News - Central | Alle News  News - Central | Lexikon  News - Central | Web_Links  News - Central | Impressum  News - Central | AGB  Mitteilung zu News - Central senden

News Portale @ News Central - News Center & News Guide

Suche:  
 News Portale @ News-Central.de <- Startseite   Einloggen oder Neu anmelden    
Neueste
Top-News
@ N-C.de:
Foto: Tier-Friedhof.Net Screenshot.
AHA! Nachhilfe in Bremen: Vertrautheit und Vertrauen bringen den Lernerfolg!
Screenshot LandLeben-Infos.de
Sünde beichten auf Wir-beichten.de!
TreppenSteiger - eine Alternative zum TreppenLift!
News - Central / Who's Online Who's Online
Zur Zeit sind 463 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Hauptmenü Hauptmenü
News-Central - Services
- News-Central - News
- News-Central - Links
- News-Central - Lexikon
- News-Central - Kalender
- News-Central - Testberichte
- News-Central - Seiten Suche

Redaktionelles
- Alle News-Central News
- News-Central Rubriken
- Top 5 bei News-Central
- Web Infos & Tipps

Mein Account
- Log-In @ News-Central
- Mein Account
- Mein Tagebuch
- Log-Out @ News-Central
- Account löschen

Interaktiv
- News-Central Link senden
- News-Central Event senden
- News-Central Testbericht senden
- News-Central Frage stellen
- News-Central News mitteilen
- News-Central Hinweise geben
- News-Central Erfahrungen posten
- Feedback geben
- Kontakt
- Seite weiterempfehlen

Community
- News-Central Mitglieder
- News-Central Gästebuch

Information
- News-Central Impressum
- News-Central AGB & Datenschutz
- News-Central FAQ/ Hilfe
- News-Central Statistiken
- News-Central Werbung

News - Central / Languages Languages
Sprache für das Interface auswählen


News - Central - News Center & News Guide !

News - Central News:  Berliner Mietspiegel (noch nicht) gekippt

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von News-Central.de


News-Central Infos Freie-PM.de: Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.5.2015, Aktenzeichen 235 C 133/13.

Schlagzeile "Mietspiegel gekippt" - Vorbemerkung:

Man konnte am Montag nach dem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg in den Schlagzeilen lesen, das Gericht habe den Mitspiegel gekippt. Dazu muss man zunächst folgendes anmerken: das kann das Amtsgericht Charlottenburg gar nicht tun. Entschieden hat nur eine Abteilung des Amtsgerichts, eine andere kam schon zu einem anderen Urteil. Andere Gerichte sind an das Urteil nicht gebunden, zudem ist dieses berufungsfähig. Somit kann man die gewählte Schlagzeile als übertrieben ansehen. Dennoch geht sie meiner Meinung nach in Ordnung, weil sie - so hoffe ich zumindest - auf ein relevantes Problem hinweist: es ist durchaus problematisch, dass der Gesetzgeber z.B. bei der gesetzlichen Wiederholungsmöglichkeit oder zuletzt bei der Mietpreisbremse an den Mietspiegel anknüpft. Ob er damit den explodieren Mietpreisen, die durch Spekulationen am Immobilienmarkt angetrieben werden, wirksam entgegenwirkt, ist äußerst zweifelhaft. Zur Begründung gehe ich in der Folge auf das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein.

Lediglich widerlegbare Vermutung der Wiedergabe einer ortüblichen Vergleichsmiete durch qualifizierten Mietspiegel begründet

Die Gerichte haben den Berliner Mietspiegel bisher in der Regel als qualifizierten Mietspiegel angesehen und somit seine Eignung zur Wiedergabe der ortüblichen Miete bestätigt.

Die ortübliche Vergleichsmieter ergibt sich nach §558 Abs. 2 Satz 1 BGB aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Nicht berücksichtigt werden Erhöhungen aufgrund von gestiegenen Betriebskosten.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach § 558 d Abs. 1 BGB ein solcher, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist.

§ 558 d Abs. 3 BGB enthält eine (widerlegbare) gesetzliche Vermutung, nach der ein mindestens zwei Jahre alter oder rechtzeitig angepasster qualifizierter Mietspiegel mit den in ihm angegebenen Entgelten die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.

