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News - Central News:  AGG-Verfahren: Arbeitsgericht Koblenz weist weitere Klagen ab

Geschrieben am Donnerstag, dem 10. September 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Neustadt/Wied, 10. September 2015 - Das Arbeitsgericht Koblenz hatte gestern über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit BIRKENSTOCK geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen ab.

Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen. Mit der Mehrzahl der Betroffenen hat sich BIRKENSTOCK zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt. In den gestrigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere auch um die Frage, ob die Klägerinnen dies wussten. BIRKENSTOCK hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen in den Klagen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert.

Die drei gestrigen Klagen wurden durch Versäumnisurteile abgewiesen. Die Klägerinnen können zwar Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. BIRKENSTOCK geht aber davon aus, dass die gestrigen Entscheidungen dann bestätigt werden.
Über BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK gehört mit einer Markenbekanntheit von über 80 Prozent zu den Top Five der Global Footwear Brands. Mit rund 3.000 Mitarbeitern ist das traditionsreiche Familienunternehmen in sechster Generation zugleich einer der größten Arbeitgeber der deutschen Schuhindustrie. Die historischen Wurzeln des Schuhherstellers lassen sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen. BIRKENSTOCK hat den Begriff "Fußbett" bereits in den 1930er Jahren verwendet und historisch so geprägt, wie man ihn heute noch kennt. Spätestens seit Anfang der 70er Jahre ist BIRKENSTOCK ein Global Player: Die in Deutschland produzierten Sandalen werden in 90 Ländern der Welt auf allen fünf Kontinenten verkauft. Daneben verfügt BIRKENSTOCK über ein wachsendes Sortiment an geschlossenen Schuhen und Kinderschuhen sowie Berufsschuhen und Spezialprodukten für den Orthopädiefachhandel. Konzernsitz ist Neustadt (Wied). In Deutschland ist BIRKENSTOCK an sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen vertreten. In den USA sowie in Brasilien, Hongkong und Spanien verfügt das Unternehmen über eigene Vertriebsgesellschaften.
Birkenstock GmbH & Co. KG
Jochen Gutzy
BIRKENSTOCK Campus
53577 Neustadt/Wied
jgutzy@birkenstock-group.com
+49 2683 9359 1241
http://www.birkenstock.com

(Weitere interessante Spanien News, Infos & Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Neustadt/Wied, 10. September 2015 - Das Arbeitsgericht Koblenz hatte gestern über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit BIRKENSTOCK geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen ab.

Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen. Mit der Mehrzahl der Betroffenen hat sich BIRKENSTOCK zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt. In den gestrigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere auch um die Frage, ob die Klägerinnen dies wussten. BIRKENSTOCK hatte stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen in den Klagen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert.

Die drei gestrigen Klagen wurden durch Versäumnisurteile abgewiesen. Die Klägerinnen können zwar Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. BIRKENSTOCK geht aber davon aus, dass die gestrigen Entscheidungen dann bestätigt werden.
Über BIRKENSTOCK
BIRKENSTOCK gehört mit einer Markenbekanntheit von über 80 Prozent zu den Top Five der Global Footwear Brands. Mit rund 3.000 Mitarbeitern ist das traditionsreiche Familienunternehmen in sechster Generation zugleich einer der größten Arbeitgeber der deutschen Schuhindustrie. Die historischen Wurzeln des Schuhherstellers lassen sich bis ins Jahr 1774 zurückverfolgen. BIRKENSTOCK hat den Begriff "Fußbett" bereits in den 1930er Jahren verwendet und historisch so geprägt, wie man ihn heute noch kennt. Spätestens seit Anfang der 70er Jahre ist BIRKENSTOCK ein Global Player: Die in Deutschland produzierten Sandalen werden in 90 Ländern der Welt auf allen fünf Kontinenten verkauft. Daneben verfügt BIRKENSTOCK über ein wachsendes Sortiment an geschlossenen Schuhen und Kinderschuhen sowie Berufsschuhen und Spezialprodukten für den Orthopädiefachhandel. Konzernsitz ist Neustadt (Wied). In Deutschland ist BIRKENSTOCK an sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen vertreten. In den USA sowie in Brasilien, Hongkong und Spanien verfügt das Unternehmen über eigene Vertriebsgesellschaften.
Birkenstock GmbH & Co. KG
Jochen Gutzy
BIRKENSTOCK Campus
53577 Neustadt/Wied
jgutzy@birkenstock-group.com
+49 2683 9359 1241
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