Who's Online
|
|
Zur Zeit sind Gäste und Mitglied(er) online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden
|
Online Werbung
|
|
Hauptmenü
|
|
Languages
|
|
Sprache für das Interface auswählen
|
| |
|
|
|
|
|
|
News - Central - News Center & News Guide !
Befristung mit Sachgrund: Entwicklung der deutschen Rechtsprechung nach EuGH-Urteil Kücük
Geschrieben am Montag, dem 27. Juli 2015 von News-Central.de
|
|
Freie-PM.de: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Als 2012 das Urteil des EuGH zum Fall von Frau Kücük erging, haben wir dazu auch mehrfach berichtet. Der EuGH hat mit diesem Urteil die deutsche Haltung zur Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. TzBfG korrigiert. Wie haben denn nun die deutschen Gerichte seit dem auf dieses Urteil reagiert?
Fachanwalt Dineiger: Vielleicht zunächst noch einmal zur Erinnerung zum Urteil des EuGH: Dieser hat sich dabei mit dem Fall von Frau Kücük beschäftigt, die als Urkundsbeamtin beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Ihre Arbeitsverträge waren dabei über viele Jahre hinweg befristet und enthielten jeweils einen Sachgrund. Bei dem Sachgrund handelte es sich wahlweise um Krankheitsvertretung, Elternzeitvertretung und Mutterschutzvertretung. Solche Kettenbefristungen waren bis zum Urteil des EuGH nach deutschem Verständnis zulässig. Dementsprechend scheiterte Frau Kücük auch in allen Instanzen bis hin zum EuGH.
Fachanwalt Bredereck: Nun hat der EuGH in seiner Entscheidung grundsätzlich bemängelt, dass die Prüfung deutscher Gerichte nicht exakt genug erfolgt. Was hat er genau beanstandet?
Fachanwalt Dineiger: Zunächst hat der EuGH vor allem klargestellt, dass das deutsche Verständnis der Sachgrundbefristung dahingehend unzutreffend sei, dass bei Arbeitsverträgen mit Sachgrund eine zeitliche Höchstgrenzenregelung wie § 14 Abs. 2 TzBfG fehle. Zudem sollten deutsche Arbeitsgerichte künftig prüfen, ob tatsächlich, auch wenn ein Sachgrund angegeben ist, nur ein vorübergehender Bedarf an Beschäftigung besteht oder aber nicht viel mehr der Beschäftigungsbedarf bereits dauerhaft ist, so dass die fortlaufende Befristung rechtsmissbräuchlich wäre. Auch wenn die Entscheidung des EuGH auf den ersten Blick etwas dramatisch erschien, wurde damit nicht generell die Befristung mit Sachgrund eingeschränkt, sondern lediglich eine Missbrauchskontrolle durch die Gerichte gefordert.
Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die deutschen Arbeitsgerichte jetzt in der Folge mit diesem Urteil umgegangen?
Fachanwalt Dineiger: Zunächst ging der Fall ja wieder an das Bundesarbeitsgericht. Das BAG hat die Kritik des EuGH dahingehend aufgenommen, dass seit der Entscheidung auch Befristungen mit Sachgrund bei Kettenbefristungen einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden müssen. Die Prüfung hat demnach am Rechtsinstitut des sog. institutionellen Missbrauchs zu erfolgen. Die Prüfung des BAG erfolgte seit dem in den ersten Entscheidung noch relativ formelhaft folgendermaßen: Eine rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung mit Sachgrund ist dann gegeben, wenn die Schwelle der zulässigen Fortsetzung aneinandergereihter Verträge, die deutlich über der Schwelle des § 14 Abs. 2 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG liegt, überschritten ist. Die Überschreitung selbst muss hierbei sowohl in der zeitlichen wie mengenmäßigen Überschreitung der Schwellenwerte liegen. Hier ist von dem entsprechenden Gericht zu prüfen, dass keine Zweckentfremdung der Befristung vorgenommen werden darf, durch die der Bestandsschutz einzelner Arbeitnehmer dauerhaft umgangen wird. Dabei muss die Grundwertung berücksichtigt werden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden kann, eine Personalreserve vorzuhalten. In diese Gesamtabwägung stellte das Bundesarbeitsgericht ursprünglich ein die reine Anzahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse, die Anzahl der Befristungen im konkreten Beschäftigungsverhältnis, deren Länge, den allgemeinen Vertretungsbedarf beim Arbeitgeber und branchenspezifische Besonderheiten sowie grundrechtlich gewährleistete Freiheiten. Alle diese Faktoren wurden dann im Rahmen der Gesamtabwägung berücksichtigt.