Amtsgericht Charlottenburg: Berliner Mietspiegel 2013 kein qualifizierter Mietspiegel

Das Amtsgericht Charlottenburg kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Berliner Mietspiegel 2013 (und zunächst nur dieser) nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist und damit kein qualifizierter Mietspiegel ist. Dementsprechend begründet dieser Mietspiegel nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg auch nicht die Vermutung der er ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wesentliche Mängel des Berliner Mietspiegels 2013 aus Sicht des Amtsgerichts Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg beruft sich auf ein Sachverständigengutachten, wonach der Berliner Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Das Gericht kommt dabei zu der Überzeugung, dass die von den Erstellern des Berliner Mietspiegels 2013 vorgenommene Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgt ist und somit bereits die Datenerhebung zu Unrecht bestimmte (Vermieter günstige) Daten nicht berücksichtigt. Insbesondere ein automatischer und nach feststehenden Werten vorgenommener Ausschluss bestimmter Daten zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt von Wuchermieten oder Gefälligkeitsmieten entspreche nicht anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Insofern seien Mietdaten, die an sich zu berücksichtigen wären, nicht in die Erstellung des Mietspiegels eingeflossen, das Ergebnis damit verzerrt.

Auch die Einordnung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut entspreche nicht anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Die Kategorien vereinen zu unterschiedliche Wohnungen und seien damit zu undifferenziert.

Folgen der Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg: Bestimmung der ortsüblichen Miete durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

Da das Gericht also die Vermutungswirkung des Berliner Mietspiegels als nicht gegeben ansah, holte es Sachverständigengutachten über die ortsübliche Miete ein. Der Sachverständige kam dann zu einer höheren ortsübliche Vergleichsmiete als der Mietspiegel 2013, entsprechend obsiegte der Vermieter mit seiner Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.

Kritikpunkte am Vorgehen des Amtsgerichts Charlottenburg

In den Medien ist sofort kritisiert worden, dass das vom Gericht eingeholte private Sachverständigengutachten, welches letztlich nur zehn Vergleichsobjekte zugrunde legt, ungeeigneter für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sei, als der Berliner Mietspiegel. Das sehe ich ähnlich.

Phänomene beim Erlebnis von Sachverständigengutachten vor Gericht

Leider erlebe ich in Mietsachen immer wieder, dass die Auswahl des Sachverständigen vom Gericht schon eine Entscheidung über das zu erwartende Ergebnis darstellt. Man muss dazu wissen, dass im Bau und Mietbereich die überwiegende Zahl der Gutachten von Vermietern, Bauherrn usw. in Auftrag gegeben wird. Es ist also nur ganz menschlich, wenn sich der Blick der Gutachter im Laufe ihres Lebens auf eine entsprechende Vermieter/Eigentümerperspektive verengt. Es ist also äußerst fraglich ob ein Sachverständigengutachten letztendlich wirklich ein besseres Ergebnis liefert als ein in Teilen fragwürdiger Mietspiegel.

Folgen für die Zukunft der Rechtsprechung

Zunächst einmal wird das Urteil die Berufung beim Landgericht Berlin überstehen müssen. Das halte ich aus den oben aufgeführten Gründen keineswegs für selbstverständlich. Des weiteren wären selbst durch das Urteil einer Kammer des Landgerichts Berlin andere Gerichte nicht gebunden. Ob sich der Bundesgerichtshof letztlich wirklich vertieft mit den Details der Erstellung des Berliner Mietspiegel 2013 befassen will, steht ebenfalls noch nicht fest. Voraussetzungen für die erfolgreiche Angriffsmöglichkeit gegen einen qualifizierten Mietspiegel hat der Bundesgerichtshof bereits aufgestellt:

Von der Partei, die das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels in Abrede stellt, ist allerdings zu verlangen, dass sie im Rahmen des Möglichen substantiierte Angriffe gegen den Mietspiegel vorbringt. Sie muss sich mit dem Inhalt ... substantiiert auseinandersetzen, soweit dies ohne Fachkenntnisse - etwa auf dem Gebiet der Statistik - möglich ist (BGH, Urteil vom 06. November 2013 - VIII ZR 346/12 -, juris).

