet. Eine ausdrückliche Vereinbarung dazu, dass ein Tarifvertrag anwendbar ist, kann im Arbeitsvertag enthalten sein.

Es gilt die längste Kündigungsfrist:

Zugunsten des Arbeitnehmers muss sich der Arbeitgeber an die längste der verschiedenen Kündigungsfristen halten. Doch auch wenn er das tut, ist damit noch nicht gesagt, dass die Kündigung auch wirksam ist. Die Unwirksamkeit kann sich auch aus anderen Gründen ergeben.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Kriegen Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber, sollten Sie sofort prüfen, ob diese wirksam ist. Für die Kündigungsschutzklage haben Sie eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten. Das gilt auch, wenn Sie eine Abfindung erstreiten wollen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Kündigungsfristen sollten immer eingehalten werden. Sie zwingen den Arbeitnehmer sonst zur Klage. Selbst wenn der Arbeitnehmer nicht klagen wollte, spätestens bei der Bundesagentur für Arbeit wird er darauf hingewiesen, dass dies notwendig ist. Er bekommt nämlich für die Zeit der verkürzten Kündigungsfrist Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld.

So können wir Arbeitnehmern helfen.

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Lassen Sie die Kündigung sofort nach Erhalt durch uns prüfen. Wichtige Rechte müssen unverzüglich (3-5 Werktage) geltend gemacht werden (zum Beispiel die Zurückweisung einer Kündigung). Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.

So können wir Arbeitgebern helfen.

Arbeitgeber sollten unbedingt vor Ausspruch der Kündigung Rechtsrat einholen. Viele Kündigungen scheitern schon an den Formalien. Das führt in einem anschließenden Kündigungsschutzverfahren dazu, dass unnötig hohe Abfindungen gezahlt werden müssen, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Wer hier am falschen Ende spart, zahlt drauf.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest.

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

20.7.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsecht, Berlin und Essen.

Verschiedene Kündigungsfristen:

Sowohl der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag als auch das Gesetz sehen Kündigungsfristen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis vor. Unklarheit besteht mitunter dann, wenn sich aus Arbeitsvertrag, Gesetz und/oder Tarifvertrag verschiedene Kündigungsfristen ergeben.

Ausgangspunkt Arbeitsvertrag:

Als erstes sollte man einen Blick in den Arbeitsvertrag verwerfen. Die Regelungen zur Kündigungsfrist finden sich dort in der Regel unter dem Punkt bzw. § Beendigung oder Kündigung. Häufig ist es so, dass zu Beginn bzw. in den ersten Jahren eines Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag länger sind als die, die das Gesetz oder ein Tarifvertrag vorsieht.

Nächster Schritt - Gesetz:

In § 622 BGB findet sich eine Regelung zur Kündigungsfristen, nach der das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Arbeitgeber haben verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist:

Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber beträgt einen Monat zum Ende eines Kalendermonats bei einem Arbeitsverhältnis, das zwei Jahre in dem Betrieb oder Unternehmen bestanden hat, bei fünf Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei acht Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei zehn Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei zwölf Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei 15 Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, bei 20 Jahren Dauer des Arbeitsverhältnisses sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Prüfung des Tarifvertrags:

Eine Kündigungsfrist kann sich schließlich auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Dafür muss man zunächst überprüfen, ob ein solcher Anwendung findet. Eine ausdrückliche Vereinbarung dazu, dass ein Tarifvertrag anwendbar ist, kann im Arbeitsvertag enthalten sein.