Fachanwalt Bredereck: Das klingt doch sehr stark nach Kaffeesatzleserei, oder?
Fachanwalt Dineiger: Ein wenig sehr formelhaft war das schon. In den ersten Entscheidungen hat sich das Bundesarbeitsgericht auch tatsächlich mit der Feststellung begnügt, dass eine bestimmte Länge mit einer bestimmten Anzahl von Verträgen jedenfalls zur Missbrauchskontrolle Veranlassung gibt. Allerdings führten diese Fallkonstellationen in der Regel auch nicht zu eigenständigen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts, sondern in der Regel zur Zurückverweisung in die Instanzen.
Fachanwalt Bredereck: Ist denn die Linie mittlerweile klarer geworden?
Fachanwalt Dineiger: Tatsächlich haben wir aus den Jahren 2014 und 2015 nun einige Entscheidungen, bei denen sich eine relativ klare Linie herausgebildet hat. Sowohl das LAG Köln wie auch das LAG Berlin-Brandenburg scheinen sich auf die Linie zu einigen, dass jedenfalls das Dreifache der derzeitigen Höchstgrenze des § 14 Abs. 2 TzBfG (also insgesamt 6 Jahre) auch bei Kettenbefristungen mit Sachgrund rechtsmissbräuchlich ist. Auch das Arbeitsgericht Freiburg stellt in einer aktuellen Entscheidung diese Regel auf und bezieht sich darauf, dass bei einer sechsjährigen Gesamtbefristungsdauer und mehr als neun Verlängerungen Rechtsmissbrauch vorliegt und daher die Befristung unwirksam ist.
Fachanwalt Bredereck: Was hat das dann zur Folge? Das müssen wir einfach zur Klarstellung noch einmal sagen:
Fachanwalt Dineiger: Die Konsequenz ist die bekannte: Ist eine Befristung unwirksam, dann liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, § 16 TzBfG. Entscheidend ist aber, dass die Frist zur Geltendmachung, § 17 TzBfG, eingehalten ist.
07.07.2015
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck: Als 2012 das Urteil des EuGH zum Fall von Frau Kücük erging, haben wir dazu auch mehrfach berichtet. Der EuGH hat mit diesem Urteil die deutsche Haltung zur Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. TzBfG korrigiert. Wie haben denn nun die deutschen Gerichte seit dem auf dieses Urteil reagiert?
Fachanwalt Dineiger: Vielleicht zunächst noch einmal zur Erinnerung zum Urteil des EuGH: Dieser hat sich dabei mit dem Fall von Frau Kücük beschäftigt, die als Urkundsbeamtin beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Ihre Arbeitsverträge waren dabei über viele Jahre hinweg befristet und enthielten jeweils einen Sachgrund. Bei dem Sachgrund handelte es sich wahlweise um Krankheitsvertretung, Elternzeitvertretung und Mutterschutzvertretung. Solche Kettenbefristungen waren bis zum Urteil des EuGH nach deutschem Verständnis zulässig. Dementsprechend scheiterte Frau Kücük auch in allen Instanzen bis hin zum EuGH.
Fachanwalt Bredereck: Nun hat der EuGH in seiner Entscheidung grundsätzlich bemängelt, dass die Prüfung deutscher Gerichte nicht exakt genug erfolgt. Was hat er genau beanstandet?
