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Institut GenerationenBeratung begrüßt Urteil zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen
Geschrieben am Dienstag, dem 05. Juli 2016 von News-Central.de
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PR-Gateway: Kommentar von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung
Bad König, 5. Juli 2016 - Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) begrüßt das Urteil des Sozialgerichts Gießen zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen. Das Gericht gab der Klage einer 68 jährigen Klägerin auf die laufende Zahlung weiterer ergänzender Grundsicherungsleistungen statt. Hintergrund war die Einstellung der Leistungen des Grundsicherungsträgers. Dieser verweigerte die Leistung mit dem Hinweis darauf, dass zunächst der Rückkaufswert der Versicherung zum Bestreiten des Lebensunterhaltes genutzt werden müsse. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung abgespart wurden, durch eine Härtefallregelung geschützt sind. Mit einer Sterbeversicherung ist nicht nur eine würdevolle Bestattung gesichert. Auch die Erben sind entlastet, was insbesondere für sozial schwache Familien eine große finanzielle Belastung sein kann. Leider entscheiden nicht alle Gerichte in dieser Sache gleich. Das Institut GenerationenBeratung fordert deshalb, deutschlandweit durch eine einheitliche und klare Linie Rechtssicherheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass Recht erst gilt, wenn dieses vor Gericht erstritten wird.
Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet IGB zu Themen der GenerationenBeratung aus. Unser Netzwerk und Know how versetzt sie in die Lage, Lösungen über die Themen Finanzen und Versicherungen hinaus zu vermitteln, um ihre Kunden noch besser beraten und bedienen zu können. Die IGB-Veranstaltungen, der IGB-Support und die IGB-Services unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Erreichung ihrer Ziele.
Institut GenerationenBeratung GmbH
Maike Fischer
Elisabethenstraße ^10
-64732 Bad König
presse@institut-generationenberatung.de
06063 - 95 17 800
www.institut-generationenberatung.de
(Interessante Tierfriedhof News & Tier-Friedhof Infos gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Kommentar von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung
Bad König, 5. Juli 2016 - Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) begrüßt das Urteil des Sozialgerichts Gießen zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen. Das Gericht gab der Klage einer 68 jährigen Klägerin auf die laufende Zahlung weiterer ergänzender Grundsicherungsleistungen statt. Hintergrund war die Einstellung der Leistungen des Grundsicherungsträgers. Dieser verweigerte die Leistung mit dem Hinweis darauf, dass zunächst der Rückkaufswert der Versicherung zum Bestreiten des Lebensunterhaltes genutzt werden müsse. Das Gericht stellte jedoch klar, dass Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung abgespart wurden, durch eine Härtefallregelung geschützt sind. Mit einer Sterbeversicherung ist nicht nur eine würdevolle Bestattung gesichert. Auch die Erben sind entlastet, was insbesondere für sozial schwache Familien eine große finanzielle Belastung sein kann. Leider entscheiden nicht alle Gerichte in dieser Sache gleich. Das Institut GenerationenBeratung fordert deshalb, deutschlandweit durch eine einheitliche und klare Linie Rechtssicherheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass Recht erst gilt, wenn dieses vor Gericht erstritten wird.
Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) ist als Experte die erste Anlaufstelle in Deutschland für Unternehmen und Privatpersonen zu Themen der rechtlichen und finanziellen Vorsorge. Für Privatpersonen erstellt IGB rechtssichere Dokumente und verwahrt alle Unterlagen, wie Vollmachten und Verfügungen, die im Bedarfsfall benötigt werden. Finanzdienstleister bildet IGB zu Themen der GenerationenBeratung aus. Unser Netzwerk und Know how versetzt sie in die Lage, Lösungen über die Themen Finanzen und Versicherungen hinaus zu vermitteln, um ihre Kunden noch besser beraten und bedienen zu können. Die IGB-Veranstaltungen, der IGB-Support und die IGB-Services unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der Erreichung ihrer Ziele.
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Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
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