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News - Central News:  VW Skandal: Volkswagen dementiert neue Vorwürfe - Möglichkeiten der Aktionäre

Geschrieben am Donnerstag, dem 05. November 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: VW Skandal: Volkswagen dementiert neue Vorwürfe ? Möglichkeiten der Aktionäre

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html Im VW Abgasskandal werden neue Vorwürfe gegen den Konzern laut. Die US-Umweltbehörde EPA beschuldigt Volkswagen, weitere Dieselmotoren manipuliert zu haben. VW weist die Vorwürfe entschieden zurück.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Waren bislang nur Dieselfahrzeuge mit dem Motor E 189 aus dem Hause Volkswagen vom Abgasskandal betroffen, gibt es nun neue Vorwürfe der EPA. Die US-Umweltbehörde will auch bei größeren Fahrzeugen mit Drei-Liter-Motoren eine Software gefunden haben, die Abgaswerte manipulieren könnte. Betroffen sind nach Medienberichten verschiedene Audi-Modelle, der VW Touareg (Baujahr 2014) und der Porsche Cayenne (2015). VW hat die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und gleichzeitig umfassende Kooperationsbereitschaft mit der Behörde angekündigt, um die Sachverhalte rückhaltlos aufzuklären.

Schon im September war bekannt geworden, dass VW bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor E 189 Abgaswerte manipuliert haben soll. Nach Konzernangaben sei die Manipulationssoftware weltweit in rund 11 Millionen Fahrzeugen verbaut worden. Die VW Aktie stürzte nach Bekanntwerden des Skandals ab, Aktionäre verloren viel Geld. Auf dem Schaden müssen sie allerdings nicht sitzen bleiben. Im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet bereits Schadensersatzklagen für VW Aktionäre vor. Diese können auch als "Sammelklagen" im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geltend gemacht werden.

Inzwischen verdichten sich die Hinweise, dass VW schon im Frühling 2014 von den manipulierten Abgaswerten gewusst haben könnte. Zumindest der VW Chef in den USA räumte ein, schon zu diesem Zeitpunkt von den Unregelmäßigkeiten gewusst zu haben. Da der Konzern die Insider-Informationen nicht im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht hat, hat er möglicherweise gegen seine Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Dadurch könnten Schadensersatzansprüche der Aktionäre entstanden sein. Das gilt für VW Stammaktien und VW Vorzugsaktien ebenso wie für VW Anleihen oder Derivate auf Aktien. Da relativ kurze Verjährungsfristen gelten, sollten Aktionäre rechtzeitig handeln, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


VW Skandal: Volkswagen dementiert neue Vorwürfe ? Möglichkeiten der Aktionäre

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html Im VW Abgasskandal werden neue Vorwürfe gegen den Konzern laut. Die US-Umweltbehörde EPA beschuldigt Volkswagen, weitere Dieselmotoren manipuliert zu haben. VW weist die Vorwürfe entschieden zurück.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Waren bislang nur Dieselfahrzeuge mit dem Motor E 189 aus dem Hause Volkswagen vom Abgasskandal betroffen, gibt es nun neue Vorwürfe der EPA. Die US-Umweltbehörde will auch bei größeren Fahrzeugen mit Drei-Liter-Motoren eine Software gefunden haben, die Abgaswerte manipulieren könnte. Betroffen sind nach Medienberichten verschiedene Audi-Modelle, der VW Touareg (Baujahr 2014) und der Porsche Cayenne (2015). VW hat die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und gleichzeitig umfassende Kooperationsbereitschaft mit der Behörde angekündigt, um die Sachverhalte rückhaltlos aufzuklären.

Schon im September war bekannt geworden, dass VW bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor E 189 Abgaswerte manipuliert haben soll. Nach Konzernangaben sei die Manipulationssoftware weltweit in rund 11 Millionen Fahrzeugen verbaut worden. Die VW Aktie stürzte nach Bekanntwerden des Skandals ab, Aktionäre verloren viel Geld. Auf dem Schaden müssen sie allerdings nicht sitzen bleiben. Im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet bereits Schadensersatzklagen für VW Aktionäre vor. Diese können auch als "Sammelklagen" im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geltend gemacht werden.

Inzwischen verdichten sich die Hinweise, dass VW schon im Frühling 2014 von den manipulierten Abgaswerten gewusst haben könnte. Zumindest der VW Chef in den USA räumte ein, schon zu diesem Zeitpunkt von den Unregelmäßigkeiten gewusst zu haben. Da der Konzern die Insider-Informationen nicht im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht hat, hat er möglicherweise gegen seine Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Dadurch könnten Schadensersatzansprüche der Aktionäre entstanden sein. Das gilt für VW Stammaktien und VW Vorzugsaktien ebenso wie für VW Anleihen oder Derivate auf Aktien. Da relativ kurze Verjährungsfristen gelten, sollten Aktionäre rechtzeitig handeln, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen.

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