Fachanwalt Dineiger: Zunächst hat der EuGH vor allem klargestellt, dass das deutsche Verständnis der Sachgrundbefristung dahingehend unzutreffend sei, dass bei Arbeitsverträgen mit Sachgrund eine zeitliche Höchstgrenzenregelung wie § 14 Abs. 2 TzBfG fehle. Zudem sollten deutsche Arbeitsgerichte künftig prüfen, ob tatsächlich, auch wenn ein Sachgrund angegeben ist, nur ein vorübergehender Bedarf an Beschäftigung besteht oder aber nicht viel mehr der Beschäftigungsbedarf bereits dauerhaft ist, so dass die fortlaufende Befristung rechtsmissbräuchlich wäre. Auch wenn die Entscheidung des EuGH auf den ersten Blick etwas dramatisch erschien, wurde damit nicht generell die Befristung mit Sachgrund eingeschränkt, sondern lediglich eine Missbrauchskontrolle durch die Gerichte gefordert.
Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die deutschen Arbeitsgerichte jetzt in der Folge mit diesem Urteil umgegangen?
Fachanwalt Dineiger: Zunächst ging der Fall ja wieder an das Bundesarbeitsgericht. Das BAG hat die Kritik des EuGH dahingehend aufgenommen, dass seit der Entscheidung auch Befristungen mit Sachgrund bei Kettenbefristungen einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden müssen. Die Prüfung hat demnach am Rechtsinstitut des sog. institutionellen Missbrauchs zu erfolgen. Die Prüfung des BAG erfolgte seit dem in den ersten Entscheidung noch relativ formelhaft folgendermaßen: Eine rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung mit Sachgrund ist dann gegeben, wenn die Schwelle der zulässigen Fortsetzung aneinandergereihter Verträge, die deutlich über der Schwelle des § 14 Abs. 2 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG liegt, überschritten ist. Die Überschreitung selbst muss hierbei sowohl in der zeitlichen wie mengenmäßigen Überschreitung der Schwellenwerte liegen. Hier ist von dem entsprechenden Gericht zu prüfen, dass keine Zweckentfremdung der Befristung vorgenommen werden darf, durch die der Bestandsschutz einzelner Arbeitnehmer dauerhaft umgangen wird. Dabei muss die Grundwertung berücksichtigt werden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden kann, eine Personalreserve vorzuhalten. In diese Gesamtabwägung stellte das Bundesarbeitsgericht ursprünglich ein die reine Anzahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse, die Anzahl der Befristungen im konkreten Beschäftigungsverhältnis, deren Länge, den allgemeinen Vertretungsbedarf beim Arbeitgeber und branchenspezifische Besonderheiten sowie grundrechtlich gewährleistete Freiheiten. Alle diese Faktoren wurden dann im Rahmen der Gesamtabwägung berücksichtigt.
Fachanwalt Bredereck: Das klingt doch sehr stark nach Kaffeesatzleserei, oder?
Fachanwalt Dineiger: Ein wenig sehr formelhaft war das schon. In den ersten Entscheidungen hat sich das Bundesarbeitsgericht auch tatsächlich mit der Feststellung begnügt, dass eine bestimmte Länge mit einer bestimmten Anzahl von Verträgen jedenfalls zur Missbrauchskontrolle Veranlassung gibt. Allerdings führten diese Fallkonstellationen in der Regel auch nicht zu eigenständigen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts, sondern in der Regel zur Zurückverweisung in die Instanzen.
Fachanwalt Bredereck: Ist denn die Linie mittlerweile klarer geworden?
Fachanwalt Dineiger: Tatsächlich haben wir aus den Jahren 2014 und 2015 nun einige Entscheidungen, bei denen sich eine relativ klare Linie herausgebildet hat. Sowohl das LAG Köln wie auch das LAG Berlin-Brandenburg scheinen sich auf die Linie zu einigen, dass jedenfalls das Dreifache der derzeitigen Höchstgrenze des § 14 Abs. 2 TzBfG (also insgesamt 6 Jahre) auch bei Kettenbefristungen mit Sachgrund rechtsmissbräuchlich ist. Auch das Arbeitsgericht Freiburg stellt in einer aktuellen Entscheidung diese Regel auf und bezieht sich darauf, dass bei einer sechsjährigen Gesamtbefristungsdauer und mehr als neun Verlängerungen Rechtsmissbrauch vorliegt und daher die Befristung unwirksam ist.
