News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 502 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Krankheit: Außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen? Kann in einem solchen Fall auch außerordentlich gekündigt werden?

Außerordentliche Kündigungen wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen zulässig

Die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung bestimmt sich nach § 626 Abs. 1 BGB. Danach bedarf es für die Kündigung eines wichtigen Grundes. Das Bundesarbeitsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass dem Arbeitgeber die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Nur dann wenn eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, kommt eine außer die Kündigung im Zusammenhang mit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in Betracht. Dann müssen zudem noch weitere Voraussetzungen vorliegen.

Weitere besondere Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit

Die prognostizierten Fehlzeiten und die sich aus ihnen ergebende Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen müssen deutlich über das Maß hinausgehen müssen, welches eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen vermag. Das Bundesarbeitsgericht: Es bedarf eines gravierenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände. Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 -, juris).

Problem: Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt gemäß § 626 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Bei lang andauernder Erkrankung ist dies kein Problem. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Bei Dauertatbeständen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich der Kündigungssachverhalt und seine betrieblichen Auswirkungen fortwährend neu verwirklichen, lässt sich der Fristbeginn nach § 626 Abs. 2 BGB nicht eindeutig fixieren. Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Umstände, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt, auch noch bis mindestens zwei Wochen vor Zugang der Kündigung gegeben waren (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 -, juris).

Voraussetzung ist also lediglich, dass der Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung noch arbeitsunfähig krank war.

Bei häufigen Kurzerkrankungen ergibt sich auch kein Problem für den Arbeitgeber. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen. Kündigungsgrund ist dabei nicht die Erkrankung als solche, sondern die negative Gesundheitsprognose und eine daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen. Sie kann sowohl auf einer einheitlichen Krankheitsursache als auch auf unterschiedlichen prognosefähigen Erkrankungen beruhen. Die verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine dauerhafte Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Auch wenn die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers ausgeschlossen ist, kann bei Vorliegen der geschilderten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung zulässig sein. In der Praxis werden die Gerichte eine solche Kündigung aber mit sehr spitzen Fingern anfassen. Das bedeutet zumindest erhöhten Begründungsbedarf.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit oder aus anderen Gründen sind regelmäßig sehr gut. Insbesondere wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, hat der Arbeitnehmer ein sehr sicheres Arbeitsverhältnis. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss aber unbedingt Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Sonst kann auch in einem solchen Fall gegen die Kündigung regelmäßig wirksam nichts mehr unternommen werden.

Quelle:

(BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 -, juris)

20.4.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:

Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen? Kann in einem solchen Fall auch außerordentlich gekündigt werden?

Außerordentliche Kündigungen wegen Krankheit nur in Ausnahmefällen zulässig

Die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung bestimmt sich nach § 626 Abs. 1 BGB. Danach bedarf es für die Kündigung eines wichtigen Grundes. Das Bundesarbeitsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass dem Arbeitgeber die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Nur dann wenn eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, kommt eine außer die Kündigung im Zusammenhang mit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in Betracht. Dann müssen zudem noch weitere Voraussetzungen vorliegen.

Weitere besondere Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit

Die prognostizierten Fehlzeiten und die sich aus ihnen ergebende Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen müssen deutlich über das Maß hinausgehen müssen, welches eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen vermag. Das Bundesarbeitsgericht: Es bedarf eines gravierenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Ein solches ist gegeben, wenn zu erwarten steht, dass der Arbeitgeber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - ggf. über Jahre hinweg - erhebliche Entgeltzahlungen zu erbringen hätte, ohne dass dem eine nennenswerte Arbeitsleistung gegenüberstände. Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 -, juris).

Problem: Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt gemäß § 626 Abs. 2 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Bei lang andauernder Erkrankung ist dies kein Problem. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Bei Dauertatbeständen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sich der Kündigungssachverhalt und seine betrieblichen Auswirkungen fortwährend neu verwirklichen, lässt sich der Fristbeginn nach § 626 Abs. 2 BGB nicht eindeutig fixieren. Liegt ein solcher Tatbestand vor, reicht es zur Fristwahrung aus, dass die Umstände, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt, auch noch bis mindestens zwei Wochen vor Zugang der Kündigung gegeben waren (BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 -, juris).

Voraussetzung ist also lediglich, dass der Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung noch arbeitsunfähig krank war.