Es gilt die längste Kündigungsfrist:

Zugunsten des Arbeitnehmers muss sich der Arbeitgeber an die längste der verschiedenen Kündigungsfristen halten. Doch auch wenn er das tut, ist damit noch nicht gesagt, dass die Kündigung auch wirksam ist. Die Unwirksamkeit kann sich auch aus anderen Gründen ergeben.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Kriegen Sie eine Kündigung vom Arbeitgeber, sollten Sie sofort prüfen, ob diese wirksam ist. Für die Kündigungsschutzklage haben Sie eine Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten. Das gilt auch, wenn Sie eine Abfindung erstreiten wollen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Kündigungsfristen sollten immer eingehalten werden. Sie zwingen den Arbeitnehmer sonst zur Klage. Selbst wenn der Arbeitnehmer nicht klagen wollte, spätestens bei der Bundesagentur für Arbeit wird er darauf hingewiesen, dass dies notwendig ist. Er bekommt nämlich für die Zeit der verkürzten Kündigungsfrist Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld.

So können wir Arbeitnehmern helfen.

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Lassen Sie die Kündigung sofort nach Erhalt durch uns prüfen. Wichtige Rechte müssen unverzüglich (3-5 Werktage) geltend gemacht werden (zum Beispiel die Zurückweisung einer Kündigung). Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.

So können wir Arbeitgebern helfen.

Arbeitgeber sollten unbedingt vor Ausspruch der Kündigung Rechtsrat einholen. Viele Kündigungen scheitern schon an den Formalien. Das führt in einem anschließenden Kündigungsschutzverfahren dazu, dass unnötig hohe Abfindungen gezahlt werden müssen, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Wer hier am falschen Ende spart, zahlt drauf.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest.

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

20.7.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Unterschiedliche Kündigungsfristen nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag - was gilt?" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Neuseeland: Britische Urlauber sorgen für Ärger, so ...

Neuseeland: Britische Urlauber sorgen für Ärger, so ...
Riesiger weißer Hai vor der Küste Hawaiis gesichtet

Riesiger weißer Hai vor der Küste Hawaiis gesichtet
Bundestag stuft Maghreb-Staaten und Georgien als si ...

Bundestag stuft Maghreb-Staaten und Georgien als si ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 genuss7 präsentiert Bio-Weine aus dem Herzen Frankreichs (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Entdecken Sie die Frühlings- und Sommerkollektion von Famille Gastou

Schönaich, Deutschland - genuss7, Ihr renommierter Online-Weinversand mit Sitz in Schönaich, freut sich, zwei außergewöhnliche Weine aus dem sonnigen Languedoc in Frankreich vorzustellen. In enger Zusammenarbeit mit der Famille Gastou, bekannt für ihre tiefe Leidenschaft und Hingabe zum Weinbau seit 2001, bieten wir Ihnen zwei herausragende Bio- und Vegan-zertifizierte Weine an, die besonders gut zu den warmen Frühli ...

 Extreme Networks stellt Extreme Labs vor: Zentrum für Forschung, Entwicklung und Innovation im Networking (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Ausblick auf Extreme AI Expert, eine zukunftsweisende Möglichkeit, Netzwerke zu konzipieren, zu optimieren und bereitzustellen

Extreme Connect, Fort Worth, TX, 24. April 2024 - Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), ein führender Anbieter cloudbasierter Netzwerklösungen, gibt heute den Launch von  Meilenstein für digitale Gremienarbeit: gpaNRW zertifiziert die Linkando-App für Gremiensitzungen (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


- Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ("gpaNRW") bestätigt, dass die App des Softwareanbieters Linkando die technischen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Standards für digitale Gremiensitzungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen erfüllt.

- Gremienteilnehmer wünschen sich zwar mehr digitale Sitzungen, sie erleben aber oftmals technische und organisatorische Schwierigkeiten.

- Dieses Problem löst Linkando mit Partnern wie Zoom und Deutsche Telek ...

 Die Leipzig Fashion Show: Ein Mode-Ereignis, das die Stadt erobert (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


Entdecke die Kunst der Verführung mit WAGLER



Die Aufregung steigt, während die Leipzig Fashion Show unaufhaltsam näher rückt. Mit Spannung erwartet von Mode-Enthusiasten aus der ganzen Welt, freuen wir uns bekannt zu geben, dass alle 200 Tickets für die Veranstaltung bereits eine Woche vor dem geplanten Beginn AUSVERKAUFT sind.