Das Urteil macht allerdings auf einen erheblichen Missstand aufmerksam.

Wesentliches Problem bei der Anknüpfung an ortsübliche Vergleichsmiete

Soweit der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Mitwirkungsmöglichkeiten immer wieder an die ortsübliche Vergleichsmiete anknüpft, übersieht er folgendes großes Problem: eine Vielzahl der Mieterhöhungen ist von vornherein unwirksam. Mieter stimmen solchen Mieterhöhungen aus unterschiedlichen Gründen trotzdem zu. Ich nenne einige:

Angst vor Kosten in einem Zustimmungsprozess

Stimmt der Mieter nicht zu, muss ihn der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen. Dies wird in jedem Mieterhöhungsverlangen auch angedroht. Mieter fürchten sich vor den enormen Kosten. Die Streitwerte sind nicht das Problem. Diese sind begrenzt auf die Jahres Mieterhöhung, also sehr niedrig. Das Problem sind die Sachverständigenkosten. Dieses Problem wird sich nunmehr verstärken, da Vermieter nun mehr als zuvor die wissenschaftliche Erstellung der Mietspiegel anzweifeln und hierfür Sachverständigenbeweis anbieten werden. Die Sachverständigenkosten werden dann nach dem Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens auf die Parteien aufgeteilt.

Angst vor Streit in einem Dauerschuldverhältnis

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Vermieter, die mit Mieterhöhungsverlangen nicht durchdringen, andere Wege suchen, um Mieter aus (günstigen) Wohnungsmietverhältnis zu drängen. Hier bietet sich eine breite Palette, da Gesetzgeber und Rechtsprechung Mieter nur unzureichend vor Eigenbedarfskündigungen oder Kündigungen wegen (geringfügiger) Verstöße gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis schützt. Dazu hatte ich bereits des Öfteren ausführlich Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund muss auch ich Mietern durchaus gelegentlich raten, klein beizugeben, da das Mietobjekt ansonsten Anlass für Begehrlichkeiten erweckt. In diesem Zusammenhang eine Offenlegung: ich vertrete Mieter und Vermieter und zwar in einem ausgewogenen Verhältnis. Ich bilde mir daher ein, hier nicht im Sinne einer mieterfreundlichen oder vermieterfreundlichen Ansicht "gefangen" zu sein, sondern von einem echten Problem zu berichten. Das deutsche Mietrecht hält den Folgen der internationalen Spekulationen am Berliner Wohnungsmarkt nicht statt. Wir werden bei ungeschütztem Fortgang der Entwicklung in den begehrten Innenstadtlagen bald nur noch wenig Mieter haben, stattdessen selbstnutzende Eigentümer, ausländische Kapitalanleger, die die Wohnungen teilweise leer stehen lassen, Ferienwohnungen und Gewerberäume. Das kann man gut oder schlecht finden, sollte aber nicht die Augen davor verschließen.

Mietspiegel als Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, nicht aber als Instrument zur Dämmung der Preisanstiege

Aus den genannten Gründen ist der Mietspiegel sicher immer noch das Beste Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gleichwohl taugt er immer weniger zur Eindämmung des Mietpreisanstiegs. Es fließen nämlich zu viele Mieten ein, die ohne Berücksichtigung des Mietspiegels erhöht wurden. Dazu kommt die oben zitierte Rechtsprechung, die noch mehr Mieter von einer Gegenwehr Abstand nehmen lassen wird. Alle Instrumente wie zum Beispiel die Mietpreisbremse, die an den Mietspiegel anknüpfen, sind daher ebenfalls eingeschränkt tauglich, die Preisentwicklung zu beeinflussen.

