News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 499 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Freizeitausgleich für Betriebsräte

Geschrieben am Donnerstag, dem 27. August 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

§ 3 ArbZG gilt auch bei Betriebsratstätigkeit

1.Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG.

2.Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2

BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung

3.Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne ist regelmäßig anzunehmen, wenn ansonsten bei Zusammenrechnung der für die Betriebsratstätigkeit aufgewendeten Zeiten mit den persönlichen Arbeitszeiten die werktägliche Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG überschritten werden würde.

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14

In dem Betrieb wird in Schichtarbeit gearbeitet. Es gibt zwei Frühschichten und eine Spätschicht, die um 11:05 Uhr beginnt und um 20:15 Uhr endet. Der Betriebsrat führt regelmäßig donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr seine Sitzungen durch. Ursprünglich gewährte der Arbeitgeber den für die Spätschicht eingeteilten Betriebsratsmitgliedern Freizeitausgleich (FZA) für die Teilnahme an der Betriebsratssitzung am selben Tag.

Anfang 2014 kündigte die Betriebsleiterin an, diese Praxis ändern zu wollen. Entsprechend verfuhr sie am 27.08.2014, einem Tag, an dem vormittags ab 8:00 Uhr eine Betriebsratssitzung stattfand. Im Schichtplan für diesen Tag war ein Betriebsratsmitglied für die Spätschicht eingeteilt. Hinzugefügt war ein Vermerk: "kein FZA am selben Tag!". Das Betriebsratsmitglied, das an der Betriebsratssitzung teilnahm, nahm weisungsgemäß nach dem Ende der Sitzung die Arbeit auf, arbeitete allerdings nur bis 17:36 Uhr. In einem daraufhin vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren machte dieser geltend, Zeiten der Betriebsratssitzung und der am selben Tag erfolgten Arbeitsleistung müssten bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG zusammengerechnet werden.

Der Antrag hatte vor dem Arbeitsgericht und dem LAG keinen Erfolg. Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Beschwerde des Betriebsrats durch das LAG war, dass dieses für den Regelfall zwar davon ausgeht, dass Zeiten der Betriebsratstätigkeit und Arbeitsleistung zusammenzurechnen sind, nach seiner Auffassung aber auch Fallgestaltungen möglich sind, in denen etwas anderes gelten kann (Stichwort: unbegründeter Globalantrag). Der Betriebsrat hat gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde beim BAG eingelegt.

Wenn Zeiten der Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG sind, müssen diese Zeiten im Rahmen der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Die Frage stellt sich - wie im Ausgangsfall - vor allem, wenn Betriebsratsmitglieder außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit durchführen. Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 und 2 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich von Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wobei betriebsbedingte Gründe auch vorliegen, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen unterschiedlicher Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann.

Das LAG Niedersachsen ist der Meinung, dass Betriebsratstätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG ist und schließt dies zum einen daraus, dass die Mitglieder des Betriebsrats nach § 37 Abs. 1 BetrVG ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt führen, und zum anderen müsse der Arbeitgeber dann auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gegenüber dem Betriebsrat durchsetzen. Damit würde er aber in die Unabhängigkeit des Betriebsrats bei seiner Amtsführung eingreifen. Vorzugswürdig sei daher eine mittelbare Geltung der Maßstäbe des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsratsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 BetrVG.

Das Betriebsratsmitglied müsse freigestellt werden, wenn ihm eine Arbeitsleistung unzumutbar sei. Im Regelfall sei dies der Fall, wenn bei Zusammenrechnung der Zeit der Betriebsratstätigkeit und der persönlichen Arbeitszeit die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG überschritten werde. Es seien aber auch Situationen denkbar, in denen eine kurzfristige Überschreitung der Höchstarbeitszeit zumutbar sei, z.B. bei geringer Intensität der Betriebsratsarbeit oder wenn ein Personalengpass aufgrund eines unerwartet hohen Krankenstandes vorliege.