Bei häufigen Kurzerkrankungen ergibt sich auch kein Problem für den Arbeitgeber. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Auch häufige Kurzerkrankungen können einen Dauertatbestand darstellen. Kündigungsgrund ist dabei nicht die Erkrankung als solche, sondern die negative Gesundheitsprognose und eine daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen. Sie kann sowohl auf einer einheitlichen Krankheitsursache als auch auf unterschiedlichen prognosefähigen Erkrankungen beruhen. Die verschiedenen Erkrankungen können den Schluss auf eine dauerhafte Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers zulassen und damit eine negative Prognose begründen

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Auch wenn die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers ausgeschlossen ist, kann bei Vorliegen der geschilderten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung zulässig sein. In der Praxis werden die Gerichte eine solche Kündigung aber mit sehr spitzen Fingern anfassen. Das bedeutet zumindest erhöhten Begründungsbedarf.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Die Erfolgsaussichten des Vorgehens gegen eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit oder aus anderen Gründen sind regelmäßig sehr gut. Insbesondere wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, hat der Arbeitnehmer ein sehr sicheres Arbeitsverhältnis. Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss aber unbedingt Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Sonst kann auch in einem solchen Fall gegen die Kündigung regelmäßig wirksam nichts mehr unternommen werden.

Quelle:

(BAG, Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 -, juris)

20.4.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer:

Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber:

Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Krankheit: Außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Überraschung nach Treffen von Trump und Juncker

Überraschung nach Treffen von Trump und Juncker
Abkommen zwischen der EU und Japan: neue Produkte, ...

Abkommen zwischen der EU und Japan: neue Produkte,  ...
Puigdemont geht zurück ins belgische Exil

Puigdemont geht zurück ins belgische Exil

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis



Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Saftorangen Zur Zeit im Angebot bei Famila: Ägyptische Saftorangen "Valencia". Bitte beachten: Bei optimaler Reife ist das Verhältnis zwischen Süße und Säure besonders ausgew ... (Heinz-absolut-Berlin, 05.5.2021)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Tierheim Tierfutter hat schon 1.951.844 Näpfe gefüllt (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Dramatische Situation in den Tierheimen!

TIERHEIM TIERFUTTER

Dramatische Situation in den Tierheimen und Tierschutzorganisationen in Europa.

Tötungsstationen sind Allgegenwärtig und der Hunger groß



Der Gründer und Inhaber von Tierheim Tierfutter Herr Stefan Haid berichtet:

Uns war schon immer klar, dass es die Straßenhunde im Ausland sehr schwer haben. Als jedoch vor kurzer Zeit ein Unternehmer mit der Frage, ob er über uns Tierfutter für ...

 Investieren in die Zukunft der Landwirtschaft: Warum es jetzt an der Zeit ist (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)


In einer Welt, die sich rasant verändert, steht die Landwirtschaft an einem Wendepunkt. Angesichts der wachsenden globalen Bevölkerung, des Klimawandels und der schwindenden natürlichen Ressourcen ist es dringender denn je, in nachhaltige und innovative landwirtschaftliche Praktiken zu investieren. Die Zukunft der Landwirtschaft hängt von unserer Fähigkeit ab, die Art und Weise, wie wir Nahrungsmittel produzieren, grundlegend zu verändern, um nicht nur die Ernährungssicherheit weltwe ...

 30 Jahre Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Ein Rückblick auf Herausforderungen und Erfolge

Der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD) begeht am 27. April sein 30-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 setzt sich der Verein erfolgreich für Betroffene von FSME und Borreliose ein, informiert Mitglieder und Interessierte im monatlichen Newsletter über Neuigkeiten zum Thema und bietet Unterstützung über die Telefonhotline. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums blickt der BFBD in seiner aktuellen Jubiläumsau ...

 Nachdenkliche, lustige und herzerfrischende Geschichten (Kummer, Donnerstag, 18. April 2024)
Die Autorin nimmt Sie in "Gedankenkarussell - Eine literarische Reise" mit auf ein interessantes Lesevergnügen.
Erleben Sie Texte zum Nachdenken. Vielleicht finden Sie sich sogar in der einen oder anderen Geschichte sowie Situation wieder.
Erleben Sie Texte, die Mut machen wollen. Erzählungen, die zeigen: Man kann alles schaffen, wenn man es nur will und fest genug daran glaubt.
Und es gibt für diejenigen Geschichten, die das Kind in sich nie vergessen haben und im Herzen ju ...

