rosepartner: Wenn Ehegatten ihren letzten Willen formulieren, tun sie das in den allermeisten Fällen mit einem sogenannten Berliner Testament. Dabei werden die gemeinsamen Kinder zunächst enterbt, was die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen provozieren kann.
Das Berliner Testament ist nach wie vor die beliebteste Testamentsform in Deutschland. Seine Existenz verdankt es einer Besonderheit des hiesigen Erbrechts. Das erlaubt nämlich Ehegatten, gemeinschaftlich ein Testament zu errichten. Unter einem Berliner Testament versteht man dabei regelmäßig, dass sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und dann die gemeinsamen Kinder als sogenannte Schlusser ...