Folgen für die Zukunft, zum Beispiel die Mietpreisbremse

Das Urteil macht auf die geschilderten Missstände aufmerksam. Die Rechtsunsicherheit wird durch dieses Urteil weiter wachsen. Wesentliche Instrumente zur Begrenzung von Mieterhöhungen wie z.B. die Mietpreisbremse werden fragwürdig. Insbesondere Mieter ohne Rechtschutzversicherung werden es sich nicht leisten können oder wollen einen Prozess zu führen, in dem mit Sachverständigengutachten gekämpft wird. Das Kostenrisiko ist schlichtweg zu hoch. Vermieter großer Einheiten werden so lange suchen, bis sie einen privaten Sachverständigen gefunden haben, der ein von Ihnen gewünschtes Ergebnis errechnet. Der Sachverständige, der dann im Prozess vom Gericht beauftragt wird, wird selten zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommen. Fazit: die Mieten steigen weiter, ebenso wie die Werte im Mietspiegel.

Alternativen

Bei der Frage der Alternativen stimme ich eher mit den Vermietern überein. Letztlich ist nur der Wohnungsbau ein nachhaltiges Instrument zur Eindämmung von Wohnungsknappheit. Wichtig ist aber auch, dass die Politik erkennt, dass Gesetze und Verordnungen, die in der Praxis nicht tauglich sind oder deren Einhaltung nicht kontrolliert wird (zum Beispiel die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin), nicht geeignet sind, das Problem nachhaltig zu lösen. Die Augenwischerei muss aufhören, um den Weg für eine Diskussion über effektive Maßnahmen freimachen.

12.5.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.5.2015, Aktenzeichen 235 C 133/13.

Schlagzeile "Mietspiegel gekippt" - Vorbemerkung:

Man konnte am Montag nach dem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg in den Schlagzeilen lesen, das Gericht habe den Mitspiegel gekippt. Dazu muss man zunächst folgendes anmerken: das kann das Amtsgericht Charlottenburg gar nicht tun. Entschieden hat nur eine Abteilung des Amtsgerichts, eine andere kam schon zu einem anderen Urteil. Andere Gerichte sind an das Urteil nicht gebunden, zudem ist dieses berufungsfähig. Somit kann man die gewählte Schlagzeile als übertrieben ansehen. Dennoch geht sie meiner Meinung nach in Ordnung, weil sie - so hoffe ich zumindest - auf ein relevantes Problem hinweist: es ist durchaus problematisch, dass der Gesetzgeber z.B. bei der gesetzlichen Wiederholungsmöglichkeit oder zuletzt bei der Mietpreisbremse an den Mietspiegel anknüpft. Ob er damit den explodieren Mietpreisen, die durch Spekulationen am Immobilienmarkt angetrieben werden, wirksam entgegenwirkt, ist äußerst zweifelhaft. Zur Begründung gehe ich in der Folge auf das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein.

Lediglich widerlegbare Vermutung der Wiedergabe einer ortüblichen Vergleichsmiete durch qualifizierten Mietspiegel begründet

Die Gerichte haben den Berliner Mietspiegel bisher in der Regel als qualifizierten Mietspiegel angesehen und somit seine Eignung zur Wiedergabe der ortüblichen Miete bestätigt.

Die ortübliche Vergleichsmieter ergibt sich nach §558 Abs. 2 Satz 1 BGB aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Nicht berücksichtigt werden Erhöhungen aufgrund von gestiegenen Betriebskosten.

Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach § 558 d Abs. 1 BGB ein solcher, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist.

§ 558 d Abs. 3 BGB enthält eine (widerlegbare) gesetzliche Vermutung, nach der ein mindestens zwei Jahre alter oder rechtzeitig angepasster qualifizierter Mietspiegel mit den in ihm angegebenen Entgelten die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.

Amtsgericht Charlottenburg: Berliner Mietspiegel 2013 kein qualifizierter Mietspiegel

Das Amtsgericht Charlottenburg kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Berliner Mietspiegel 2013 (und zunächst nur dieser) nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist und damit kein qualifizierter Mietspiegel ist. Dementsprechend begründet dieser Mietspiegel nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg auch nicht die Vermutung der er ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wesentliche Mängel des Berliner Mietspiegels 2013 aus Sicht des Amtsgerichts Charlottenburg