 Bauzeit kurz - Neubau feucht? (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Feuchteschäden beim Hausbau vermeiden

Beim Thema "Feuchteschäden am Haus" denken viele Menschen gleich an Altbauten mit nassen Kellern, feuchten Außenwänden oder Schimmelpilzbefall in den Wohnräumen. Doch auch Neubauten haben oft mit diesen Problemen zu kämpfen: zu viel Wassereintritt durch Regen in den ungeschützten Rohbau, eine zu kurze Bauzeit mit ungenügender Trocknungsphase, schlechte Ausführung (Stichwort: "Pfusch am Bau") können Ursachen dafür sein. Wenn dann noch falsches Nutz ...

 ELVeS-Lasertherapie: Für einen Frühling ohne Krampfadern (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Frühling ohne Krampfadern - Alles über die moderne ELVeS-Lasertherapie von biolitec auf www.info-krampfader.de - Experteninterviews zu minimal-invasiven Lasertherapien - Praxisberichte von Medizinern - Arztfinder für ELVeS-Laserverfahren

Jena, 17.04.2024 - Die warme Jahreszeit steht wieder vor der Tür. Mit leichter frühlingshafter Kleidung lassen sich Krampfadern dann kaum verbergen. Bei Krampfadern geht es aber keineswegs nur um Schönheit. Denn unbehandelt drohen gesundheitliche Risi ...

 Die Gegenstrom-Schicht-Wärmetauscher (GSWT)-Technologie (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)


Die multifunktionale Gegenstrom-Schicht-Wärmetauscher-Technologie hat die luft- und klimatechnische Branche revolutioniert, indem sie neue Maßstäbe in Bezug auf Effizienz, Betriebssicherheit und Bauweise gesetzt hat. Im Vergleich zu herkömmlichen WRG-Systemen bietet die GSWT-Technologie eine Vielzahl von Vorteilen, was zu erheblichen Energieeinsparungen und Kostensenkungen führt.



Die Funktionsweise der GSWT-Technologie basiert auf dem bewährten Prinzip des Gegenstr ...

 Beste KI Suchmaschine für Gesundheit - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215.872% mit Microsoft ($MSFT) und 278.417% mit NVIDIA ($NVDA) (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)


Beste KI Suchmaschine für Gesundheit - Neuer 267% AI Hot Stock nach 215872% mit Microsoft und 278417% mit NVIDIA ($NVDA)



16.04.24 08:02

AC Research



Vancouver ( www.aktiencheck.de, Anzeige)

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2024/74256/AC_Treatment_160424.001.png< ...

 
Rasante Entwicklung des Selfpublishings (Kummer, Dienstag, 16. April 2024)
Selfpublishing bedeutet übersetzt Eigen- oder Selbstverlag. Viel Autoren nutzen diese Möglichkeit, um ein Buch auf den Markt zu bringen.

Rasante Entwicklung des Selfpublishings
Das Selfpublishing hat während der vergangenen zwei Jahrzehnte eine rasante Entwicklung genommen und ist vor allem aufgrund des Internets und der sich daraus ergebenen Möglichkeiten von einem Nischen- zu einem Milliardenmarkt geworden, denn während das Selfpublishing in der Prä-Internetära aufgrund d ...

 Kochspaß mit Mäuserich Finn im neuen Gewand (Kummer, Dienstag, 16. April 2024)
„Kochspaß mit Mäuserich Finn“ erstrahlt im neuen Gewand. Das Buch wurde komplett überarbeitet. Und auch das Cover wurde generalüberholt.

Buchbeschreibung:
Wer Mäuserich Finn kennt, weiß, dass er kein Kostverächter ist. Und wenn er in die Küche bittet, dann wird es auf jeden Fall lecker.
Deshalb hat Finn in diesem Buch so manche Leckerei zusammengestellt. Immerhin ist er viel herumgekommen und dabei schnappt man natürlich so einiges auf. Hier ist für jeden was dabei!< ...

Werbung bei News-Central.de:





Krankheit: Außerordentliche Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,92 Sekunden