Die überwältigende Nachfrage nach Tickets für die Leipzig Fashion Show unterstreicht die Bedeutung dieses Events für die ...

 Kryptowährungen und die Steuererklärung (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


Essen - "Auf virtuelle Währungen oder sogenannte Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether muss gegebenenfalls Einkommensteuer gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kryptowährungen an der Börse gehandelt und gewinnbringend verkauft werden. Die Veräußerungsgewinne sind im Privatvermögen als sonstige Einkünfte, sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, anzugeben", informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei
 
Applied Intuition und Audi arbeiten gemeinsam an einer einheitlichen Lösung für das Release- und Lifecycle-Management für Autonomes Fahren (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


MOUNTAIN VIEW/MÜNCHEN; 23. April 2024 - Applied Intuition, Inc., ein im Silicon Valley ansässiger Anbieter von Fahrzeugsoftware, und die AUDI AG, kooperieren im Bereich automatisiertes Fahren. Ziel der Kooperation ist eine einheitliche Lösung, mit der Audi automatisierte Fahrfunktionen (AD) auf Fahrzeugebene entwickeln, validieren, genehmigen und implementieren kann. Die gemeinsame Lösung ist branchenführend und setzt in e ...

 Kölner Eventagentur: Offizieller Partner der Wolkenburg (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Eine Partnerschaft für unvergessliche Teambuilding-Events in Köln

Ellen Kamrad, Eventplanerin aus Köln und Inhaberin der renommierten Agentur Menschen - Emotionen - Erlebnisse (MEE), ist seit Mitte 2023 offizielle Partnerin der Eventlocation Wolkenburg Köln im Bereich Teambuilding-Events. Diese spannende Kooperation verspricht eine einzigartige Kombination aus professioneller Organisation und dem reizvollen Ambiente der historischen Wolkenburg.



Die Erfahrung und E ...

 Durch die Fusion von Northern-Light und MINAUTICS entsteht eine innovative Kraft für umfassende Digitalisierungslösungen (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)


Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 hat sich die Northern-Lights GmbH als anerkannter Spezialist in der Entwicklung und Automatisierung von Geschäftsprozessen und den zugehörigen Schnittstellen für mittelständische sowie große Unternehmen etabliert. Durch den Zusammenschluss mit der MINAUTICS GmbH erweitert die Northern-Lights ihr Dienstleistungsportfolio um wichtige analytische Kompetenzen. Diese Kombination ermöglicht eine nahtlose und erfolgreiche Umsetzung digitaler Transformationsp ...

 Online Personal Branding Test für erfolgreiche Selbstvermarktung (PR-Gateway, Mittwoch, 24. April 2024)
Die Personal Branding Company bietet einen Online-Test für Selbstständige und UnternehmerInnen, um Markenidentitäten zu schärfen und zu positionieren.

Mit dem Ziel, Selbstständigen und UnternehmerInnen dabei zu helfen, ihre individuelle Marke zu stärken und erfolgreich zu positionieren, bietet die Personal Branding Company einen Online-Test auf ihrer Website an. Dieses innovative Online-Analyse-Tool ermöglicht es Inter ...

 Von Umweltmanagement bis Nachhaltigkeitsstrategie: HDT gibt Impulse auf dem Weg zur Green Economy (Berlin-hdt, Mittwoch, 24. April 2024)
Das aktuelle Seminarprogramm von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut vermittelt wertvolles Praxiswissen zu allen Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes

Von der Verschärfung gesetzlicher Vorgaben über sich wandelnde Verbrauchererwartungen bis hin zu Lieferantenerklärungen: Der Handlungsbedarf für
Unternehmen in Sachen Umweltschutz steigt für jeden spürbar. Produkte und Prozesse müssen umweltbewusster und nachhaltiger gestaltet werden, außerdem ...

Werbung bei News-Central.de:





Unterschiedliche Kündigungsfristen nach Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag - was gilt?

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,87 Sekunden