Das Amtsgericht Charlottenburg beruft sich auf ein Sachverständigengutachten, wonach der Berliner Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Das Gericht kommt dabei zu der Überzeugung, dass die von den Erstellern des Berliner Mietspiegels 2013 vorgenommene Extremwertbereinigung nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgt ist und somit bereits die Datenerhebung zu Unrecht bestimmte (Vermieter günstige) Daten nicht berücksichtigt. Insbesondere ein automatischer und nach feststehenden Werten vorgenommener Ausschluss bestimmter Daten zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt von Wuchermieten oder Gefälligkeitsmieten entspreche nicht anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Insofern seien Mietdaten, die an sich zu berücksichtigen wären, nicht in die Erstellung des Mietspiegels eingeflossen, das Ergebnis damit verzerrt.

Auch die Einordnung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut entspreche nicht anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Die Kategorien vereinen zu unterschiedliche Wohnungen und seien damit zu undifferenziert.

Folgen der Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg: Bestimmung der ortsüblichen Miete durch Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens

Da das Gericht also die Vermutungswirkung des Berliner Mietspiegels als nicht gegeben ansah, holte es Sachverständigengutachten über die ortsübliche Miete ein. Der Sachverständige kam dann zu einer höheren ortsübliche Vergleichsmiete als der Mietspiegel 2013, entsprechend obsiegte der Vermieter mit seiner Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung.

Kritikpunkte am Vorgehen des Amtsgerichts Charlottenburg

In den Medien ist sofort kritisiert worden, dass das vom Gericht eingeholte private Sachverständigengutachten, welches letztlich nur zehn Vergleichsobjekte zugrunde legt, ungeeigneter für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete sei, als der Berliner Mietspiegel. Das sehe ich ähnlich.

Phänomene beim Erlebnis von Sachverständigengutachten vor Gericht

Leider erlebe ich in Mietsachen immer wieder, dass die Auswahl des Sachverständigen vom Gericht schon eine Entscheidung über das zu erwartende Ergebnis darstellt. Man muss dazu wissen, dass im Bau und Mietbereich die überwiegende Zahl der Gutachten von Vermietern, Bauherrn usw. in Auftrag gegeben wird. Es ist also nur ganz menschlich, wenn sich der Blick der Gutachter im Laufe ihres Lebens auf eine entsprechende Vermieter/Eigentümerperspektive verengt. Es ist also äußerst fraglich ob ein Sachverständigengutachten letztendlich wirklich ein besseres Ergebnis liefert als ein in Teilen fragwürdiger Mietspiegel.

Folgen für die Zukunft der Rechtsprechung

Zunächst einmal wird das Urteil die Berufung beim Landgericht Berlin überstehen müssen. Das halte ich aus den oben aufgeführten Gründen keineswegs für selbstverständlich. Des weiteren wären selbst durch das Urteil einer Kammer des Landgerichts Berlin andere Gerichte nicht gebunden. Ob sich der Bundesgerichtshof letztlich wirklich vertieft mit den Details der Erstellung des Berliner Mietspiegel 2013 befassen will, steht ebenfalls noch nicht fest. Voraussetzungen für die erfolgreiche Angriffsmöglichkeit gegen einen qualifizierten Mietspiegel hat der Bundesgerichtshof bereits aufgestellt:

Von der Partei, die das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels in Abrede stellt, ist allerdings zu verlangen, dass sie im Rahmen des Möglichen substantiierte Angriffe gegen den Mietspiegel vorbringt. Sie muss sich mit dem Inhalt ... substantiiert auseinandersetzen, soweit dies ohne Fachkenntnisse - etwa auf dem Gebiet der Statistik - möglich ist (BGH, Urteil vom 06. November 2013 - VIII ZR 346/12 -, juris).

Das Urteil macht allerdings auf einen erheblichen Missstand aufmerksam.