Fachanwalt Bredereck: Was hat das dann zur Folge? Das müssen wir einfach zur Klarstellung noch einmal sagen:
Fachanwalt Dineiger: Die Konsequenz ist die bekannte: Ist eine Befristung unwirksam, dann liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, § 16 TzBfG. Entscheidend ist aber, dass die Frist zur Geltendmachung, § 17 TzBfG, eingehalten ist.
07.07.2015
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!
|
Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen! |
"Befristung mit Sachgrund: Entwicklung der deutschen Rechtsprechung nach EuGH-Urteil Kücük" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare |
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Jean Claude Borelly: Dolannes Melodie
| Dennis Brown: Rocking Time - JA studio - 1982
| Lolita: Seemann, deine Heimat ist das Meer (1960)
|
|
|
Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen!
(Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)
REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g):
In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren.
Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)
Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien.
Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)
Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch.
Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm.
( ... (KlausFPM, 20.2.2023)
Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft.
Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.
Saftorangen
Zur Zeit im Angebot bei Famila:
Ägyptische Saftorangen "Valencia".
Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)
Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl
Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen.
Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro)
Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro
4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g
Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)
Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l
Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen.
Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)
Doña María Mole Gewürzpaste
Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas.
Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen.
B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)
Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren: |
Virtual und Augmented Reality revolutionieren unser Leben (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024) advantegy lädt zum VR/AR-Praxis-Tag
Schwerte, 17. April 2024 - Virtuelle Welten erobern die reale Welt: Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) eröffnen neue Dimensionen in unserem Leben. Mit dem VR/AR-Praxis-Tag am 14. Mai 2024 bietet die advantegy GmbH Teilnehmern die einzigartige Gelegenheit, von Experten zu lernen und die Möglichkeiten von VR/AR-Anwendungen sowie die notwendige Technologie hautnah zu erleben.
Den VR/AR-Praxis-Tag veranstaltet die advan ...
schuhplus erhält WELT-Auszeichnung \'\'Preis-Champion 2024\'\' (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024) Platz 1 aller Online-Schuhhändler in Deutschland in der Kundenbegeisterung
(Köln/Dörverden) (18.04.2024) Das auf Schuhe in Übergrößen spezialisierte Versandhaus schuhplus wurde vom Verlag WELT mit dem Award "Preis-Champion 2024" ausgezeichnet. Europas führender XL-Schuheinzelhändler sorgt laut Kundenvoting mit fairen Preisen für messbare Kundenbegeisterung. Ein unverkennbares Highlight vermittelt der Blick auf die eigene Branche. U ...
Marokko und Belgien wollen ihre Partnerschaft ausbauen (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Die Partnerschaft zwischen Marokko und Belgien, die besonders eng ist und mehrere Bereiche umfasst, wird immer intensiver, was zwei befreundeten Ländern und Völkern mit vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verbindungen zugute kommt.
Dies wurde kürzlich durch den Besuch einer großen Regierungs- und Geschäftsdelegation unter der Leitung von Premierminister Alexander De Croo veranschaulicht, die am Sonntagabend, den 14. April 2024, in Rabat eintraf. ...
Aenova erhält Auszeichnung \'\'Höchste Innovationskraft\'\' (PR-Gateway, Freitag, 12. April 2024) Pharma-Auftragshersteller unter Generika-Herstellern auf Platz 1 in Deutschland
Aenova, international tätiger Auftragshersteller und Entwicklungsdienstleister für die Pharma- und Gesundheitsindustrie, hat in einer Studie zum Thema Innovationskraft deutscher Unternehmen das beste Ergebnis im Bereich Generika erzielt und ist damit Nr. 1 in Deutschland. Die Studie wurde von der renommierten deutschen Tageszeitung Die WELT in Zusammenarbeit mit dem Kölner Analyse-Institut ServiceValue dur ...
Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern - BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten Arbeitgebern (PR-Gateway, Freitag, 12. April 2024)
Die Agentur BESONDERS SEIN ist im Landeswettbewerb "Bayerns Beste Arbeitgeber 2023" von Great Place to Work® zum dritten Mal in Folge als Erstplatzierter ausgezeichnet worden. Die Agentur zählt damit zu den Unternehmen mit der attraktivsten Unternehmenskultur im Ranking bis 49 Mitarbeitende. Die Prämierungsveranstaltung der Siegerunternehmen fand am 11.04. im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt.