Fazit:

Die Entscheidung ist nicht frei von Unstimmigkeiten und Widersprüchen. Es trifft zwar zu, dass das Betriebsratsamt nach § 37 Abs. 1 BetrVG ein Ehrenamt ist. Daraus folgt jedoch lediglich, dass Betriebsratstätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ist. Eine Aussage darüber, ob die Schutzvorschriften des Arbeitszeitzeitgesetzes auf Betriebsratsarbeit Anwendung finden, enthält § 37 BetrVG nicht. Die auch vom LAG Niedersachsen befürwortete Berücksichtigung von Betriebsratstätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit beruht - zu Recht - darauf, dass Betriebsratstätigkeit Arbeit ist und auch die Gesundheit von Betriebsratsmitgliedern durch Höchstarbeitszeiten geschützt werden muss. Warum das LAG dann aber - anders als bei Arbeitnehmern, die nicht Betriebsratsmitglieder sind - bei Betriebsratsmitgliedern Ausnahmen gestattet, leuchtet nicht ein. Problematisch ist auch, wie das Betriebsratsmitglied seinen Freistellungsanspruch durchsetzen kann, wenn die Arbeitsleistung unzumutbar ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern darf, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Ob sich das Betriebsratsmitglied selbst Freizeitausgleich bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit nehmen darf, ist in der Rechtsprechung ungeklärt. In der vom LAG angeführten Entscheidung vom 07.06.1989 hat das BAG die "eigenmächtige" Freizeitnahme des Betriebsratsmitglieds lediglich in einem Sonderfall gebilligt, in dem alle anderen Arbeitnehmer ihre schichtfreien Tage nach Belieben nehmen konnten. Ein effektiver Schutz des Betriebsratsmitglieds vor gesundheitlicher Überlastung kann jedenfalls nur gewährleistet werden, wenn ihm auch ein Recht auf Arbeitsverweigerung bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit zugebilligt wird.

Zuständig für Rückfragen: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, heinlein@fachanwaeltinnen.de,

Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de

www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstraße 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich
gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzung zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR), Stefan Bell, Regine Windirsch und Christopher Koll
Ingrid Heinlein
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung & PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Verfasserin: Rechtsanwältin Ingrid Heinlein, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf

§ 3 ArbZG gilt auch bei Betriebsratstätigkeit

1.Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 ArbZG.

2.Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2

BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung

3.Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne ist regelmäßig anzunehmen, wenn ansonsten bei Zusammenrechnung der für die Betriebsratstätigkeit aufgewendeten Zeiten mit den persönlichen Arbeitszeiten die werktägliche Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG überschritten werden würde.

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2015 - 12 TaBV 76/14

In dem Betrieb wird in Schichtarbeit gearbeitet. Es gibt zwei Frühschichten und eine Spätschicht, die um 11:05 Uhr beginnt und um 20:15 Uhr endet. Der Betriebsrat führt regelmäßig donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr seine Sitzungen durch. Ursprünglich gewährte der Arbeitgeber den für die Spätschicht eingeteilten Betriebsratsmitgliedern Freizeitausgleich (FZA) für die Teilnahme an der Betriebsratssitzung am selben Tag.

Anfang 2014 kündigte die Betriebsleiterin an, diese Praxis ändern zu wollen. Entsprechend verfuhr sie am 27.08.2014, einem Tag, an dem vormittags ab 8:00 Uhr eine Betriebsratssitzung stattfand. Im Schichtplan für diesen Tag war ein Betriebsratsmitglied für die Spätschicht eingeteilt. Hinzugefügt war ein Vermerk: "kein FZA am selben Tag!". Das Betriebsratsmitglied, das an der Betriebsratssitzung teilnahm, nahm weisungsgemäß nach dem Ende der Sitzung die Arbeit auf, arbeitete allerdings nur bis 17:36 Uhr. In einem daraufhin vom Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren machte dieser geltend, Zeiten der Betriebsratssitzung und der am selben Tag erfolgten Arbeitsleistung müssten bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG zusammengerechnet werden.