Wesentliches Problem bei der Anknüpfung an ortsübliche Vergleichsmiete

Soweit der Gesetzgeber bei der Bestimmung von Mitwirkungsmöglichkeiten immer wieder an die ortsübliche Vergleichsmiete anknüpft, übersieht er folgendes großes Problem: eine Vielzahl der Mieterhöhungen ist von vornherein unwirksam. Mieter stimmen solchen Mieterhöhungen aus unterschiedlichen Gründen trotzdem zu. Ich nenne einige:

Angst vor Kosten in einem Zustimmungsprozess

Stimmt der Mieter nicht zu, muss ihn der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen. Dies wird in jedem Mieterhöhungsverlangen auch angedroht. Mieter fürchten sich vor den enormen Kosten. Die Streitwerte sind nicht das Problem. Diese sind begrenzt auf die Jahres Mieterhöhung, also sehr niedrig. Das Problem sind die Sachverständigenkosten. Dieses Problem wird sich nunmehr verstärken, da Vermieter nun mehr als zuvor die wissenschaftliche Erstellung der Mietspiegel anzweifeln und hierfür Sachverständigenbeweis anbieten werden. Die Sachverständigenkosten werden dann nach dem Verhältnis des Obsiegens/Unterliegens auf die Parteien aufgeteilt.

Angst vor Streit in einem Dauerschuldverhältnis

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Vermieter, die mit Mieterhöhungsverlangen nicht durchdringen, andere Wege suchen, um Mieter aus (günstigen) Wohnungsmietverhältnis zu drängen. Hier bietet sich eine breite Palette, da Gesetzgeber und Rechtsprechung Mieter nur unzureichend vor Eigenbedarfskündigungen oder Kündigungen wegen (geringfügiger) Verstöße gegen die Pflichten aus dem Mietverhältnis schützt. Dazu hatte ich bereits des Öfteren ausführlich Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund muss auch ich Mietern durchaus gelegentlich raten, klein beizugeben, da das Mietobjekt ansonsten Anlass für Begehrlichkeiten erweckt. In diesem Zusammenhang eine Offenlegung: ich vertrete Mieter und Vermieter und zwar in einem ausgewogenen Verhältnis. Ich bilde mir daher ein, hier nicht im Sinne einer mieterfreundlichen oder vermieterfreundlichen Ansicht "gefangen" zu sein, sondern von einem echten Problem zu berichten. Das deutsche Mietrecht hält den Folgen der internationalen Spekulationen am Berliner Wohnungsmarkt nicht statt. Wir werden bei ungeschütztem Fortgang der Entwicklung in den begehrten Innenstadtlagen bald nur noch wenig Mieter haben, stattdessen selbstnutzende Eigentümer, ausländische Kapitalanleger, die die Wohnungen teilweise leer stehen lassen, Ferienwohnungen und Gewerberäume. Das kann man gut oder schlecht finden, sollte aber nicht die Augen davor verschließen.

Mietspiegel als Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, nicht aber als Instrument zur Dämmung der Preisanstiege

Aus den genannten Gründen ist der Mietspiegel sicher immer noch das Beste Instrument zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gleichwohl taugt er immer weniger zur Eindämmung des Mietpreisanstiegs. Es fließen nämlich zu viele Mieten ein, die ohne Berücksichtigung des Mietspiegels erhöht wurden. Dazu kommt die oben zitierte Rechtsprechung, die noch mehr Mieter von einer Gegenwehr Abstand nehmen lassen wird. Alle Instrumente wie zum Beispiel die Mietpreisbremse, die an den Mietspiegel anknüpfen, sind daher ebenfalls eingeschränkt tauglich, die Preisentwicklung zu beeinflussen.

Folgen für die Zukunft, zum Beispiel die Mietpreisbremse

Das Urteil macht auf die geschilderten Missstände aufmerksam. Die Rechtsunsicherheit wird durch dieses Urteil weiter wachsen. Wesentliche Instrumente zur Begrenzung von Mieterhöhungen wie z.B. die Mietpreisbremse werden fragwürdig. Insbesondere Mieter ohne Rechtschutzversicherung werden es sich nicht leisten können oder wollen einen Prozess zu führen, in dem mit Sachverständigengutachten gekämpft wird. Das Kostenrisiko ist schlichtweg zu hoch. Vermieter großer Einheiten werden so lange suchen, bis sie einen privaten Sachverständigen gefunden haben, der ein von Ihnen gewünschtes Ergebnis errechnet. Der Sachverständige, der dann im Prozess vom Gericht beauftragt wird, wird selten zu einem völlig abweichenden Ergebnis kommen. Fazit: die Mieten steigen weiter, ebenso wie die Werte im Mietspiegel.