Nachdem die Agentur bereits in den letzten zwei Jahren di ...
MITGAS bietet deutschlandweit den besten Service bei Online-Abschlüssen (PR-Gateway, Freitag, 12. April 2024)
Bei Vertragsabschlüssen im Internet machen Verbraucherinnen und Verbraucher bei MITGAS die besten Erfahrungen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "Online-Handel 2024" der Tageszeitung "DIE WELT" in Kooperation mit der Ratingagentur ServiceValue. Branchenübergreifend glänzt der ostdeutsche Energieversorger durch exzellente Bewertungen seiner digitalen Dienstleistungen. MITGAS punktet im Ranking "Online-Abschluss" sowohl in der Kategorie "Energieversorger" als auch im branchenübergrei ...
Lesen hilft bei schlechtem Wetter immer (Kummer, Freitag, 12. April 2024)
Mit einem tollen Buch wird ein trister Tag wieder richtig bunt.
Luhg Holiday
Dieser Sammelband vereint zwei spannende Geschichten:
Willkommen im Luhg Holiday
Als Familie Kohlmann wegen eines vorausgesagten Schneesturms ganz spontan im Hotel Luhg Holiday einkehrt, ahnt sie noch nicht, was sie dort erwartet. In dem alten unheimlichen Haus scheint nichts mit rechten Dingen zuzugehen, und schon bald finden sich die drei Kinder und ihre Eltern im unglaublic ...
Checkmarx One ermöglicht ROI von 177 Prozent in unter sechs Monaten und Geschäftsvorteile in Höhe von 7,13 Millionen US-Dollar über drei Jahre (PR-Gateway, Dienstag, 09. April 2024) Untersuchung eines globalen 10-Milliarden-Dollar-Unternehmens mit 1.000 Entwicklern dokumentiert ROI von 177 Prozent, um 40 bis 50 Prozent gesteigerte Entwicklerproduktivität
und um 35 Prozent reduziertes Risiko von Breaches über drei Jahre
FRANKFURT, 9. April 2024 - Checkmarx, der Marktführer im Bereich Cloud-native Application Security, stellt die von Forrester Consulting im März 2024 durchgeführte Studie " nLighten stärkt europäische Präsenz durch strategische Übernahme von sieben Edge-Rechenzentren von EXA Infrastructure (PR-Gateway, Donnerstag, 04. April 2024) Die Übernahme eröffnet neue Märkte für nLighten in Belgien, der Schweiz und Spanien und erweitert die Präsenz in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden
Amsterdam, 04.04.2024 - nLighten, eine digitale Infrastrukturplattform, gibt die erfolgreiche Übernahme von sieben Edge-Rechenzentren von EXA Infrastructure bekannt. Dieser strategische Schritt stärkt die Position von nLighten als Vorreiter auf dem europäischen Markt fü ...
Die Okada-Methode: Wie eine Teezeremonie die Kundenbeziehung revolutioniert (PR-Gateway, Donnerstag, 04. April 2024) Von digital zu authentisch: Die Rückkehr der echten Kundenbeziehung
Ist es nicht geradezu vermessen, in Zeiten einer massiv fortschreitenden Vernetzung und Digitalisierung, wo Geschäftsbeziehungen oft auf Transaktionen reduziert und Kundenkontakte in Datenpunkte umgewandelt werden, die Prinzipien der japanischen Teezeremonie als Grundlage für erfolgreiche Kundenbeziehungen auszurufen?
Der Deutsch-Japaner, Keynotespeaker und Unternehmer Michael Okada erinnert in sein ...
Werbung bei News-Central.de: |
Befristung mit Sachgrund: Entwicklung der deutschen Rechtsprechung nach EuGH-Urteil Kücük |
|
Video Tipp @ News-Central.de
|
|
Online Werbung
|
|
Verwandte Links
|
|
Artikel Bewertung
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|
Online Werbung
|
|
Möglichkeiten
|
|
|
|
|