Der Antrag hatte vor dem Arbeitsgericht und dem LAG keinen Erfolg. Ausschlaggebend für die Zurückweisung der Beschwerde des Betriebsrats durch das LAG war, dass dieses für den Regelfall zwar davon ausgeht, dass Zeiten der Betriebsratstätigkeit und Arbeitsleistung zusammenzurechnen sind, nach seiner Auffassung aber auch Fallgestaltungen möglich sind, in denen etwas anderes gelten kann (Stichwort: unbegründeter Globalantrag). Der Betriebsrat hat gegen den Beschluss Rechtsbeschwerde beim BAG eingelegt.

Wenn Zeiten der Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG sind, müssen diese Zeiten im Rahmen der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden. Die Frage stellt sich - wie im Ausgangsfall - vor allem, wenn Betriebsratsmitglieder außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit durchführen. Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 und 2 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich von Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wobei betriebsbedingte Gründe auch vorliegen, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen unterschiedlicher Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann.

Das LAG Niedersachsen ist der Meinung, dass Betriebsratstätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG ist und schließt dies zum einen daraus, dass die Mitglieder des Betriebsrats nach § 37 Abs. 1 BetrVG ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt führen, und zum anderen müsse der Arbeitgeber dann auch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gegenüber dem Betriebsrat durchsetzen. Damit würde er aber in die Unabhängigkeit des Betriebsrats bei seiner Amtsführung eingreifen. Vorzugswürdig sei daher eine mittelbare Geltung der Maßstäbe des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsratsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 BetrVG.

Das Betriebsratsmitglied müsse freigestellt werden, wenn ihm eine Arbeitsleistung unzumutbar sei. Im Regelfall sei dies der Fall, wenn bei Zusammenrechnung der Zeit der Betriebsratstätigkeit und der persönlichen Arbeitszeit die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG überschritten werde. Es seien aber auch Situationen denkbar, in denen eine kurzfristige Überschreitung der Höchstarbeitszeit zumutbar sei, z.B. bei geringer Intensität der Betriebsratsarbeit oder wenn ein Personalengpass aufgrund eines unerwartet hohen Krankenstandes vorliege.

Fazit:

Die Entscheidung ist nicht frei von Unstimmigkeiten und Widersprüchen. Es trifft zwar zu, dass das Betriebsratsamt nach § 37 Abs. 1 BetrVG ein Ehrenamt ist. Daraus folgt jedoch lediglich, dass Betriebsratstätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ist. Eine Aussage darüber, ob die Schutzvorschriften des Arbeitszeitzeitgesetzes auf Betriebsratsarbeit Anwendung finden, enthält § 37 BetrVG nicht. Die auch vom LAG Niedersachsen befürwortete Berücksichtigung von Betriebsratstätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit beruht - zu Recht - darauf, dass Betriebsratstätigkeit Arbeit ist und auch die Gesundheit von Betriebsratsmitgliedern durch Höchstarbeitszeiten geschützt werden muss. Warum das LAG dann aber - anders als bei Arbeitnehmern, die nicht Betriebsratsmitglieder sind - bei Betriebsratsmitgliedern Ausnahmen gestattet, leuchtet nicht ein. Problematisch ist auch, wie das Betriebsratsmitglied seinen Freistellungsanspruch durchsetzen kann, wenn die Arbeitsleistung unzumutbar ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit verweigern darf, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird. Ob sich das Betriebsratsmitglied selbst Freizeitausgleich bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit nehmen darf, ist in der Rechtsprechung ungeklärt. In der vom LAG angeführten Entscheidung vom 07.06.1989 hat das BAG die "eigenmächtige" Freizeitnahme des Betriebsratsmitglieds lediglich in einem Sonderfall gebilligt, in dem alle anderen Arbeitnehmer ihre schichtfreien Tage nach Belieben nehmen konnten. Ein effektiver Schutz des Betriebsratsmitglieds vor gesundheitlicher Überlastung kann jedenfalls nur gewährleistet werden, wenn ihm auch ein Recht auf Arbeitsverweigerung bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit zugebilligt wird.