Alternativen

Bei der Frage der Alternativen stimme ich eher mit den Vermietern überein. Letztlich ist nur der Wohnungsbau ein nachhaltiges Instrument zur Eindämmung von Wohnungsknappheit. Wichtig ist aber auch, dass die Politik erkennt, dass Gesetze und Verordnungen, die in der Praxis nicht tauglich sind oder deren Einhaltung nicht kontrolliert wird (zum Beispiel die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin), nicht geeignet sind, das Problem nachhaltig zu lösen. Die Augenwischerei muss aufhören, um den Weg für eine Diskussion über effektive Maßnahmen freimachen.

12.5.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht News-Central.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: News-Central.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Berliner Mietspiegel (noch nicht) gekippt" | Anmelden/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Diese Web-Videos bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

Auszüge aus Jekyll & Hyde im Schlosspark Center

Auszüge aus Jekyll & Hyde im Schlosspark Center
Theaterball in Schwerin - Show & Glamour

Theaterball in Schwerin - Show & Glamour
Helios Klinken schauen zurück auf ein Jahr der Verä ...

Helios Klinken schauen zurück auf ein Jahr der Verä ...

Alle Web-Video-Links bei News-Central.de: News-Central.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Testberichte bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

Diese News bei News-Central.de könnten Sie auch interessieren:

 Stellenangebot: Notarfachangestellte (m/w/d) in Frankfurt am Main (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)
Selzer Reiff Notare stellen ein: Notarfachangestellte. Arbeiten in familiärem Arbeitsklima mit vielfältigen Aufgaben. Jetzt bewerben.

Frankfurt, 18. April 2024 - Das Notarbüro Selzer Reiff Notare sucht Verstärkung. Ausgeschrieben ist eine langfristige, spannende, abwechslungsreiche und überdurchschnittlich vergütete Tätigkeit in Frankfurt für ausgebildete Notarfachangestellte (m/w/d).



"Sie arbeiten bei uns im Team zusammen mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, d ...

 Erschöpfte Gesellschaft: Krisenfolgen hinterlassen tiefe Spuren (PR-Gateway, Donnerstag, 18. April 2024)


Die europäische Gesellschaft ist mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert - angefangen von der COVID-19-Pandemie über geopolitische Spannungen bis hin zur Inflation. Expert*innen warnen vor einer posttraumatischen Belastungsstörung auf gesellschaftlicher Ebene, denn viele Menschen ziehen sich in ihre persönliche Welt zurück und haben weniger Interesse am Großen Ganzen. Eine klare Perspektive auf Besserung fehlt und die Zukunftsaussichten bereiten vielen Sorgen.



G ...

 Die Zeichen stehen auf Innovation: Westcon-Comstor lädt am 15. Mai 2024 zur Partnerkonferenz nach Berlin (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Value-Added Distributor blickt mit den Channel- und Herstellerpartnern auf die Roadmap der kommenden Monate und zeigt innovative Self-Service-Lösungen

BERLIN - 11. April 2024 - Westcon-Comstor, ein weltweit führender Technologieanbieter und Spezialdistributor, veranstaltet am 15. Mai 2024 seine jährliche Partnerkonferenz - diesmal im Hotel nHow in Berlin. Im Rahmen der Veranstaltung bringt der VAD seine Resellerpart ...

 Ausdauersport mit Raphael Niemann (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Der Blogger Raphael Niemann teilt seine Ansichten

In einem seiner neuesten Blogbeiträge geht Raphael Niemann auf das Thema Ausdauersport ein und gibt wertvolle Tipps und Ratschläge für alle, die ihre Ausdauer verbessern möchten. Dabei geht er unter anderem auf die Bedeutung von regelmäßigem Training, die richtige Ernährung und die optimale Trainingsintensität ein. Niemann betont auch die Wichtigkeit von Ruhephasen und Erh ...

 Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)
Manfred Sauer wird neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH

Kyoto/Esslingen, 17. April 2024. Seit dem 1. April 2024 ist Manfred Sauer neues Mitglied der Geschäftsführung der KYOCERA Europe GmbH in Esslingen. In dieser Position verantwortet er die strategische Geschäftsentwicklung sowie die Corporate Governance von KYOCERA Europe GmbH.



Herr Sauer begann seine Laufbahn bei Kyocera (damals Optrex Europe GmbH) im Jahr 2000 als Head of Marketing and Sa ...

 Dienstwagen und Parkplatzmiete: Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten von Arbeitgebern (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)


Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem Firmenwagen für private Zwecke zur Verfügung. ...

 Marokko und Belgien wollen ihre Partnerschaft ausbauen (PR-Gateway, Mittwoch, 17. April 2024)


Die Partnerschaft zwischen Marokko und Belgien, die besonders eng ist und mehrere Bereiche umfasst, wird immer intensiver, was zwei befreundeten Ländern und Völkern mit vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verbindungen zugute kommt.



Dies wurde kürzlich durch den Besuch einer großen Regierungs- und Geschäftsdelegation unter der Leitung von Premierminister Alexander De Croo veranschaulicht, die am Sonntagabend, den 14. April 2024, in Rabat eintraf. ...

 Relaunch der Zeitschriftenportale zu einer modernen Online-Plattform bei Spitta (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)
Die Spitta GmbH hat Ihre Zeitschriftenportale zmk-aktuell.de, ztm-aktuell.de, pnc-aktuell.de und dimagazin-aktuell.de zu einer modernen Online-Plattform zusammengeführt - der neuen spitta dentalwelt. www.dentalwelt.spitta.de

Mit der Bündelung der Inhalte und Zielgruppen reagiert Spitta auf die Komplexität der immer stärker vernetzten Themen und schafft ein zentrales Informationsportal für die gesamte Dentalbranche.



Dentalnews und -wissen für alle Zielgruppen an eine ...

 Die Gegenstrom-Schicht-Wärmetauscher (GSWT)-Technologie (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)


Die multifunktionale Gegenstrom-Schicht-Wärmetauscher-Technologie hat die luft- und klimatechnische Branche revolutioniert, indem sie neue Maßstäbe in Bezug auf Effizienz, Betriebssicherheit und Bauweise gesetzt hat. Im Vergleich zu herkömmlichen WRG-Systemen bietet die GSWT-Technologie eine Vielzahl von Vorteilen, was zu erheblichen Energieeinsparungen und Kostensenkungen führt.



Die Funktionsweise der GSWT-Technologie basiert auf dem bewährten Prinzip des Gegenstr ...

 Inkasso neu gedacht - die Quatrica GmbH (PR-Gateway, Dienstag, 16. April 2024)
Gerichtsvollzieher adé: kreative Lösungen für Schuldner

Gerichtsvollzieher adé: die Quatrica GmbH aus Riesa setzt auf kreative Lösungen für Schuldner



Mit innovativem Denken und kraftvollem Handeln revolutioniert die Quatrica GmbH das traditionelle Inkassowesen. Individuelle Zahlungspläne und transparente Kommunikation stehen im Fokus, um Schuldner auf kreative Weise zu unterstützen. Die branchenübergreifende Expertise und hohe Erfolgsquote machen die Quatrica GmbH z ...

Werbung bei News-Central.de:





Berliner Mietspiegel (noch nicht) gekippt

 
News - Central / Video Tipp @ News-Central.de Video Tipp @ News-Central.de

News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Verwandte Links Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema News-Central Infos
· Nachrichten von News-Central


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema News-Central Infos:
ImmobilienScout24 startet eigenes News-Portal - "ImmobilienNews" sind online!


News - Central / Artikel Bewertung Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



News - Central / Online Werbung Online Werbung

News - Central / Möglichkeiten Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden





Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php oder ultramode.txt direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

News Central: - News Portal.news Center & News Guide / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Web-Site Engine Code ist Copyright © 2003 by PHP-Nuke. PHP-Nuke ist Freie Software unter der GNU/GPL Lizenz.
Erstellung der Seite: 0,87 Sekunden