Zuständig für Rückfragen: Ingrid Heinlein, Rechtsanwältin, heinlein@fachanwaeltinnen.de,

Anwaltskanzlei Bell & Windirsch, Düsseldorf, www.fachanwaeltinnen.de

www.fachanwaeltinnen.de
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Bell & Windirsch in der Marktstraße 16 in 40213 Düsseldorf sind auf Arbeitsrecht & Sozialrecht spezialisiert und legen zudem Wert auf ihr soziales Engagement.
Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen.

Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden von unseren Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen umfassend beraten und vertreten. Dies gilt z.B., wenn diese eine Kündigung erhalten haben, eine Abfindung aushandeln möchten oder sich
gegen Abmahnungen und ungerechtfertigte Versetzung zur Wehr setzen wollen.
Kanzlei Bell & Windirsch (GBR), Stefan Bell, Regine Windirsch und Christopher Koll
Ingrid Heinlein
Marktstraße 16
40213 Düsseldorf
(0211) 863 20 20
(0211) 863 20 222
http://www.fachanwaeltinnen.de

Pressekontakt:
Leyhausen Werbeberatung & PR
Manfred Leyhausen
Am Weberholz 12
41469 Neuss
1a@werbegestaltung-neuss.de
02137 799120
http://www.werbegestaltung.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Freizeitausgleich für Betriebsräte" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Obstbauern verheeren Naturpark in Spanien durch Was ...

Obstbauern verheeren Naturpark in Spanien durch Was ...
CDU Parteitag in Hamburg: Livestream mit Merkel-Red ...

CDU Parteitag in Hamburg: Livestream mit Merkel-Red ...
Opposition erwartet keinen Wandel bei der CDU

Opposition erwartet keinen Wandel bei der CDU

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 20 Jahre schuhplus: 20 aufregende Gewinnspiele zum Jubiläum! Noch 8 Wochen für die Teilnahme (PR-Gateway, Freitag, 29. März 2024)
Spezialist für Schuhe in Übergrößen verlost 20 Traumpreise zum 20. Geburtstag

Gewinnspiele bieten nicht nur die Möglichkeit, großartige Preise zu gewinnen, sondern sind auch eine Gelegenheit, die Verbundenheit mit Kundinnen und Kunden zu feiern. schuhplus, Europas größtes Versandhaus für Schuhe in großen Größen, nutzt diese Möglichkeit, denn das Übergrößen-Unternehmen aus Niedersachsen feiert einen bedeutenden Meilenstein: Der Schu ...

 Kay Zimmer und Georg Mahn enthüllen Frühlingskollektion 2024 beim Schuhe in Übergrößen Versandhaus schuhplus (PR-Gateway, Freitag, 29. März 2024)
Übergrößen-Spezialist für XL-Damenschuhe sowie XL-Herrenschuhe startet in die neue Saison Frühling/Sommer

Mit dem Frühling in vollem Gange ist es an der Zeit, den Kleiderschrank mit frischen Styles zu aktualisieren. In diesem Sinne präsentiert schuhplus, Europas größtes Versandhaus für XL-Herrenschuhe sowie Damenschuhe in Übergrößen, voller Vorfreude seine brandneue Frühlingskollektion. Die Geschäftsführer Kay Zimmer un ...

 Ostern bei schuhplus: 20% Rabatt auf große Schuhe bei Europas Nr. 1 (PR-Gateway, Freitag, 29. März 2024)
MEGA-Aktion zu Ostern: Sparpreise beim Übergrößen-Spezialist schuhplus

Am heutigen Karfreitag startet schuhplus, Europas führendes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen, in die österlichen Feierlichkeiten mit einer Sondersparaktion. Kundinnen und Kunden sind herzlich eingeladen, das Osterfest stilvoll zu begehen, indem sie von einem exklusiven Osterrabatt von 20% auf das gesamte Schuhsortiment profitieren. Diese besondere Aktion läu ...

 SchuhXL-Profi schuhplus feiert 3000 Bewertungen mit Bestnoten für Filiale Dörverden (PR-Gateway, Freitag, 29. März 2024)
Europas größtes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen überzeugt auch mit Filialen

schuhplus, Europas größtes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen, verkündet mit Stolz einen bedeutenden lokalen Erfolg: Die Dörverden-Filiale hat die magische Grenze von 3000 Bewertungen bei Google erreicht, und das mit einer Gesamtnote von herausragenden 4,9 von 5 Punkten. Diese beeindruckende Zahl von Bewertungen ist nicht nur eine Anerkennung unserer Leidenschaft für großartige Schuhe, sondern auch eine ...

 Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Wolfgang Wurzer trägt als Reiseblogger zur Förderung nachhaltiger Initiativen in und um Erding bei.

Im Herzen Bayerns bietet Erding eine einzigartige Kombination aus traditioneller bayerischer Kultur und einem bewussten Lebensstil, der Nachhaltigkeit und Naturverbundenheit in den Vordergrund stellt. Die malerische Stadt hat es verstanden, ihre Geschichte und Traditionen mit einem starken Umweltbewusstsein zu verknüpfen. Ein Protagonist dieser Bewegung ist  Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie? (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Was steckt hinter der passwortlosen Technologie?

Gehören Passwörter bald der Vergangenheit an und treten wir in eine neue Welt ein, in der wir uns keine Passwörter mehr ausdenken, merken oder sicher speichern müssen?

Passkeys bilden die Grundlage der neuen passwortlosen Technologie. Dabei kommt nichts anderes zum Einsatz als die "gute alte" (asymmetrische) Kryptografie mit öffentlichem Schlüssel. Dieser wird auf der Seite des jeweiligen Dienstes gespeichert, wobei d ...

 Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Wie wir bei BuzzLinks White Hat Backlinks für unsere Kunden generieren.

Die Sichtbarkeit deiner Website in Suchmaschinen wie Google hat großen Einfluss auf den langfristigen Erfolg deines Unternehmens. Neben dem Erstellen von hochwertigem Content, gehört Linkbuilding zu den effektivsten Methoden, um diese Sichtbarkeit zu erhöhen. Die meisten Linkbuilding Agenturen arbeiten aber leider mit "Black Hat" Methoden wie Links zu kaufen oder Gastbeiträge für den Linkaufbau zu schreiben. Mit d ...

 PM: Frühling an der Ostsee - die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Travemünde/München, 2. März 2024 - Frühlingserwachen an den fast menschenleeren Stränden der Ostsee: Mit den ersten Sonnenstrahlen auf der Haut gehören die Ostertage und der Frühling im Seebad Travemünde mit zu den schönsten Zeiten im Jahr. Für die Osterfeiertage hat das ATLANTIC Grand Hotel Travemünde besondere Angebote kreiert.

Das ATLANTIC Grand Hotel Travemünde offeriert für die Ostertage herrliche Angebote zwischen exquisiter Kulinarik und fröhlichem Osterbrunch, ausged ...

 KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)
Maximale Arbeitssicherheit bei minimalen Standzeiten

In einer Zeit, die durch ein wachsendes Bewusstsein für Umweltfragen und nachhaltige Mobilität geprägt ist, stehen Elektrobusse im Mittelpunkt der Innovation. Ihre Einführung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer saubereren und effizienteren öffentlichen Verkehrsinfrastruktur. Die Wartung und Reparatur dieser Elektrobusse erfordert spezielle Lösungen, die den besonderen Anforderungen dieser Fahrzeuge gerecht werden. KRAUSE präsenti ...

 Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive - wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman (PR-Gateway, Donnerstag, 28. März 2024)


Hansestadt Lübeck, was bedeutet Hanse überhaupt? Kurz: ein erfolgreicher Städtebund. Lübeck galt als "Königin der Hanse". Im Jahre 1226 setzte Friedrich II. einen Meilenstein: Er erklärte Lübeck zur freien Reichsstadt. Dieser Akt entfesselte Lübecks Potenzial und ebnete den Weg zur "Königin der Hanse". Ungehindert von adliger Bevormundung florierte der Handel. Lübeck, nun Herrin ihrer Geschicke, wob ein Netzwerk, das sie zum Leuchtfeuer des Nordens machte.



Hansebün ...

Werbung bei News-Central.de:





Freizeitausgleich für Betriebsräte

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,85 Sekunden